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Ergebnisse:Ein Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis mit einem Auszubildenden innerhalb der Probezeit auch dann kündigen, wenn der Personalrat/Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung verweigert (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2010, Az: 23 Sa 127/10). Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung lediglich dann unwirksam, wenn sie gegen das Gebot von Treu und Glauben oder gegen das Maßregelungsverbot verstößt.
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