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Ergebnisse:Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer auch nach einem erfolgten Arbeitsunfall kündigen, die ausgesprochene Kündigung ist auch nicht treuwidrig nach § 242 BGB (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009, Az.: 3 Sa 74/09).
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