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Ergebnisse:Eine Kündigung eines Arbeitsnehmers, der über einen langen Zeitraum bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, wegen Stromdiebstahls in Höhe von 2 Cent ist unwirksam. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer lediglich abmahnen (LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, Az.: 16 Sa 260/10).
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