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Ergebnisse:Versucht ein Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter einen Arbeitnehmer per Mobbing dazu zu bewegen, das Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen, so kann dies für den Arbeitgeber sehr teuer werden. Aufgrund des Mobbings verletzt der Arbeitgeber seine Treue- und Fürsorgepflicht und zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Im vorliegenden Fall vielen Sätze wie: „Frauen meckern nur und sind alle niederträchtig und boshaft, so wie Sie.“. Aufgrund seiner Handlungen muss der Arbeitgeber ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro sowie Schadensersatz für alle sonstigen privaten und gesundheitlichen Folgen des Mobbings an die Arbeitnehmerin zahlen (ArbG Cottbus, Urteil vom 08.07.2009, Az.: 7 Ca 1960/08.)
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