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Ergebnisse:Jeder körperliche Angriff eines Arbeitsnehmers auf den Arbeitgeber oder Vorgesetzte rechtfertigt eine fristlose Kündigung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.07.2008, Az.: 6 Sa 196/08). Selbst wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor mit der flachen Hand gegen die Brust gedrückt hat, rechtfertigt dies keine Notwehr in Form eines Faustschlags.
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