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Ergebnisse:Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, seinem Arbeitnehmer einen Parkplatz zur Verfügung zustellen. Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Diesbezüglich hat der Arbeitgeber das Leistungsbestimmungsrecht. Das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers muss jedoch nach billigem Ermessen ausgeübt werden (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16.11.2009, Az: 17 Sa 900/09).
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