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Ergebnisse:Raucherpausen ohne Ausstempeln können zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zuvor bereits einmal wegen eines solchen Fehlverhaltens abgemahnt worden ist (ArbG Duisburg, Urteil vom 14.09.2009, Az.: 3 Ca 1336/09). Der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung stellt bereits eine gravierende Vertragsverletzung von Seiten des Arbeitnehmers dar.
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