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Ergebnisse:Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis eine unrichtige Auskunft und entsteht dem Arbeitnehmer durch die schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, so kann vom Arbeitgeber Schadensersatz forder (BAG, Urteil vom 04.05.2010, Az.: 9 AZR 184/09). Dem Arbeitgeber obliegt eine vertragliche Nebenpflicht, dem Arbeitnehmer nur richtige Auskünfte zu erteilen.
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