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Teilt ein Vorgesetzter unerfahrene Mitarbeiter für Baumfällarbeiten ein, so haftet er diesen auf Schadensersatz, wenn sie bei den Baumfällarbeiten aufgrund ihrer Unerfahrenheit verletzt werden (OLG Oldenburg, Az: 1 U 33/10, Urteil vom 24.02.2011).
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