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Ergebnisse:Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte können einem Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung drohen, wenn bei diesem ein Diebstahls- oder Unterschlagungsverdacht besteht, um ihn zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu bewegen (LAG Hessen, Urteil vom 22.03.2010, Az. 17 Sa 1303/09). Schließt ein Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber, so obliegt ihm bei einer späteren Anfechtungsklage die Beweis- und Darlegungspflicht, um den Diebstahlsvorwurf zu entkräften. Arbeitnehmer müssen daher bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags in Drucksituationen sehr vorsichtig sein!
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