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Ergebnisse:Kommt ein Arbeitnehmer häufig zu spät zur Arbeit, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen. Die Verspätungen können auch nicht mit einem ärztlichen Attest begründet werden, indem ausgeführt wird, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer psychischen Störung nicht in Lage ist, den Zeitpunkt des Arbeitsantritts selbst frei zu bestimmen (LAG Thüringen, Urteil vom 11.06.2009, Az.: 3 Sa 22/07).
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