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Ergebnisse:Eine „betriebliche Übung“ (z.B. 3malige Weihnachtsgeldzahlung) kann nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr durch eine „gegenläufige betriebliche Übung“ (Mitteilung der Zahlungseinstellung nach 3 Jahren) reduziert oder aufgehoben werden (BAG, Urteil vom 16.02.2010, Az.: 3 AZR 123/08).
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