
Neue Artikel
Blog - Top 8
Kalender
September 2010
Wer ist online?
|
Suche
Ergebnisse:Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag für Ostersonntag, wenn der jeweilige Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vorsieht, da Ostersonntag nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein gesetzlicher Feiertag ist (BAG, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 3 Sa 244/08).
|
SuchenNews
Forum - Top 10
Artikel Top 5
|