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Ein Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht aufgrund bloßer Verdachtsmomente einer Straftat heimlich per Video überwachen. Erst wenn sich konkrete und nachprüfbare Verdachtsmomente, dass ein bestimmter Arbeitnehmer Straftaten zu Lasten des Arbeitgeber...
Eine heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern wegen aufgetretenen Unterschlagungen ist unzulässig, wenn keine hinreichend konkreten Verdachtsmomente gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern bestehen. Solche Videoaufnahmen unterliegen zudem eine...
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