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Ergebnisse:Ist ein Arbeitnehmer über längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld entsprechend der Arbeitsunfähigkeitszeiten kürzen. Bei langfristiger Erkrankung kann das Weihnachtsgeld sogar vollständig entfallen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2010, Az.: 6 Sa 723/09).
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