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Ergebnisse:Verkennung einer Notsituation durch Arbeitnehmer – fristlose Kündigung Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einem langjährigen Arbeitnehmer nicht fristlos kündigen, wenn dieser eine Notsituation verkannt und Hilfestellungen unterlassen hat. In diesen Fällen ist lediglich der Ausspruch einer Abmahnung angemessen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2010, Az: 3 Sa 144/10).
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