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Erledigt ein langjähriger Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers Privatangelegenheiten (z.B. einen Bankbesuch), so berechtigt dieses Fehlverhalten des Arbeitnehmers den Arbeitgeber noch nicht dazu, dass bestehend...
Die fristlose Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin, die eine Gefälligkeitsquittung über Bewirtungskosten bei Ihrem Arbeitgeber einreicht (im vorliegenden Fall über 250 Euro für ein Dienstjubiläum, während sich die Bewirtungskosten tatsächlic...
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