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Ergebnisse:Der Ausspruch "Klei mi ann Mors" (dies ist plattdeutsch und bedeutet auf Hochdeutsch: "Kratz mich am Hintern") eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber stellt keine schwerwiegende Beleidigung des Arbeitgebers dar, die diesen zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers berechtigten. Der plattdeutsche Ausspruch "Klei mi ann Mors" stellt lediglich eine Unhöflichkeit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber dar (ArbG Hamburg, Urteil vom 12.05.2009, Az: 21 Ca 490/08).
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