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Ergonomie am Arbeitsplatz – Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Begriff des ergonomischen Arbeitsplatzes

Der ergonomische Arbeitsplatz ist ein Thema, welches sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern in seiner Bedeutung oftmals unterschätzt wird. Dabei geht es bei der Ergonomie um weit mehr als um rückenfreundlich gestaltete Sitzmöbel oder speziell geformte Griffe an Gehhilfen für Senioren. Mit dem Begriff der Ergonomie wird im Allgemeinen die gesamte Lehre der gesundheitsrelevanten Bedürfnisse des Menschen bei der Ausführung seiner alltäglichen Arbeit umfasst. Wie ein ergonomischer Arbeitsplatz im Einzelnen auszusehen hat und welche Pflichten der Arbeitgeber bei dessen Gestaltung auferlegt sind soll im Folgenden erläutert werden.

Grundlegende Ziele der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung

ergonomie am arbeitsplatzNeben diesen bekannten Aufgaben geht es beim Thema Ergonomie gewissermaßen um die gesamte Atmosphäre am Arbeitsplatz. Dazu zählen beispielsweise das passende Raumklima, eine arbeitsfreundliche Beleuchtung oder eine angenehme Arbeitsorganisation. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Stress vermieden vermieden werden soll und dass sich die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen.

Auf diese Weise sollen durch den ergonomisch angelegten Arbeitsplatz zwei grundlegende Ziele erreicht werden. In erster Linie soll durch die Ergonomie die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Vor allem Folgeschäden, die aufgrund falscher Belastungen auftreten können, sollen vermieden werden.

Durch diesen verbesserten Gesundheitsschutz wird gleichzeitig dafür gesorgt, dass die Arbeitsleistung der Beschäftigten optimiert werden kann. So kann durch den Einsatz ergonomischer Mittel zum Beispiel erreicht werden, dass die Arbeitnehmer langsamer ermüden und somit produktiver arbeiten. Zudem kann hiermit die Zahl der Krankschreibungen deutlich verringert werden. Ein ergonomischer Arbeitsplatz kann demnach auch die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens verbessern.

Die Pflichten des Arbeitgebers

Wegen der gerade im Bereich des Gesundheitsschutzes zahlreichen Vorteile ist der ergonomisch ausgestattete Arbeitsplatz in jedem Unternehmen Pflicht. Entsprechende Gesetze und Vorgaben finden sich zum Beispiel im Arbeitsschutzgesetz, in der Bildschirmarbeitsverordnung oder der Arbeitsstättenverordnung. Demnach ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dass den Beschäftigten aufgrund der Bedingungen am Arbeitsplatz kein vermeidbarer Schaden an der körperlichen oder seelischen Gesundheit zugefügt wird. Dieser Verpflichtung kann der Arbeitgeber nachkommen, indem er den aktuellen Standards der Ergonomie im jeweiligen Arbeitsbereich gerecht wird.

Die jeweiligen Voraussetzungen für einen ergonomischen Arbeitsplatz wurden allerdings noch nicht gesetzlich festgehalten. Dies liegt vor allem daran, dass es bei der Ergonomie um eine dynamische Wissenschaft handelt, in der es immer wieder zu neuen Erkenntnissen kommt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bis zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Richtlinien erlassen, die ein absolutes Mindestmaß an ergonomisch gestalteten Arbeitsplätzen einfordern. Die Einhaltung dieser Richtlinien kann jedoch gerichtlich überprüft und gegebenenfalls auch eingefordert werden. Wird die ergonomische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes schuldhaft vernachlässigt, kann dies auch zu einem Erlass eines Bußgeldbescheides gegen den verantwortlichen Arbeitgeber führen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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