Unter Akkordarbeit versteht man eine Arbeit, welche sich im Hinblick auf die Bezahlung nach einer geleisteten Arbeitsmenge richtet. Hierbei ist nicht die geleistete Arbeitszeit zur Berechnung des Arbeitslohns maßgeblich, sondern die produzierte Menge bzw. die vereinbarte Tätigkeit innerhalb einer Zeiteinheit.
Man unterscheidet bei der Akkordentlohnung nach Zeitakkord und Geldakkord. Beim Zeitakkord erhält der Arbeitnehmer für eine zu produzierende Mindestmenge einen Grundlohn, für darüber hinaus erbrachte Arbeitsleistung bekommt der Arbeitnehmer ein sogenannten Akkordzuschlag. Beim Geldakkord fällt der Grundlohn weg und der Arbeitslohn wird komplett auf Basis der erbrachten Arbeitsleistung bzw. der produzierten Menge berechnet. Der Geldakkord ist aber eher seltener geworden.
Eine negative Auswirkung von Akkordarbeit, und insbesondere des zu 100% leistungsabhängige Geldakkordlohns, ist es dass Arbeitnehmer oft an deren Leistungsgrenzen und darüber hinaus gehen. Dieses ist nicht selten mit gesundheitlichen Folgen verbunden. Daher dürfen auch werdende Mütter, sowie Jugendliche unter 18 Jahren nicht für Akkord Arbeit eingesetzt werden.
Ein Grund für Arbeitgeber Akkordlöhne einzusetzen war die Steigerung der Leistung der Arbeitnehmer, jedoch stellten sich auch für den Arbeitgeber immer mehr Probleme durch z.B. gesundheitliche Folgen oder übertriebenes Leistungsdenken/Erfolgsdruck dar, so dass Akkordarbeit nur noch selten in voller Ausprägung praktiziert wird. Neben den gesundheitlichen Folgen für überforderte Arbeitnehmer kam es auch nicht selten zu erheblichen Qualitätseinbussen. Welche in der Regeln nur durch höhere Aufwendungen bei der Qualitätssicherung aufgefangen werden konnten.