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Anfechtung einer Kündigung

Fristlose Kündigung anfechten

Zur Anfechtung einer fristlosen Kündigung ist die Kündigungsschutzklage das Mittel der Wahl. Der Arbeitgeber muss dann vor Gericht seine Kündigungsgründe darlegen und nachweisen, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre. Häufig landen entsprechende Fälle jedoch nicht vor Gericht, sondern werden durch Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Anwalt des Arbeitnehmers gelöst. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls ist es beispielsweise möglich die Rücknahme der Vorwürfe zu erreichen und die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. Dadurch entfällt die Sperre beim Arbeitsamt und auch die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz wird nicht unnötig durch schlechte Zeugnisse belastet. Im Einzelfall ist es möglich den Arbeitgeber zur Auszahlung einer Abfindung zu bewegen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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