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Betriebsbedingte Kündigung

Wird einem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, ist dazu ein betriebsbedingter Kündigungsgrund erforderlich. Das kann aus innerbetrieblichen Gründen wie beispielsweise eine Rationalisierung oder Firmenumbau oder aus außerbetrieblichen Gründen wie zum Beispiel ein Auftragsrückgang sein. Kommt es bei einer innerbetrieblichen Kündigung zu einem Kündigungsschutzprozess, so ist vom Arbeitgeber zu belegen warum eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen nicht möglich ist. Eine außerbetriebliche Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Auftragsrückganges im gleichen Umfang Arbeitsplätze abbauen muss. Auch diese Maßnahme muss vom Arbeitgeber genau begründet werden was im Einzelfall schwierig sein kann. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Betriebsrat rechtzeitig beteiligt werden. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, deshalb müssen dabei Gesichtspunkte wie Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eine eventuelle Behinderung berücksichtigt werden. Wurde sich ein Arbeitnehmer aufgrund der Sozialauswahl zu Unrecht ausgewählt, hat das keine Rückwirkung auf die übrigen gekündigten Arbeitnehmer.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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