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Gratifikation

Die Gratifikation bezeichnet eine über den üblichen Arbeitslohn hinausgehende zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers. Das Arbeitsrecht kennt drei Arten von Sondervergütungen:

  • entgeltliche Vergütungen für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung
  • Sondervergütungen für langjährige Betriebstreue und
  • eine Kombination aus beiden

Gratifikation werden üblicherweise in Form von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumsprämien oder Boni für besondere Arbeitsleistungen ausgezahlt.

Die Ausschüttung von Sondervergütungen kann Gegenstand einer innerbetrieblichen Vereinbarung, eines Tarifvertrages oder eines individuellen Einzelvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen, kann dennoch ein Rechtsanspruch auf regelmäßige Gratifikation entstehen, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre in Folge Sondervergütungen vorbehaltlos gewährt und ausgezahlt hat.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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