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Personalakte

Die Personalakte ist eine Sammlung aller für das Arbeitsverhältnis relevanten Daten und Dokumente eines Arbeitnehmers. Sie wird vom Arbeitgeber geführt und enthält unter anderem den Arbeitsvertrag, die Bewerbungsunterlagen, Arbeitszeugnisse und Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen. Das Arbeitsrecht macht keine Vorschriften bezüglich Form und Inhalt von Personalakten, lediglich im Beamten- und im Wehrrecht gibt es diesbezügliche Regelungen. Die Personalakte soll ein wahrheitsgemäßes und vollständiges Bild über das jeweilige Arbeitsverhältnis geben. Sämtliche Angaben und Dokumente, die nicht den Tatsachen entsprechen, beispielsweise Abmahnungen die auf Falschbehauptungen beruhen, muss der Arbeitgeber auf Wunsch aus der Personalakte entfernen. Arbeitnehmer haben ein Rechtsanspruch auf Einsicht in ihre Personalakte, sie dürfen hierfür einen Rechtsanwalt oder ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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