Arbeitnehmer dürfen betriebseigene Telekommunikationsgeräte, wie Telefon, Fax oder Computer, ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzen, es sei denn, der Arbeitgeber hat die private Nutzung ausdrücklich erlaubt. Wenn der Arbeitgeber die private Korrespondenz am Arbeitsplatz über längere Zeit stillschweigend duldet, kann dies – trotz bestehendem Verbot – ein Gewohnheitsrecht für die Arbeitnehmer begründen. sie dürfen dann langfristig betriebseigene Kommunikationsgeräte privat nutzen und beispielsweise über den Firmen-Mail-Acount private Nachrichten versenden.
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber selbst über die Nutzung ihrer Kommunikationsanlagen entscheiden und das Versenden privater Mails verbieten. Arbeitnehmer, die gegen diese Regeln verstoßen, riskieren eine Abmahnung bzw. die Kündigung. Hat der Arbeitnehmer die Privatnutzung verboten, darf er die Einhaltung der Regelung kontrollieren und gegebenenfalls private Mails lesen, hat er dagegen die private Korrespondenz erlaubt, würde die Kontrolle des Mailverkehrs gegen das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verstoßen.