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3 Tages-Frist bei Krankschreibungen – ohne Attest über das Wochenende?

Innerhalb von 3 Tagen ist eine Krankschreibung abzugeben – Was ist wenn ein Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, so muss er diese Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. Dieser Nachweis wird durch ein ärztliches Attest erbracht, welches im Volksmund als „gelber Schein“ bekannt ist. Diese Krankschreibung muss natürlich dem Arbeitgeber auch vorgelegt werden, was in der Regel auf dem postalischen Weg erfolgt. In der gängigen Praxis gibt es hierfür eine sogenannte 3-Tages-Frist, innerhalb derer die Krankschreibung bei dem Arbeitgeber vorliegen muss.

Die Frage, die sich viele Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dieser 3-Tages-Frist stellen, lautet dahingehend, wie es mit den Wochenenden aussieht. Zählt das Wochenende bei der 3-Tages-Frist auch mit hinein oder gibt es hierfür Sonderregelungen.

✔ Das Wichtigste in Kürze

  • 3-Tages-Frist: Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung innerhalb von drei Tagen beim Arbeitgeber einreichen. Diese Frist schließt Wochenenden und Feiertage mit ein, da sie als Kalendertage zählen.
  • Arbeitsvertrag beachten: Die genauen Fristen für die Vorlage einer Krankschreibung können im Arbeitsvertrag individuell geregelt sein. Ein Blick in den Vertrag ist daher essenziell, um Fristen korrekt einzuhalten.
  • Meldung der Krankheit: Die Krankmeldung sollte am ersten Tag der Erkrankung und vor Arbeitsbeginn erfolgen, wobei die meisten Arbeitnehmer dies telefonisch tun.
  • Versand der Krankschreibung: Es wird empfohlen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sicher per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand zu haben. Alternativ ist auch das Versenden per E-Mail möglich.

Bei Unsicherheiten über arbeitsrechtliche Fragen oder bei Bedarf an professioneller Beratung zu Krankschreibungen steht Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz zur Verfügung. Mit seiner tiefgehenden Erfahrung im Arbeitsrecht kann er individuelle Beratung anbieten und sicherstellen, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen.

Für detaillierte Informationen oder eine persönliche Beratung zu diesem Thema können Interessierte hier Kontakt aufnehmen.

Welchen Zweck erfüllt der „gelbe Schein“ überhaupt?

Der sogenannte „gelbe Schein“ hat nicht nur den Zweck des Nachweises der Erkrankung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, vielmehr wird durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankschreibung auch die Lohnfortzahlung des Arbeitnehmers gesichert. Aus diesem Grund sollten die Arbeitnehmer auch sehr gut darauf achten, dass die Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber umgehend und in rechtlich korrekter Form gegenüber dem Arbeitgeber vorgelegt wird.

Aus gesetzlicher Sicht beträgt die Frist für die Abgabe von Krankschreibungen bei dem Arbeitgeber 3-Tage. Hierbei sollten Arbeitnehmer jedoch Vorsicht walten lassen, denn diese Frist kann von dem Arbeitgeber individuell in dem Arbeitsvertrag auch anderweitig festgelegt werden. Manch ein Arbeitgeber verlangt von seinen Arbeitnehmern auch, die Krankschreibung bereits mit dem ersten Tag der Erkrankung vorzulegen, andere Arbeitgeber verlangen die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankschreibung mit dem zweiten Fehltag. Arbeitnehmer sollten daher auf jeden Fall einen genaueren Blick in den Arbeitsvertrag werfen, um Fristen nicht zu versäumen.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Krankmeldung erfolgen?

3 Tages-Frist bei Krankschreibungen: Zählt das Wochenende dazu?
(Symbolfoto: Von Nehris/Shutterstock.com)

Die Krankmeldung ist in dem § 5 EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz) genau geregelt. Aus diesem Paragrafen geht hervor, dass der Arbeitnehmer zu einer unmittelbaren Krankmeldung an dem betreffenden Tag vor dem Arbeitsbeginn verpflichtet. Es kann jedoch durchaus auch denkbar sein, dass in dem Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer eine anderweitige Regelung im Hinblick auf den Zeitpunkt der Krankmeldung vereinbart wurde. Das Grundprinzip „so schnell wie nur irgend möglich“ ist jedoch in der gängigen Praxis in nahezu jedem Arbeitsvertrag so festgeschrieben.

Unterlässt ein Arbeitnehmer die umgehende Krankmeldung an den Arbeitgeber, so kann dies durchaus gravierende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Abmahnung kann beispielsweise folgen oder im wiederholten Fall auch eine Kündigung.

In welcher Form sollte ein Arbeitnehmer sich krankmelden?

Im Hinblick auf die Form der Krankenmeldung gibt es seitens des Arbeitgebers keinerlei gesetzliche Vorgaben. Dies ist bei jedem Arbeitgeber individuell gehalten und sollte zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unterschrieben wird, ebenfalls geregelt werden. Gibt es eine derartige Regelung nicht, so kann die Krankmeldung telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder per SMS erfolgen.

Das Telefonat zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist jedoch die gängigste Variante, sodass die meisten Arbeitnehmer ihren Chef bzw. Vorgesetzten telefonisch über die Erkrankung informieren und dann den Gang zu einem Arzt antreten, um die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.

Die 3-Tages-Frist, gilt auch das Wochenende?

Die 3-Tages-Frist für die Abgabe einer Krankschreibung umfasst alle Kalendertage, einschließlich Samstag und Sonntag.

Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass nur Montag bis Freitag zählen. Doch in Deutschland gilt auch der Samstag als Werktag. Daher müssen Arbeitnehmer, die am Wochenende krank werden, auch diese Tage in die Fristberechnung einbeziehen.

Die gleiche Regelung gilt in Deutschland übrigens auch für die Feiertage. Auch diese Tage müssen in die 3-Tages-Frist mit einberechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer üblicherweise an den Feiertagen überhaupt nicht arbeiten würde.

Wie sollte ein Arbeitnehmer reagieren, wenn der Stichtag zur Abgabe auf ein Wochenende fällt?

Es ist üblich, dass Arbeitnehmer die 3-Tages-Frist zur Abgabe ihrer Krankschreibung beachten. Normalerweise wird dabei ein genauer Stichtag errechnet, an dem der „gelbe Schein“ vorliegen muss.
Fehler in dieser Berechnung können jedoch Konsequenzen haben. Falls ein Arbeitnehmer zum Beispiel an einem Mittwoch krank wird, muss seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am Samstag beim Arbeitgeber sein. Hierbei sollte man die Besonderheiten des eigenen Unternehmens beachten: Viele Betriebe sind am Samstag geschlossen.

Wichtig dabei ist, dass die Krankschreibung nur an einem Arbeitstag abgegeben werden muss. Manche Arbeitgeber achten jedoch genau auf das Einhalten der 3-Tages-Frist und das Datum der AU. In solchen Fällen ist es ratsam, schon vorher das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um Unklarheiten zu vermeiden.

Sollte der Stichtag zur Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei dem Arbeitgeber auf einen Sonntag fallen, so zählt der Sonntag in die Berechnung der 3-Tages-Frist nicht mit ein. In dem Fall zählt dann der darauffolgende Montag als Stichtag für die Abgabe der Krankschreibung.

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht nur ein medizinisches Dokument, sondern hat auch weitreichende rechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Symbolbild: Midjourney).
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht nur ein medizinisches Dokument, sondern hat auch weitreichende rechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Symbolbild: Midjourney).

Sichere Methoden für die Übermittlung der Krankschreibung

In Deutschland ist es üblich, dass Krankschreibungen per Post versandt werden. Dennoch gibt es sicherere Wege, die Krankschreibung zu übermitteln:

1. Beweispflicht beim Absender

Arbeitnehmer müssen im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Krankschreibung tatsächlich versendet wurde. Da ein normaler Brief keine Sendungsverfolgung bietet, ist dies problematisch.

2. Versand per Einschreiben

  • Sichere Methode: Ein Einschreiben liefert einen Beleg für den Versand.
  • Schutz vor Konsequenzen: Falls die Krankschreibung nicht ankommt, kann der Arbeitnehmer dies durch den Beleg nachweisen und sich somit vor arbeitsrechtlichen Folgen schützen.

3. Versand per E-Mail

  • Gesetzlich erlaubt: Die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per E-Mail ist ebenfalls zulässig.
  • Praktisch für den Arbeitnehmer: Wenn man zuhause einen Scanner oder ein entsprechendes Gerät hat, kann man die AU einscannen und per E-Mail versenden.
  • Beweiskräftig: Eine per E-Mail versendete Krankschreibung hat Beweiskraft und dient als Nachweis des Versands.

Durch die Nutzung dieser Methoden kann man sicherstellen, dass die Krankschreibung rechtzeitig und nachweislich beim Arbeitgeber ankommt.

Die Übergabe der Krankschreibung an den Arbeitgeber ist wichtig für die Lohnfortzahlung. (Symbolbild: Midjourney KI).
Die Übergabe der Krankschreibung an den Arbeitgeber ist wichtig für die Lohnfortzahlung. (Symbolbild: Midjourney KI).

Rechtliche Fragen zur Krankschreibung?

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Krankschreibung oder andere arbeitsrechtliche Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen professionelle Rechtsberatung, damit Sie stets informiert und auf der sicheren Seite sind.

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✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt

  • Muss die Krankschreibung auch am Wochenende eingereicht werden?
    Ja, die 3-Tages-Frist schließt auch Wochenenden und Feiertage mit ein, da es sich um Kalendertage handelt.
  • Was passiert, wenn ich die Krankschreibung nicht rechtzeitig abgebe?
    Das Nichtbeachten der Fristen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.
  • Kann ich meine Krankschreibung auch elektronisch einreichen?
    Ja, das Einreichen der Krankschreibung per E-Mail ist gesetzlich erlaubt und stellt einen gültigen Nachweis dar.
  • Was ist das sicherste Verfahren, um eine Krankschreibung zu versenden?
    Das Versenden per Einschreiben bietet einen Versandnachweis und ist daher die sicherste Methode.
  • Was sollte ich tun, wenn mein Arbeitsvertrag andere Fristen vorsieht?
    Überprüfen Sie genau die Bedingungen in Ihrem Arbeitsvertrag und halten Sie sich an die dort festgelegten Vorgaben, um Konflikte zu vermeiden.

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