Übersicht:
- Das Wichtigste im Überblick
- Kein Annahmeverzugslohn bei Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung
- Redaktionelle Leitsätze
- Wann führen Scheinbewerbungen zum Verlust des Lohnanspruchs?
- Warum Fernverkehr für Familienväter unzumutbar ist
- Muss der Fahrer Bewerbungsanschreiben dem Arbeitgeber vorlegen?
- Zahlungsstopp bei unvollständigen Nachweisen zur Jobsuche zulässig
- Warum lückenlose Belege der Jobsuche entscheidend sind
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Erhalte ich vollen Annahmeverzugslohn, wenn ich während der Kündigungsfrist länger krankgeschrieben war?
- Verliere ich meinen Lohnanspruch, wenn ich unzumutbare Jobangebote vom Arbeitsamt einfach ablehne?
- Muss ich meinem Ex-Arbeitgeber Kopien meiner tatsächlichen Bewerbungsanschreiben als Nachweis vorlegen?
- Darf der Arbeitgeber die Zahlung stoppen, wenn meine Auskunft über Bewerbungen unvollständig ist?
- Wie berechne ich meinen Restanspruch, wenn ich bereits Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen habe?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 SLa 78/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 07.01.2025
- Aktenzeichen: 7 SLa 78/24
- Verfahren: Berufung in einem Arbeitsrechtsstreit
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Annahmeverzug, Vergütung
- Streitwert: Nicht genannt
- Revision zugelassen: Nein
- Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrechtspraxis
Der Kläger bekommt nur einen Teil des Lohns; für spätere Monate durfte die Beklagte Zahlung verweigern.
- Die Kündigung war unwirksam. Deshalb geriet die Beklagte grundsätzlich in Annahmeverzug.
- Von 28.07. bis 12.08.2022 fehlte dem Kläger Arbeitsfähigkeit wegen Krankheit.
- Fernverkehr und Gliederzug musste er nicht annehmen. Das Gericht sah keine Böswilligkeit.
- Die Beklagte durfte bis zur Auskunft über Bewerbungen die Zahlung zurückhalten.
- Die Revision ließ das Gericht nicht zu.
Kein Annahmeverzugslohn bei Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung
Die rechtliche Grundlage für die Nachzahlung von Gehalt bildet § 615 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 611a Abs. 2 BGB. Annahmeverzugslohn ist dabei das Gehalt, das ein Arbeitgeber nachzahlen muss, wenn er einen Mitarbeiter unberechtigt gekündigt hat und dieser deshalb nicht arbeiten konnte, obwohl er dazu bereit war. Spricht ein Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung aus, enthält dies zugleich die Erklärung, die Arbeitsleistung des Angestellten nicht mehr anzunehmen. Der daraus resultierende Annahmeverzug setzt jedoch gemäß § 297 BGB zwingend voraus, dass der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum zur Leistung fähig und bereit ist.
Streit um die Leistungsfähigkeit
Für einen seit 2015 beschäftigten Berufskraftfahrer wurde diese Leistungsfähigkeit zum zentralen Streitpunkt, nachdem sein Arbeitgeber am 27. Juli 2022 eine fristlose Kündigung ausgesprochen hatte. Das Arbeitsgericht Köln stellte später in einem Vorverfahren (Az. 5 Ca 1492/22) vom 14. April 2023 fest, dass diese Entlassung unwirksam war. Der Mann verlangte daraufhin die Differenz zwischen seinem regulären Bruttogehalt von 2.965,52 Euro und dem bezogenen Krankengeld.
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied am 7. Januar 2025 (Az. 7 SLa 78/24), dass die Klage überwiegend abgewiesen wird und der Fahrer nur für die Zeit bis zum 12. August 2022 sein Geld erhält. Für die Phase seiner Arbeitsunfähigkeit vom 14. Juli bis zum 12. August 2022 verneinten die Richter einen Annahmeverzug, da es dem erkrankten Mann nach § 297 BGB an der nötigen Leistungsfähigkeit fehlte. Er bekam für diesen Zeitraum lediglich die unstreitigen Differenzbeträge zugesprochen. Unstreitig bedeutet hier: Beide Seiten sind sich über diese Summen einig, sodass das Gericht darüber nicht mehr entscheiden muss. Es handelte sich um 1.360,61 Euro brutto abzüglich 1.293,66 Euro netto für Juli sowie 1.147,94 Euro brutto abzüglich 862,44 Euro netto für August.
Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse eine detaillierte Leistungsübersicht für den Zeitraum Ihrer Arbeitsunfähigkeit an. Nur mit den exakten Netto-Beträgen des Krankengeldes können Sie Ihren verbleibenden Anspruch auf die Gehaltsdifferenz gegenüber dem Arbeitgeber rechtssicher berechnen und einklagen.
Redaktionelle Leitsätze
- Annahmeverzugslohn nach einer unwirksamen Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Verzugszeitraums leistungsfähig und leistungswillig ist; für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit entsteht kein Annahmeverzug gemäß § 297 BGB, sodass der Arbeitgeber insoweit nicht zur Nachzahlung des vollen Gehalts verpflichtet ist.
- Die Ablehnung von Zwischenbeschäftigungen im Fernverkehr ist für einen verheirateten Arbeitnehmer mit Kindern nicht als böswilliges Unterlassen im Sinne des § 11 Nr. 2 KSchG zu werten, wenn diese Tätigkeit durch mehrtägige Abwesenheiten das Familienleben erheblich beeinträchtigen würde; ebenso wenig ist die Ablehnung einer Fahrzeugtätigkeit böswillig, für die die notwendige spezifische Fahrerfahrung fehlt und keine Schulung angeboten wird.
- Verweigert ein Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung die vom Arbeitgeber verlangte Auskunft über Form und Inhalt seiner Bewerbungsbemühungen, steht dem Arbeitgeber ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB zu, das die Zahlung des Annahmeverzugslohns bis zur vollständigen Auskunftserteilung rechtmäßig suspendiert.

Praxis-Hinweis:
Der entscheidende Hebel für den teilweisen Verlust des Anspruchs war die Arbeitsunfähigkeit. Annahmeverzugslohn setzt voraus, dass Sie zur Arbeitsleistung fähig sind. Wer während des Kündigungskonflikts krankgeschrieben ist, erhält für diesen Zeitraum in der Regel nur die Differenz zum Krankengeld, da der Arbeitgeber technisch gesehen nicht in Verzug geraten kann, wenn der Angestellte ohnehin nicht hätte arbeiten können.
Wann führen Scheinbewerbungen zum Verlust des Lohnanspruchs?
Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich ein entlassener Arbeitnehmer den Verdienst anrechnen lassen, den er in der Zwischenzeit zu erzielen böswillig unterlassen hat. Diese Vorschrift findet über § 13 Abs. 1 Satz 5 KSchG auch bei fristlosen Kündigungen Anwendung. Die Gerichte prüfen die Böswilligkeit stets unter strenger Berücksichtigung von Treu und Glauben nach § 242 BGB sowie der freien Berufswahl aus Art. 12 GG. Der Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet beide Seiten zu einem fairen und redlichen Verhalten, bei dem auch die berechtigten Interessen des Gegenübers berücksichtigt werden müssen.
Das beklagte Transportunternehmen, das Eigentransporte für einen Supermarkt-Verbund durchführt, wollte dem Familienvater genau einen solchen böswillig unterlassenen Verdienst anrechnen. Die Firma warf dem Fahrer vor, er habe es nach dem Rauswurf absichtlich vermieden, eine neue Stelle anzutreten. Der Angestellte wehrte sich gegen diesen Vorwurf und dokumentierte insgesamt 40 Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit sowie 65 Eigenbewerbungen.
Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Jobsuche
Die vorgelegte Liste weckte jedoch das Misstrauen des Arbeitgebers. Bei 62 dieser 65 Bewerbungen gab der Kraftfahrer an, überhaupt keine Antwort erhalten zu haben. Da in der Logistikbranche ein massiver Arbeitskräftemangel herrscht und händeringend Fahrer gesucht werden, vermutete das Unternehmen, dass es sich um reine Scheinbewerbungen handelte.
Suchen Sie in einer Branche mit hohem Personalbedarf (wie der Logistik), müssen Sie mit einer besonders kritischen Prüfung Ihrer Bemühungen rechnen. Dokumentieren Sie hier zusätzlich zu den Anschreiben auch jede erhaltene Absage und führen Sie ein kurzes Protokoll über geführte Telefonate, um den Vorwurf von Scheinbewerbungen proaktiv zu entkräften.
Warum Fernverkehr für Familienväter unzumutbar ist
Die Ablehnung einer anderweitigen Tätigkeit gilt rechtlich nicht als böswillig, wenn die angebotene Arbeit für den Betroffenen unzumutbar ist. Ein völlig anderes Arbeitsumfeld oder eine erhebliche Gefährdung des Familienlebens können stark gegen die Zumutbarkeit einer Zwischenbeschäftigung sprechen.
In der gerichtlichen Auseinandersetzung verteidigte der Fahrer seine Entscheidung, bestimmte Jobangebote von vornherein abzulehnen. Er weigerte sich, Tätigkeiten im Fernverkehr anzunehmen, da diese mehrtägige oder sogar mehrwöchige Touren erforderten. Das Gericht stellte sich hier auf die Seite des Mannes und entschied, dass er als verheirateter Vater von drei Kindern keine Gefährdung des Familienlebens für einen Übergangsjob hinnehmen muss.
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Kläger zur Gewährleistung seines Familienlebens eine Tätigkeit im Fernverkehr abgelehnt hat. Der Kläger ist im Rahmen der Prüfung des § 11 Nr. 2 KSchG insbesondere nicht verpflichtet, sein komplettes Leben umzustellen und seine Familie zu vernachlässigen […] – so das Landesarbeitsgericht Köln
Fehlende Erfahrung mit Gliederzügen
Auch die Ablehnung einer Stelle als Fahrer eines Gliederzuges mit Drehschemelanhänger stuften die Richter nicht als böswillig ein. Der Mann hatte in seiner bisherigen Laufbahn ausschließlich Sattelzüge und Lkw mit Tandemachsanhänger gesteuert. Da sich Gliederzüge beim Rangieren völlig anders verhalten und das Unternehmen keine Schulung anbot, musste der Fahrer keine Fortbildung auf eigene Kosten absolvieren. Ein im Arbeitsvertrag verankertes Wettbewerbsverbot sowie eine Klausel zur Nebentätigkeit standen einer anderweitigen Beschäftigung laut Gericht ohnehin nicht im Weg, da das Transportunternehmen ausschließlich für den eigenen Verbund fuhr und eine Erlaubnis im Zweifel als erteilt gegolten hätte.
Praxis-Hinweis:
Ob eine Zwischenbeschäftigung zumutbar ist, hängt oft an Ihrer familiären Situation und Ihren spezifischen Fachkenntnissen. Der Fahrer musste hier keine Jobs annehmen, die ihn tagelang von seiner Familie getrennt hätten oder für die er eine neue technische Ausbildung (Gliederzug) benötigt hätte. Wenn ein Jobangebot Ihr Privatleben massiv beeinträchtigt oder Ihre Qualifikation deutlich überschreitet, liegt meist kein böswilliges Unterlassen vor.
Muss der Fahrer Bewerbungsanschreiben dem Arbeitgeber vorlegen?
Ein Arbeitgeber hat gegen den gekündigten Arbeitnehmer einen rechtlichen Auskunftsanspruch über die Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur und die eigenen Bewerbungsbemühungen. Dieser Anspruch stützt sich auf die vertraglichen Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis gemäß § 242 BGB. Die Auskunft muss zwingend konkrete Angaben zu Form und Inhalt der Bewerbungen sowie zu den Reaktionen der potenziellen Arbeitgeber umfassen.
Forderung nach detaillierten Nachweisen
Um diese Pflichten durchzusetzen, forderte das Transportunternehmen am 3. Mai 2023 detaillierte Nachweise und verlangte die Vorlage der konkreten Bewerbungsunterlagen. Der Fahrer legte daraufhin zwar tabellarische Listen vor, machte aber keinerlei Auskunft über Form und Inhalt seiner Anschreiben – es blieb unklar, ob er sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch beworben hatte.
Das Landesarbeitsgericht sah den Auskunftsanspruch der Firma als vollumfänglich berechtigt an. Das Unternehmen benötigte diese detaillierten Informationen zwingend, um den Einwand des böswillig unterlassenen Verdienstes nach § 11 Nr. 2 KSchG im Prozess überhaupt fundiert begründen zu können. Die Kölner Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung explizit auf die strengen Maßstäbe eines Präzedenzfalls des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 2020 (Az. 5 AZR 387/19).
Es kann rechtlich keinen Unterschied machen, ob jemand die Aufnahme anderer Arbeit durch schlichte Untätigkeit und mangelnde Bewerbungsbemühungen vereitelt oder sich zwar formal bewirbt, aber durch den Inhalt seiner Bewerbung direkt oder konkludent zum Ausdruck bringt, an einer Arbeitsaufnahme überhaupt nicht interessiert zu sein. – so das LAG Köln
Zahlungsstopp bei unvollständigen Nachweisen zur Jobsuche zulässig
Solange ein Arbeitnehmer die erforderliche Auskunft über seine Jobsuche nicht vollständig erteilt, steht dem Arbeitgeber ein rechtliches Leistungsverweigerungsrecht zu. Die gesetzliche Grundlage für dieses Zurückbehaltungsrecht bildet § 273 Abs. 1 BGB. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber darf die Zahlung so lange stoppen, bis der Arbeitnehmer seine Pflicht zur Auskunft erfüllt hat. Der Anspruch auf den Annahmeverzugslohn gilt in einem solchen Fall vor Gericht als derzeit unbegründet. Das ist eine prozessuale Besonderheit: Der Kläger verliert den Prozess im Moment zwar, kann das Geld aber später erneut einfordern, sobald er die fehlenden Nachweise vollständig nachgereicht hat.
Das Landesarbeitsgericht Köln zog aus der unvollständigen Dokumentation harte Konsequenzen und erlaubte dem Unternehmen, die Zahlung vorerst verweigern zu dürfen. Die Richter wiesen die Zahlungsklage für den langen Zeitraum vom 13. August 2022 bis zur Weiterbeschäftigung am 14. Mai 2023 als derzeit unbegründet ab. Der Fahrer hatte die Ernsthaftigkeit seiner Bemühungen nicht ausreichend belegt.
Da der Kläger die verlangte Auskunft nicht erteilt hat, kann die Beklagte die Zahlung hinsichtlich des gesamten Annahmeverzugslohnzeitraums […] solange verweigern, bis sie die Auskunft erhält. – so das Gericht
Verdacht auf Scheinbewerbungen bestätigt
Besonders die extrem hohe Quote an unbeantworteten Bewerbungen – 62 von 65 Versuchen blieben reaktionslos – begründete den Auskunftsbedarf der Firma. Ein zusätzlicher Vermerk bei einer Bewerbung mit dem Text „wg KSch-Verf nicht genommen“ verstärkte den Verdacht auf Scheinbewerbungen massiv. Die Abkürzung KSch-Verf steht dabei für das laufende Kündigungsschutzverfahren. Letztlich hob das Landesarbeitsgericht das vorherige Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az. 15 Ca 2733/23) teilweise auf und verurteilte den Arbeitgeber lediglich zur Zahlung der unstreitigen Beträge für die Zeit der Krankschreibung bis zum 12. August 2022.
Warum lückenlose Belege der Jobsuche entscheidend sind
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln folgt der restriktiven Linie des Bundesarbeitsgerichts. Das bedeutet für Sie: Die Anforderungen an die Auskunft über Ihre Bewerbungsbemühungen sind bundesweit hoch und das Urteil ist auf fast alle Kündigungsschutzprozesse übertragbar. Wenn Sie die Ernsthaftigkeit Ihrer Suche nicht durch Anschreiben und Versandnachweise belegen, kann Ihr Arbeitgeber die Zahlung des Annahmeverzugslohns rechtmäßig verweigern.
Was jetzt? Handeln Sie sofort und vervollständigen Sie Ihre Unterlagen um Versandarten und Kopien der Anschreiben. Ohne diese Details riskieren Sie, dass Ihre Zahlungsklage als „derzeit unbegründet“ abgewiesen wird. Sie bleiben dann trotz gewonnenem Prozess ohne Geld, bis Sie die Nachweise vollständig nachgeliefert haben.
Achtung Falle:
Das Urteil zeigt, dass eine bloße Liste von Bewerbungen nicht ausreicht, wenn der Arbeitgeber die Ernsthaftigkeit anzweifelt. Der entscheidende Faktor für die Zahlungsverweigerung war die fehlende Auskunft über Form und Inhalt der Bewerbungen. Um Ihren Anspruch zu sichern, sollten Sie nicht nur notieren, wo Sie sich beworben haben, sondern auch wie (z. B. E-Mail-Kopie) und mit welchem Anschreiben, um den Vorwurf von Scheinbewerbungen zu entkräften.
Kündigung erhalten? Annahmeverzugslohn rechtssicher sichern
Nach einer unwirksamen Kündigung steht Ihnen oft eine hohe Gehaltsnachzahlung zu, doch Formfehler bei der Dokumentation Ihrer Jobsuche können diesen Anspruch gefährden. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Bewerbungsbemühungen rechtssicher aufzubereiten und unberechtigte Zahlungsverweigerungen Ihres Arbeitgebers abzuwehren. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und setzen Ihre finanziellen Ansprüche konsequent für Sie durch.
Experten Kommentar
Was oft übersehen wird: Arbeitgeber greifen bei Zweifeln an der Jobsuche mittlerweile oft zum Telefonhörer. Sie rufen die Firmen auf der vorgelegten Bewerbungsliste tatsächlich an und fragen nach, wie der Kontakt wirklich abgelaufen ist. Wer im Interview absichtlich ein unverschämtes Gehalt fordert oder sofort vom laufenden Rechtsstreit erzählt, fliegt hier gnadenlos auf.
Betroffene sollten daher niemals darauf spekulieren, dass eine reine Alibi-Bewerbung unentdeckt bleibt. Fällt eine solche Sabotage auf, ist nicht nur der Lohnanspruch für diesen Zeitraum weg, sondern oft die Glaubwürdigkeit für den gesamten Prozess ruiniert. Ein ehrliches, aber vielleicht fachlich nicht perfekt passendes Anschreiben ist immer der sicherere Weg als eine offensichtliche Provokation.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Erhalte ich vollen Annahmeverzugslohn, wenn ich während der Kündigungsfrist länger krankgeschrieben war?
NEIN, für Zeiträume einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen kein voller Annahmeverzugslohn zu. Gemäß § 297 BGB setzt dieser Anspruch zwingend voraus, dass Sie zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung tatsächlich fähig sind. Da eine Erkrankung die Leistungsfähigkeit rechtlich ausschließt, entfällt für diesen Zeitraum die volle Zahlungspflicht des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber haftet nur für Zeiten, in denen er die Arbeit unberechtigt abgelehnt hat, was bei einer krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Arbeitsleistung faktisch ausgeschlossen ist. Da Sie aufgrund der Krankschreibung ohnehin nicht hätten arbeiten können, fehlt es an der notwendigen Kausalität zwischen der unwirksamen Kündigung und dem Verdienstausfall. In diesem Fall reduziert sich Ihr Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber lediglich auf die Differenz zwischen Ihrem fiktiven Nettogehalt und dem tatsächlich bezogenen Krankengeld. Um diese Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie eine detaillierte Leistungsübersicht Ihrer Krankenkasse anfordern und die exakten Netto-Beträge für die Berechnung heranziehen.
Verliere ich meinen Lohnanspruch, wenn ich unzumutbare Jobangebote vom Arbeitsamt einfach ablehne?
NEIN, die Ablehnung unzumutbarer Stellenangebote führt nicht zum Verlust Ihres Lohnanspruchs gegen den alten Arbeitgeber. Ein böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst liegt nur vor, wenn die angebotene Tätigkeit unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände zumutbar ist. Dies schützt Ihre verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit sowie den besonderen Schutz von Ehe und Familie nach dem Grundgesetz.
Gemäß § 11 Nr. 2 KSchG muss sich ein Arbeitnehmer im Annahmeverzug nur den Verdienst anrechnen lassen, den er vorsätzlich nicht erzielt hat, obwohl ihm die Arbeit zumutbar war. Eine Unzumutbarkeit ergibt sich regelmäßig aus einer massiven Beeinträchtigung des Familienlebens, etwa bei mehrtägigen Fernfahrten für einen Familienvater, oder bei fehlenden fachlichen Qualifikationen für die spezifische Stelle. Die Gerichte wenden hierbei den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB an, um eine faire Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und dem Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Sie sind daher nicht verpflichtet, jede beliebige Tätigkeit anzunehmen, die Ihre bisherige Lebensgestaltung oder berufliche Eignung grundlegend missachtet.
Allerdings trifft Sie eine prozessuale Dokumentationspflicht, da Sie im Streitfall die Gründe für die Unzumutbarkeit sowie die Ernsthaftigkeit Ihrer sonstigen Bewerbungsbemühungen detailliert nachweisen müssen, um den Vorwurf einer böswilligen Arbeitsverweigerung rechtssicher zu entkräften.
Muss ich meinem Ex-Arbeitgeber Kopien meiner tatsächlichen Bewerbungsanschreiben als Nachweis vorlegen?
JA. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen Auskunft über Form und Inhalt Ihrer Bewerbungen geben, was die Vorlage der Anschreiben einschließt. Diese Pflicht ermöglicht dem Arbeitgeber die Prüfung, ob Sie eine neue Stelle durch unzureichende Bewerbungen böswillig verhindert haben.
Die rechtliche Grundlage für diesen weitreichenden Anspruch ergibt sich aus den allgemeinen vertraglichen Nebenpflichten gemäß § 242 BGB. Da der Arbeitgeber bei einer unwirksamen Kündigung Gehalt nachzahlen muss, darf er prüfen, ob Sie einen anderweitigen Verdienst böswillig unterlassen haben (§ 11 Nr. 2 KSchG). Das Landesarbeitsgericht Köln entschied hierzu, dass eine Auskunft nur dann aussagekräftig ist, wenn sie auch die konkrete Gestaltung der Anschreiben umfasst. Ohne diese detaillierten Nachweise darf der Arbeitgeber die Zahlung des Annahmeverzugslohns nach § 273 BGB vorerst rechtmäßig verweigern.
Ein berechtigtes Interesse an der Vorlage besteht jedoch nur, wenn der Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte für eine mangelnde Ernsthaftigkeit Ihrer Suche darlegt. Ohne solche Zweifel kann die Forderung nach vollständigen Kopien sämtlicher Anschreiben im Einzelfall jedoch rechtlich unverhältnismäßig sein.
Darf der Arbeitgeber die Zahlung stoppen, wenn meine Auskunft über Bewerbungen unvollständig ist?
JA. Der Arbeitgeber darf die Zahlung des Annahmeverzugslohns mittels eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 Abs. 1 BGB stoppen, bis Sie Ihre Bewerbungsbemühungen vollständig nachgewiesen haben. Diese Auskunftspflicht ist eine zwingende vertragliche Nebenpflicht des Arbeitnehmers zur Vorbereitung einer möglichen Anrechnung anderweitigen Verdienstes.
Die rechtliche Grundlage für diesen Zahlungsstopp liegt in der Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung innerhalb des Arbeitsverhältnisses nach einer unwirksamen Kündigung. Da der Arbeitgeber wissen muss, ob Sie anderweitigen Verdienst böswillig unterlassen haben, steht ihm ein umfassender Auskunftsanspruch über Form und Inhalt Ihrer Bewerbungen zu. Solange Sie diese Informationen nicht lückenlos vorlegen, kann das Unternehmen die Zahlung des Gehalts rechtssicher verweigern, wodurch eine entsprechende Klage vor Gericht als derzeit unbegründet abgewiesen wird. Erst mit der vollständigen Erfüllung Ihrer Auskunftspflicht entfällt dieses Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers und der Anspruch auf den ausstehenden Lohn wird wieder fällig.
Das Zurückbehaltungsrecht endet jedoch sofort, sobald Sie die geforderten Nachweise, wie etwa Kopien der Anschreiben oder Versandbestätigungen, vollständig nachreichen. Zudem ist eine Verweigerung unzulässig, wenn die bereits erteilte Auskunft alle für die Prüfung der Zumutbarkeit erforderlichen Details zweifelsfrei enthält.
Wie berechne ich meinen Restanspruch, wenn ich bereits Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen habe?
Zur Berechnung Ihres Restanspruchs ziehen Sie die erhaltenen Netto-Sozialleistungen von dem Netto-Gehalt ab, das Sie ohne die Kündigung verdient hätten. Der rechtlich durchsetzbare Zahlungsanspruch ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem fiktiven Soll-Nettoverdienst und den tatsächlich bezogenen Ersatzleistungen der Sozialversicherung.
Die rechtliche Grundlage für diese Verrechnung bildet der Grundsatz des Annahmeverzugslohns gemäß § 615 BGB, wonach der Arbeitgeber das Gehalt nachzahlen muss, wenn die Kündigung unwirksam war. Da Sozialleistungen jedoch den Verdienstausfall teilweise kompensieren, gehen die Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber in Höhe der gezahlten Leistungen kraft Gesetzes auf den Sozialleistungsträger über. Sie können daher gegenüber Ihrem Arbeitgeber nur den Teil geltend machen, der nicht bereits durch das Krankengeld oder Arbeitslosengeld abgedeckt wurde. Für eine rechtssichere Forderung ist es unerlässlich, dass Sie eine detaillierte Aufstellung erstellen, in der Sie für jeden Monat das fiktive Netto-Gehalt den erhaltenen Netto-Beträgen gegenüberstellen. Nur so lassen sich die sogenannten unstreitigen Differenzbeträge ermitteln, die Gerichte im Falle eines Streits ohne weitere Beweisaufnahme zusprechen können.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie während des Verzugszeitraums arbeitsunfähig erkrankt waren, da in dieser Phase die rechtliche Leistungsfähigkeit gemäß § 297 BGB entfällt und somit kein Anspruch auf den vollen Lohn besteht.
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Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
LAG Köln – Az.: 7 SLa 78/24 – Urteil vom 07.01.2025
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