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Anspruch auf Lohn bei Freistellung nach Kündigung: Zahlungspflicht

Eine Kundenbetreuerin forderte ihren Anspruch auf Lohn bei Freistellung nach Kündigung, nachdem ihr Arbeitgeber die schriftliche Lohnfortzahlung plötzlich für ungültig erklärte. Der Arbeitgeber berief sich auf eine mündliche Absprache, doch seine eigenen WhatsApp-Nachrichten widerlegten diese Version.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 33/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Nordhausen
  • Datum: 12.06.2025
  • Aktenzeichen: 3 Ca 33/25
  • Verfahren: Zahlung von Gehalt und Herausgabe von Arbeitspapieren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Steuerrecht

  • Das Problem: Eine ehemalige Mitarbeiterin verlangte vom Arbeitgeber die Zahlung ihres Gehalts für die letzten drei Monate. Der Arbeitgeber weigerte sich zu zahlen. Er argumentierte, die Mitarbeiterin sei unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben.
  • Die Rechtsfrage: Muss der Arbeitgeber das Gehalt zahlen, wenn er die Mitarbeiterin im Rahmen einer Kündigung sofort und unter voller Bezahlung freigestellt hat?
  • Die Antwort: Ja, der Arbeitgeber muss das gesamte geforderte Gehalt zahlen. Das Gericht sah die Freistellungserklärung als eindeutig an, zumal der Geschäftsführer die Lohnfortzahlung zusätzlich per WhatsApp bestätigt hatte.
  • Die Bedeutung: Eine einmal ausgesprochene Freistellungserklärung unter voller Bezahlung ist für den Arbeitgeber bindend. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast, wenn er behauptet, eine solche Freistellung nachträglich aufgehoben zu haben.

Anspruch auf Lohn bei Freistellung: Was gilt, wenn Worte und Taten sich widersprechen?

Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis, doch der Weg dorthin ist oft von Konflikten geprägt. Ein besonders heikler Punkt ist die Freistellung – die Anweisung des Arbeitgebers, dass der Mitarbeiter bis zum Vertragsende nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss. Was aber geschieht, wenn ein Arbeitgeber eine solche Freistellung schriftlich erklärt, später aber behauptet, man habe sich mündlich auf das Gegenteil geeinigt und deshalb den Lohn verweigert? Mit genau dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Nordhausen in seinem Urteil vom 12. Juni 2025 (Az.: 3 Ca 33/25) befassen und schuf dabei Klarheit über die Beweislast und die Verbindlichkeit von schriftlichen Erklärungen im Arbeitsrecht.

Was war zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin vorgefallen?

Zitternde Finger einer Mitarbeiterin nehmen ein formales Kündigungsschreiben zur sofortigen Freistellung entgegen.
Schriftliche Freistellung bindet Arbeitgeber – mündliche Absprachen erfordern klaren Beweis. | Symbolbild: KI

Im Zentrum des Falles stand eine als Kundenbetreuerin für Social Media geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin. Sie arbeitete seit Mai 2022 für das Unternehmen zu einem Bruttomonatsentgelt von 538,00 €. Nachdem sie ihre Arbeitsleistung für den Monat September 2024 vollständig erbracht hatte, spitzte sich die Situation im Oktober zu.

Am 15. Oktober 2024 übergab die Arbeitgeberin der Mitarbeiterin ein Kündigungsschreiben. Darin wurde das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15. November 2024 beendet. Der entscheidende Satz folgte direkt auf die Kündigungserklärung: „Sie sind mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden – gemäß unseres Vertrages – freigestellt.“ Im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer verließ die Arbeitnehmerin daraufhin die Betriebsräume und erschien, wie in der Freistellung angewiesen, ab dem nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit. Für den Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 8. November legte sie zudem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor.

Die Überraschung folgte mit den nächsten Lohnterminen. Die Arbeitgeberin zahlte weder das Gehalt für den voll gearbeiteten September noch für den Oktober oder den anteiligen November. Auf eine Mahnung der Arbeitnehmerin hin lehnte das Unternehmen die Zahlung mit der Begründung ab, die Mitarbeiterin sei einfach nicht zur Arbeit erschienen. Es sei angeblich am Tag der Kündigung mündlich vereinbart worden, die schriftlich erklärte Freistellung doch nicht durchzuführen. Die Mitarbeiterin sah das anders und zog vor das Arbeitsgericht. Sie forderte die ausstehenden Gehälter sowie die Herausgabe ihrer Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024.

Welche rechtlichen Grundsätze stehen im Mittelpunkt?

Um die Entscheidung des Gerichts nachzuvollziehen, muss man zwei zentrale Prinzipien des Arbeitsrechts verstehen.

Der grundlegendste Anspruch ist der auf Vergütung für geleistete Arbeit. Nach § 611a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für die vom Arbeitnehmer erbrachten Dienste zu zahlen. Dieser Anspruch ist unstrittig, solange die Arbeit tatsächlich geleistet wurde.

Komplizierter wird es, wenn keine Arbeit geleistet wird. Hier kommt die sogenannte Freistellung ins Spiel. Eine Freistellung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der er auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses verzichtet. Der Arbeitnehmer muss also nicht mehr zur Arbeit kommen. Dies entbindet den Arbeitgeber jedoch grundsätzlich nicht von seiner Pflicht zur Lohnzahlung. Juristisch befindet sich der Arbeitgeber im „Annahmeverzug“: Er nimmt die ihm geschuldete Arbeitsleistung nicht an, obwohl der Arbeitnehmer sie erbringen könnte. Der Lohnanspruch bleibt daher bestehen.

Entscheidend ist zudem die Beweislast. Wer vor Gericht eine Tatsache behauptet, die für ihn günstig ist, muss diese im Streitfall auch beweisen können. Behauptet also die Arbeitgeberin, eine klare schriftliche Vereinbarung sei nachträglich mündlich geändert worden, liegt die Beweislast für diese Änderung bei ihr.

Warum gab das Gericht der Arbeitnehmerin in allen Punkten Recht?

Das Arbeitsgericht Nordhausen folgte der Argumentation der Arbeitnehmerin vollständig und verurteilte die Arbeitgeberin zur Zahlung der gesamten Forderung. Die richterliche Logik lässt sich in mehrere klare Schritte unterteilen.

Warum war der Lohnanspruch für bereits geleistete Arbeit unstrittig?

Für den September 2024 sowie die erste Oktoberhälfte bis zum 15. Oktober 2024 war die Sache für das Gericht eindeutig. Die Arbeitnehmerin hatte ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht. Damit stand ihr nach § 611a Abs. 2 BGB in Verbindung mit ihrem Arbeitsvertrag die vereinbarte Vergütung zu. Die Weigerung der Arbeitgeberin, diesen Lohn zu zahlen, war rechtsgrundlos.

Wieso zählte die schriftliche Freistellung mehr als die mündliche Behauptung?

Der Kern des Konflikts lag im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum Vertragsende am 15. November. Hier hatte die Mitarbeiterin nicht gearbeitet. Das Gericht stellte jedoch fest, dass sie dazu auch nicht verpflichtet war. Die entscheidende Grundlage dafür war das Kündigungsschreiben vom 15. Oktober. Dessen Wortlaut – „Sie sind mit sofortiger Wirkung … freigestellt“ – war unmissverständlich. Nach Auffassung des Gerichts ist eine solche Erklärung im Kontext einer Kündigung im Zweifel immer als bezahlte Freistellung zu verstehen.

Das Gericht fand für diese Auslegung eine bemerkenswerte Bestätigung außerhalb des Gerichtssaals. In WhatsApp-Nachrichten, die der Geschäftsführer der Arbeitgeberin noch am Abend des Kündigungstages an den Vater der Arbeitnehmerin schickte, schrieb er selbst, dass eine Freistellung „unter voller Bezahlung wohlgemerkt“ in seiner Branche üblich sei. Diese Nachricht wertete das Gericht als starkes Indiz dafür, dass die Freistellung von Anfang an als bezahlte Freistellung gemeint war.

Weshalb scheiterte die Arbeitgeberin mit dem Einwand, die Freistellung sei aufgehoben worden?

Die Arbeitgeberin versuchte, sich mit der Behauptung zu verteidigen, man habe sich noch am 15. Oktober mündlich darauf geeinigt, die schriftliche Freistellung wieder aufzuheben. Für diese angebliche nachträgliche Vereinbarung trug sie die volle Darlegungs- und Beweislast.

An dieser Hürde scheiterte sie jedoch kläglich. Das Gericht stufte ihren Vortrag als widersprüchlich und nicht schlüssig ein. Die Behauptung stand im direkten Widerspruch zum klaren Wortlaut des Kündigungsschreibens. Noch schwerer wog der Widerspruch zu den eigenen WhatsApp-Nachrichten des Geschäftsführers, die nur wenige Stunden nach der angeblichen Aufhebungsvereinbarung das genaue Gegenteil bestätigten. Ein derart Widersprüchliches Vorbringen, so das Gericht unter Verweis auf § 138 der Zivilprozessordnung (ZPO), sei unbeachtlich. Die Arbeitgeberin hatte keinen einzigen Beweis für die angebliche mündliche Abrede vorgelegt und war somit ihrer Beweislast nicht nachgekommen. Folglich blieb es bei der wirksamen, bezahlten Freistellung.

Spielte die Krankschreibung der Mitarbeiterin eine entscheidende Rolle?

Die von der Arbeitnehmerin vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen spielten für die finale Entscheidung nur eine untergeordnete Rolle. Zwar hätte sie im Falle einer Krankheit ohnehin einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gehabt. Ihr Hauptanspruch auf Lohn für die Zeit ab dem 16. Oktober ergab sich aber bereits unmittelbar aus der wirksamen Freistellungserklärung. Ob sie in dieser Zeit gesund oder krank war, änderte nichts an der Zahlungspflicht der Arbeitgeberin, die auf die Arbeitsleistung verzichtet hatte.

Warum musste die Lohnsteuerbescheinigung sofort ausgestellt werden?

Auch dem Argument der Arbeitgeberin, die Lohnsteuerbescheinigung erst nach Abschluss des Rechtsstreits aushändigen zu wollen, erteilte das Gericht eine klare Absage. Die Pflicht zur Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung ist in § 41b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gesetzlich verankert. Diese Pflicht besteht unabhängig von Streitigkeiten über die Lohnzahlung und kann nicht einfach vom Arbeitgeber zurückgehalten werden.

Welche Lehren lassen sich aus diesem Urteil ziehen?

Dieses Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen mag einen Einzelfall betreffen, doch die zugrundeliegenden Prinzipien haben eine weitreichende Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die erste und wichtigste Lehre betrifft die Verbindlichkeit schriftlicher Erklärungen. Was schwarz auf weiß in einem Kündigungsschreiben oder Vertrag steht, hat erhebliches Gewicht. Eine Partei, die sich später auf eine abweichende mündliche Vereinbarung berufen möchte, steht vor hohen Hürden. Sie muss diese Vereinbarung lückenlos und glaubhaft beweisen können, was in der Praxis oft schwierig ist. Das Urteil ist eine Mahnung, mündliche Absprachen, die von schriftlichen Dokumenten abweichen, mit äußerster Vorsicht zu genießen und idealerweise ebenfalls schriftlich zu fixieren.

Zweitens verdeutlicht der Fall eindrücklich das Prinzip der Beweislast. Das Gericht entscheidet nicht nach Vermutungen, sondern auf der Grundlage von Fakten und Beweisen. Die Arbeitgeberin verlor den Prozess nicht, weil ihre Version der Geschichte zwingend falsch war, sondern weil sie ihre Behauptungen nicht belegen konnte. Der klare Wortlaut des Schreibens und die belastenden WhatsApp-Nachrichten schufen eine Faktenlage, die ihre unbewiesene mündliche Behauptung entkräftete.

Schließlich zeigt das Urteil, wie entscheidend konsistentes Verhalten ist. Die widersprüchlichen Aussagen des Geschäftsführers – schriftliche Freistellung, Bestätigung per WhatsApp, gegenteilige Behauptung vor Gericht – untergruben die Glaubwürdigkeit der Arbeitgeberin massiv. Gerichte bewerten nicht nur die vorgelegten Dokumente, sondern auch das Gesamtverhalten der Parteien. Widersprüchliches Handeln wird schnell als Indiz für eine unglaubwürdige Position gewertet und kann einen Prozess maßgeblich beeinflussen.

Die Urteilslogik

Im Arbeitsrecht entfaltet eine schriftlich erklärte Freistellung eine starke Bindungswirkung, die Arbeitgeber nur durch lückenlose Beweisführung für eine nachträgliche mündliche Aufhebung entkräften können.

  • Schriftliche Freistellung verpflichtet: Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitsleistung entbindet, muss die vereinbarte Vergütung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses voll entrichten.
  • Beweislast für die Abänderung: Wer behauptet, eine klare schriftliche Vereinbarung – wie die Freistellung – sei durch eine spätere mündliche Absprache aufgehoben worden, muss diese Abweichung lückenlos beweisen und darf keine widersprüchlichen Erklärungen abgeben.
  • Unbedingte Pflicht zur Dokumentation: Arbeitgeber müssen die gesetzlich vorgeschriebene Lohnsteuerbescheinigung umgehend ausstellen und dürfen diese Pflicht nicht von der Beilegung eines laufenden Lohnstreits abhängig machen.

Für die gerichtliche Beurteilung von Ansprüchen zählt die Glaubwürdigkeit und Konsistenz des Vortrags ebenso stark wie der klare Wortlaut von Vereinbarungen.


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Experten Kommentar

Ein Chef, der erst etwas Schriftliches zusagt und dann vor Gericht das Gegenteil behauptet, sitzt schnell in der Tinte. Das Arbeitsgericht hat hier konsequent gezeigt, dass eine klare, schriftliche Freistellung unter voller Bezahlung nicht einfach mit einer unbewiesenen mündlichen Anekdote gekippt wird. Für die Firma war besonders bitter, dass die eigenen WhatsApp-Nachrichten des Geschäftsführers, die die Bezahlung bestätigten, die gesamte Verteidigungsstrategie pulverisiert haben. Wer sich im Arbeitsrecht auf die Aufhebung einer schriftlichen Zusage berufen will, muss wasserdichte Beweise liefern. Hier gilt: Wer nicht liefern kann, zahlt.


Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss der Arbeitgeber mein Gehalt bei Freistellung bis Vertragsende weiterzahlen?

Die Regel ist klar: Ja, Ihr Arbeitgeber muss die Vergütung bis zum offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzahlen, auch wenn Sie freigestellt sind. Das Fernbleiben von der Arbeit geschieht auf Veranlassung des Arbeitgebers, nicht auf Ihre eigene. Dadurch verlieren Sie Ihren Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Gehalt nicht.

Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers bleibt bestehen, weil er sich in einem Zustand des Annahmeverzugs befindet. Er verzichtet einseitig auf die geschuldete Arbeitsleistung, obwohl Sie diese erbringen würden. Gemäß § 611a Abs. 2 BGB besteht der grundsätzliche Anspruch auf Vergütung fort, da die Freistellung eine Entscheidung des Unternehmens ist. Arbeitsgerichte legen eine schriftliche Freistellung im Zweifel immer als bezahlte Freistellung aus.

Wichtig ist, dass die Freistellung explizit und idealerweise schriftlich erklärt wurde. Nur dann ist sichergestellt, dass Sie nicht einfach unentschuldigt fehlen. Enthält das Kündigungsschreiben eine klare Anweisung, müssen Sie Ihre Arbeitskraft nicht erneut anbieten. Die Freistellung wird oft mit der Anrechnung von Resturlaub oder Überstunden verknüpft, was ebenfalls die Fortführung des Lohnanspruchs impliziert.

Suchen Sie umgehend in Ihrem Kündigungsschreiben nach Formulierungen wie „mit sofortiger Wirkung freigestellt“, um die Gültigkeit der bezahlten Freistellung zu belegen.


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Kann mein Arbeitgeber eine schriftliche Freistellung nachträglich mündlich aufheben lassen?

Eine einmal schriftlich erklärte Freistellung besitzt im Arbeitsrecht großes Gewicht und kann nicht einfach einseitig widerrufen werden. Eine nachträgliche Aufhebung der Freistellung ist nur wirksam, wenn beide Parteien dieser Änderung zustimmen und der Arbeitgeber diese neue Vereinbarung lückenlos beweisen kann. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, bleibt die schriftliche Zusage verbindlich.

Der Arbeitgeber, der eine Abweichung vom klaren schriftlichen Wortlaut behauptet, trägt vor Gericht die volle Darlegungs- und Beweislast. Ein Gericht wird im Zweifel immer dem unmissverständlichen Dokument den Vorzug vor unbewiesenen, mündlichen Absprachen geben. Widerspricht sich der Arbeitgeber in seinem Verhalten – beispielsweise durch frühere schriftliche Bestätigungen der Freistellung, gefolgt von einer gegenteiligen Behauptung – stuft das Gericht sein Vorbringen als unglaubwürdig ein.

Das Arbeitsgericht Nordhausen musste sich mit einer solchen Situation befassen. Die Arbeitgeberin scheiterte kläglich mit dem Einwand, man habe sich mündlich auf eine Aufhebung der Freistellung geeinigt. Ihr widersprüchliches Verhalten – sie hatte die bezahlte Freistellung zuvor noch per Messenger bestätigt – entkräftete die mündliche Behauptung massiv. Das Gericht sah die Beweislast als nicht erfüllt an und erklärte die ursprüngliche schriftliche Freistellung als weiterhin gültig.

Reagieren Sie sofort schriftlich per Einschreiben, wenn der Arbeitgeber eine mündliche Aufhebung behauptet, und berufen Sie sich dabei ausschließlich auf die ursprüngliche, verbindliche Freistellung.


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Was muss ich tun, wenn mein Arbeitgeber mein Gehalt trotz Freistellung nicht zahlt?

Wenn Ihr Arbeitgeber die vereinbarte Lohnzahlung verweigert, müssen Sie sofort handeln, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden. Fordern Sie die ausstehenden Gehälter unverzüglich durch eine formelle, nachweisbare Mahnung ein. Setzen Sie dabei eine sehr kurze Zahlungsfrist, idealerweise nicht länger als sieben Tage. Wird die Zahlung verweigert oder ignoriert, ist eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht der nächste notwendige Schritt.

Die Regel: Überprüfen Sie zuerst sorgfältig, ob Ihr Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag sogenannte Ausschlussfristen enthält. Diese Fristen legen fest, wie schnell Sie Ihre Forderungen schriftlich geltend machen müssen; andernfalls können berechtigte Lohnansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen. Die Mahnung muss detailliert sein und die Forderungen präzise aufschlüsseln, getrennt nach bereits geleisteter Arbeit und dem Zeitraum der bezahlten Freistellung.

Konkret: Im Fall des Arbeitsgerichts Nordhausen weigerte sich die Arbeitgeberin, die Zahlung trotz Mahnung der Arbeitnehmerin abzulehnen. Die Mitarbeiterin reagierte daraufhin korrekt, indem sie unverzüglich Klage erhob. Nur ein gerichtliches Urteil kann Ihren Arbeitgeber letztlich zur Zahlung der offenen Beträge zwingen. Eine Lohnklage stoppt den Verfall der Ansprüche und schafft die notwendige juristische Sicherheit.

Erstellen Sie sofort eine vollständige Aufstellung aller ausstehenden Beträge und versenden Sie die schriftliche Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsführung.


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Welche Beweise benötige ich, wenn mein Arbeitgeber die bezahlte Freistellung bestreitet?

Wenn der Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung nachträglich bestreitet, benötigen Sie eine lückenlose Beweiskette, die der Behauptung Ihres Arbeitgebers widerspricht. Der wichtigste Beleg ist die schriftliche Freistellungserklärung, die meist im Kündigungsschreiben enthalten ist. Darüber hinaus sind alle digitalen oder schriftlichen Kommunikationen des Arbeitgebers entscheidend, um dessen widersprüchliches Verhalten zu entlarven.

Die schriftliche Freistellung bildet die primäre Basis für Ihren Lohnanspruch, weil der Arbeitgeber durch die einseitige Erklärung in Annahmeverzug gerät. Wenn der Arbeitgeber behauptet, diese Vereinbarung sei mündlich aufgehoben worden, trägt er dafür die volle Beweislast. Sichern Sie sofort das Kündigungsschreiben und alle späteren E-Mails, die die Freistellung bestätigen.

Besonders stark wiegen informelle Nachrichten, die die ursprüngliche Einigung belegen. Nehmen wir an, der Geschäftsführer schickt Ihnen eine WhatsApp-Nachricht, in der er die Freistellung „unter voller Bezahlung“ ausdrücklich bestätigt. Solche Indizien-Beweise untergraben die Glaubwürdigkeit des Arbeitgebers massiv und machen seinen gegenteiligen Vortrag vor Gericht unglaubwürdig. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dienen als sekundärer Nachweis, da sie zumindest den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit sichern.

Sichern Sie sofort alle digitalen Spuren (E-Mails und Messenger-Chats des Arbeitgebers) durch Screenshots, archivieren Sie diese außerhalb des Firmennetzwerks und dokumentieren Sie den genauen Sendezeitpunkt.


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Welche Dokumente stehen mir nach der Kündigung sofort zu, wie die Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung gehört zu den Dokumenten, die der Arbeitgeber Ihnen sofort und ohne Verzögerung aushändigen muss. Die Pflicht zur Ausstellung dieser Bescheinigung ist im Gesetz verankert. Der Arbeitgeber darf diese wichtigen Papiere nicht als Druckmittel verwenden oder die Herausgabe an den Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens knüpfen.

Der Anspruch auf die Lohnsteuerbescheinigung ergibt sich direkt aus dem Einkommensteuergesetz, genauer aus § 41b Abs. 1 EStG. Diese Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber, die Bescheinigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich zu übermitteln. Die Pflicht besteht völlig unabhängig von laufenden Streitigkeiten über ausstehenden Lohn oder andere offene Forderungen. So wird sichergestellt, dass Sie wichtige Formalitäten, wie die Meldung beim Arbeitsamt oder die jährliche Steuererklärung, fristgerecht erledigen können.

Das Arbeitsgericht Nordhausen bekräftigte in einem Urteil, dass diese gesetzliche Pflicht zur Aushändigung unantastbar ist. Neben der Lohnsteuerbescheinigung stehen Ihnen auch andere essentielle Arbeitspapiere zeitnah zu. Dazu zählen die Sozialversicherungsnachweise für die Rentenversicherung und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Alle diese Dokumente benötigen Sie zwingend für Ihre berufliche und finanzielle Neuorientierung.

Fordern Sie die Dokumente mittels Einschreiben an und setzen Sie eine klare Frist von maximal zehn Werktagen zur Herausgabe.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Annahmeverzug

Annahmeverzug beschreibt die Situation, in der der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt oder annimmt, obwohl der Arbeitnehmer bereit ist, diese zu erbringen. Dieses Prinzip stellt sicher, dass der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch behält, obwohl er keine Arbeit leistet, da die Nichtannahme der Leistung allein in die Verantwortung des Arbeitgebers fällt.

Beispiel: Im Fall des Arbeitsgerichts Nordhausen geriet die Arbeitgeberin durch die schriftliche Freistellung der Kundenbetreuerin automatisch in Annahmeverzug, weshalb sie zur Lohnzahlung verpflichtet blieb.

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Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast legt fest, welche Partei vor Gericht bestimmte, für sie günstige Tatsachen schlüssig vortragen und anschließend belegen muss. Dieses fundamentale Zivilprozessrecht garantiert, dass der Richter eine Entscheidung auf Basis bewiesener Fakten treffen kann, indem die Konsequenzen des Nichtbeweises klar zugewiesen werden.

Beispiel: Weil die Arbeitgeberin die angebliche mündliche Aufhebung der Freistellung behauptete, trug sie die volle Darlegungs- und Beweislast und scheiterte, da sie keinen einzigen stichhaltigen Beweis vorlegen konnte.

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Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, die Vergütung an den Arbeitnehmer weiterzuzahlen, wenn dieser aufgrund unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig ist. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz soll der Arbeitnehmer in Zeiten kurzfristiger Krankheit finanziell abgesichert sein, ohne dass ihm direkt Lohneinbußen entstehen.

Beispiel: Hätte die Freistellung nicht gegolten, hätte die Mitarbeiterin während der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dennoch einen primären Anspruch auf Entgeltfortzahlung gehabt.

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Freistellung

Juristen nennen das die einseitige Anweisung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss, wobei der Lohnanspruch grundsätzlich bestehen bleibt. Der Arbeitgeber verzichtet damit auf die Arbeitsleistung und gerät in Annahmeverzug, weshalb Arbeitsgerichte eine solche Erklärung im Zweifel immer als bezahlte Freistellung auslegen.

Beispiel: Die Arbeitgeberin erklärte die Freistellung der Mitarbeiterin im Kündigungsschreiben mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden.

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Lohnsteuerbescheinigungspflicht

Mit der Lohnsteuerbescheinigungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gemeint, dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich die korrekten steuerrelevanten Daten auszuhändigen. Dieses Gebot ist in § 41b Abs. 1 EStG verankert und dient dem Schutz des Arbeitnehmers, damit dieser seinen steuerlichen und sozialrechtlichen Pflichten fristgerecht nachkommen kann.

Beispiel: Das Arbeitsgericht Nordhausen stellte klar, dass die Arbeitgeberin die Lohnsteuerbescheinigungspflicht nicht an den Ausgang des Rechtsstreits knüpfen durfte, da die Pflicht unabhängig von Streitigkeiten besteht.

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Widersprüchliches Vorbringen

Ein Widersprüchliches Vorbringen liegt vor, wenn eine Partei im Prozess Tatsachen behauptet, die im krassen Gegensatz zu ihren eigenen früheren Erklärungen oder Handlungen stehen. Nach § 138 ZPO muss der Vortrag der Parteien stets der Wahrheit entsprechen, weshalb widersprüchliches Verhalten vor Gericht die Glaubwürdigkeit massiv untergräbt.

Beispiel: Die Arbeitgeberin lieferte ein widersprüchliches Vorbringen, da ihre Behauptung der mündlichen Aufhebung der Freistellung im Konflikt mit ihren kurz zuvor versandten WhatsApp-Nachrichten stand, in denen sie die bezahlte Freistellung bestätigte.

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Das vorliegende Urteil


ArbG Nordhausen 3. Kammer – Az.: 3 Ca 33/25 – Urteil vom 12.06.2025


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