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Arbeitsunfähigkeitszeiträume – Fortsetzungserkrankungen – Entgeltfortzahlungsansprüche

Krank oder nicht krank, das ist hier die Frage! Ein Gastronomie-Mitarbeiter klagte auf Lohnfortzahlung während seiner fast durchgängigen Krankschreibung, doch das Gericht verlangte mehr als nur medizinische Codes. Nun stellt sich heraus, dass es entscheidend sein kann, die eigene Krankengeschichte im Detail zu kennen, um im Streitfall bestehen zu können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 07.03.2024
  • Aktenzeichen: 7 Sa 512/23
  • Verfahrensart: Arbeitsrechtliches Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Arbeitnehmer, der seit 1992 bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist und Ansprüche auf Entgelt, Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 28.02.2023 geltend macht.
    • Beklagte: Arbeitgeber, der den Forderungen des Arbeitnehmers teilweise stattgeben muss und zur Zahlung der gerichtlich festgesetzten Beträge verurteilt wird.
    • Nebenintervenientin: Partei, die ausschließlich in der Kostenregelung beteiligt ist.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Arbeitnehmer fordert für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 28.02.2023 Entgeltansprüche, Urlaubsentgeltansprüche sowie Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Die arbeitsvertraglichen Grundlagen beruhen auf dem langjährigen Arbeitsverhältnis und tarifvertraglichen Regelungen.
    • Kern des Rechtsstreits: Es wird streitig, in welchem Umfang der Arbeitnehmer berechtigte Ansprüche hat und wie diese unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Regelungen zu bemessen sind.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung von 665,00 EUR zuzüglich Zinsen sowie von 1.241,50 EUR brutto zuzüglich Zinsen an den Arbeitnehmer, während weitere Klagebegehren abgewiesen wurden. Zudem wurde das Kostenverhältnis für das erstinstanzliche Verfahren (Beklagte 19 %, Kläger 81 % bzw. bei der Nebenintervention: Beklagte 19 % und Nebenintervenientin 81 %) sowie für das Berufungsverfahren (Beklagte 5 %, Kläger 95 % bzw. bei der Nebenintervention: Beklagte 5 % und Nebenintervenientin 95 %) festgelegt, und die Revision wurde nicht zugelassen.
    • Begründung: Die Entscheidung stützt sich auf die Prüfung der tarifvertraglichen Ansprüche und die Bewertung des vorgelegten Sachverhalts, wonach die Teilforderungen des Arbeitnehmers gerechtfertigt waren, während andere Forderungen nicht ausreichend belegt wurden.
    • Folgen: Der Arbeitgeber muss die festgesetzten Zahlungen zuzüglich der berechneten Zinsen leisten und trägt den ausgewiesenen Kostenanteil. Da die Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Rechte und Herausforderungen für Arbeitnehmer

Bei Krankheitsausfällen haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen. Voraussetzung für diesen Anspruch ist ein ordnungsgemäßer Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ein Ärztliches Attest. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sichert Beschäftigte finanziell ab und verhindert einen plötzlichen Verdienstausfall.

Komplexer wird die Situation bei mehrfachen oder länger andauernden Erkrankungen. Hier spielt die Frage der Fortsetzungserkrankungen eine entscheidende Rolle für die Anspruchsdauer. Liegt eine neue, andere Krankheit vor oder handelt es sich um dasselbe Grundleiden? Diese Unterscheidung ist maßgeblich für die weitere Fortzahlung des Gehalts. Ein aktueller Fall verdeutlicht die rechtlichen Anforderungen an Arbeitnehmer in solchen Situationen.

Der Fall vor Gericht


Entgelt bei Krankheit: Arbeitnehmer muss Krankheitsverlauf genau darlegen

Mann in T-Shirt sitzt an Schreibtisch, umgeben von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und einem Kochschürze.
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung | Symbolfoto: Flux gen.

Ein Mitarbeiter eines Gastronomiebetriebs hat vor dem Landesarbeitsgericht Köln teilweise Erfolg mit seiner Klage auf Entgeltfortzahlung erzielt. Das Gericht sprach ihm insgesamt 1.906,50 Euro für geleistete Arbeit und Urlaubstage zu. Die weitergehende Forderung nach Entgeltfortzahlung während seiner Krankheit wies das Gericht jedoch zurück.

Streit um mehrmonatige Entgeltfortzahlung

Der seit 1992 bei dem Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter war von Juni 2022 bis Februar 2023 fast durchgängig krankgeschrieben. In diesem Zeitraum arbeitete er lediglich an einem Tag und nahm zwei Wochen Urlaub. Der Arbeitgeber stellte nach einiger Zeit die Entgeltfortzahlung ein, da er von einer Fortsetzungserkrankung ausging.

Kernproblem: Nachweis unterschiedlicher Erkrankungen

Für einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Dies bedeutet, dass die neue Krankheit nicht auf demselben Grundleiden beruhen darf wie die vorherige. Der Kläger verwies hierzu auf die Diagnoseschlüssel in seinen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Gericht: Diagnoseschlüssel reichen nicht aus

Das Landesarbeitsgericht stellte klar: Die bloße Vorlage von Diagnoseschlüsseln genügt nicht als Nachweis für unterschiedliche Erkrankungen. Der Arbeitnehmer hätte konkret darlegen müssen, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden er hatte. Da die meisten Diagnosen aus dem orthopädischen Bereich stammten und Rücken sowie obere Extremitäten betrafen, erschien ein Zusammenhang mit den vorherigen Erkrankungen naheliegend.

Teilweise Erfolg der Klage

Zugesprochen wurden dem Kläger 124,15 Euro für einen tatsächlich geleisteten Arbeitstag sowie 1.117,35 Euro Urlaubsentgelt für einen zweiwöchigen Urlaub. Diese Ansprüche waren unstrittig. Das Gericht bestätigte außerdem einen bereits erstinstanzlich zugesprochenen Anspruch auf 665 Euro Urlaubsgeld.

Bedeutung für die Praxis

Der Fall zeigt: Bei längeren oder häufigen Krankheitsphasen müssen Arbeitnehmer genau dokumentieren, welche konkreten Beschwerden vorlagen. Eine reine Auflistung von Diagnosen oder Diagnoseschlüsseln reicht nicht aus. Das Gericht erwartet eine laienverständliche Schilderung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Nur so kann beurteilt werden, ob tatsächlich unterschiedliche Erkrankungen vorlagen, die einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung begründen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Landesarbeitsgericht Köln hat einem Arbeitnehmer teilweise Recht gegeben und die Beklagte zur Zahlung von ausstehenden Entgelt- und Urlaubsansprüchen verurteilt. Die Entscheidung bestätigt die grundsätzliche Durchsetzbarkeit von tarifvertraglichen Entgeltansprüchen auch bei längeren Krankheitsphasen. Besonders wichtig ist die detaillierte Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit durch lückenlose ärztliche Bescheinigungen, um Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Arbeitnehmer haben Sie auch bei längerer Krankheit Anspruch auf Ihre tariflich vereinbarten Zahlungen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos durch ärztliche Bescheinigungen nachweisen können. Bewahren Sie alle Krankmeldungen sorgfältig auf und reichen Sie diese rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber ein. Sollten Ihnen Zahlungen vorenthalten werden, können Sie diese – wie im vorliegenden Fall – auch gerichtlich durchsetzen. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihrer Gewerkschaft beraten.

Benötigen Sie Hilfe?

Streitigkeiten rund um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zeigt, wie wichtig eine lückenlose Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit ist, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu gefährden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und der korrekten Darstellung Ihrer Krankheitszeiten gegenüber dem Arbeitgeber. Unsere Expertise im Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die zustehende Entgeltfortzahlung durchzusetzen. Schildern Sie uns Ihren Fall – wir bieten Ihnen eine erste Orientierung, um Ihren individuellen Weg zu finden.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung bei Krankheit einstellen?

Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet nach sechs Wochen (42 Kalendertage) ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Arbeitstage oder arbeitsfreie Tage handelt.

Berechnung bei einer einzelnen Krankheit

Wenn Sie durchgehend an derselben Krankheit leiden, zahlt Ihr Arbeitgeber das Entgelt bis zum 42. Kalendertag weiter. Ab dem 43. Tag übernimmt dann die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung in Form von Krankengeld.

Regelung bei mehreren Krankheiten

Wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt, verlängert sich die Entgeltfortzahlung nicht. Es gilt der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls. Die sechs Wochen werden ab der ersten Krankschreibung gerechnet.

Besonderheiten bei wiederkehrender Krankheit

Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit gilt:

Ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nur, wenn:

  • zwischen den Krankheitsphasen mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit bestand oder
  • seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden die Krankheitszeiten zusammengerechnet. Der Arbeitgeber muss dann nur die verbleibenden Tage bis zur Sechs-Wochen-Grenze weiterzahlen.

Vorzeitige Einstellung der Entgeltfortzahlung

Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung auch vor Ablauf der sechs Wochen einstellen, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis endet
  • die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet wurde, etwa durch grob fahrlässiges Verhalten
  • keine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird

Die Beweislast für das Vorliegen dieser Gründe trägt der Arbeitgeber.


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Wie unterscheide ich eine neue Krankheit von einer Fortsetzungserkrankung?

Eine neue Krankheit liegt vor, wenn die aktuelle Erkrankung eine andere Ursache hat und nicht auf denselben Grundlagen beruht wie die vorherige Krankheit. In diesem Fall entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen.

Merkmale einer Fortsetzungserkrankung

Eine Fortsetzungserkrankung tritt auf, wenn die vorherige Krankheit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war und als Grundleiden fortbestand. Dabei müssen die Krankheitssymptome nicht identisch sein. Wenn Sie beispielsweise zunächst Kopf- und Gliederschmerzen haben und später eine Erkältung bekommen, kann dies eine Fortsetzungserkrankung sein, sofern beides auf einer einheitlichen Grippe beruht.

Wichtige Ausnahmen für neue Ansprüche

Auch bei einer Fortsetzungserkrankung entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung in zwei Fällen:

  • Wenn Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren.
  • Wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Nachweis und Dokumentation

Wenn Sie nach einer längeren Krankheitsphase eine neue Erkrankung geltend machen, müssen Sie detailliert nachweisen, dass es sich tatsächlich um eine neue, unabhängige Erkrankung handelt. Der Arbeitgeber darf bei Zweifeln die Vorlage konkreter Nachweise verlangen. In diesem Fall müssen Sie Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf Ihre Arbeitsfähigkeit schildern. Eine aussagekräftige ärztliche Dokumentation ist hierbei besonders wichtig.


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Welche Nachweise muss ich bei mehreren aufeinanderfolgenden Krankschreibungen vorlegen?

Bei mehreren aufeinanderfolgenden Krankschreibungen müssen Sie als Arbeitnehmer weiterhin Ihre Anzeige- und Nachweispflichten erfüllen.

Grundsätzliche Nachweispflichten

Sie müssen dem Arbeitgeber jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Wenn Sie während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit weiter oder aufgrund einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig werden, müssen Sie eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 2023 gilt das eAU-Verfahren. Ihre Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt an Ihre Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft diese Daten dann elektronisch ab. Sie erhalten auf Wunsch einen Papierausdruck für Ihre eigenen Unterlagen.

Besonderheiten bei Folgebescheinigungen

Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit dürfen keine Lücken im Nachweis entstehen. Sie müssen spätestens am letzten Tag Ihrer aktuellen Krankschreibung die Folgebescheinigung einholen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, reicht der nächste Werktag.

Mehrere parallele Erkrankungen

Wenn Sie während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wegen einer weiteren, anderen Erkrankung arbeitsunfähig werden, muss der Arzt eine zusätzliche Bescheinigung ausstellen. Der Arbeitgeber muss beide Bescheinigungen als fortlaufende Arbeitsunfähigkeit akzeptieren.

Diese Nachweispflichten gelten übrigens auch dann unverändert weiter, wenn Sie bereits Krankengeld von der Krankenkasse beziehen.


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Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während längerer Krankheitsphasen?

Wenn Sie während einer längeren Krankheitsphase arbeitsunfähig sind, bleibt Ihr Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen. Der Gesetzgeber hat hierfür klare Regelungen geschaffen, die Ihre Rechte schützen.

Grundsätzliche Regelung bei Langzeiterkrankung

Bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit können Sie Ihren Urlaub nicht wie gewohnt nehmen. Der Urlaubsanspruch verfällt jedoch nicht automatisch, sondern wird bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres übertragen. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2024 erkranken, haben Sie bis zum 31. März 2026 Zeit, diesen Urlaub zu nehmen.

Besonderheiten bei mehrjähriger Krankheit

Bei mehrjähriger Krankheit gelten besondere Regelungen für die verschiedenen Urlaubsjahre. Wenn Sie seit 2023 durchgehend erkrankt sind und im August 2025 zurückkehren, steht Ihnen folgender Urlaub zu:

  • Der Urlaub aus 2023 ist zum 31. März 2025 verfallen
  • Der Urlaub aus 2024 kann bis 31. März 2026 genommen werden
  • Der anteilige Urlaub für 2025 steht Ihnen ebenfalls zu

Schutz vor Urlaubsverfall

Der Arbeitgeber muss Sie rechtzeitig auf noch nicht genommenen Urlaub hinweisen und Sie auffordern, diesen zu nehmen. Ohne diesen Hinweis verfällt Ihr Urlaubsanspruch nicht automatisch nach 15 Monaten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie im betreffenden Jahr gar nicht gearbeitet haben oder so früh erkrankt sind, dass Sie Ihren Urlaub nicht mehr hätten nehmen können.

Urlaubsabgeltung bei Beendigung

Endet Ihr Arbeitsverhältnis während der Krankheit, werden nicht genommene Urlaubstage finanziell abgegolten. Die Abgeltung umfasst dabei alle noch nicht verfallenen Urlaubsansprüche der letzten 15 Monate.


 

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung bezeichnet die gesetzlich geregelte Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfähigkeit, etwa durch Krankheit. Dies ist in Deutschland insbesondere im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgeschrieben, das den Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen regelt. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer für diesen Anspruch einen ordnungsgemäßen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, in der Regel durch ein ärztliches Attest, erbringen muss. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind und ein Verdienstausfall vermieden wird.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin, die krankgeschrieben ist, erhält für die ersten sechs Wochen weiterhin ihren Lohn, sofern sie ein offizielles ärztliches Attest vorlegt.


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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, seine beruflichen Tätigkeiten auszuführen. Diese Beeinträchtigung muss von einem Arzt festgestellt und durch ein entsprechendes Attest dokumentiert werden, wie es auch im EFZG gefordert wird. Zentral ist hierbei, dass nicht jede gesundheitliche Einschränkung gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit ist – es muss konkret dargelegt werden, weshalb die betroffene Person nicht arbeiten kann. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist zudem eine wichtige Voraussetzung für Ansprüche auf Entgeltfortzahlung.
Beispiel: Ein Gastronomiemitarbeiter, der aufgrund einer akuten Erkrankung nicht arbeiten kann, muss dies von einem Arzt bescheinigen lassen, um weiterhin Lohnfortzahlung zu erhalten.


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Fortsetzungserkrankungen

Fortsetzungserkrankungen beziehen sich auf den Fall, in dem ein Arbeitnehmer nach einer Phasen der Arbeitsunfähigkeit erneut krank wird, wobei zu klären ist, ob es sich um eine neue Erkrankung oder um einen Fortgang einer bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung handelt. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die weitere Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung. Die rechtliche Bedeutung findet sich vor allem darin, dass ein erneuter Anspruch nur dann besteht, wenn die neue Erkrankung nicht auf demselben Grundleiden beruht. Gesetzliche Regelungen und Gerichtsurteile fordern eine genaue medizinische und nachvollziehbare Darstellung der unterschiedlichen Krankheitsphasen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der nach einer längeren Krankschreibung erneut krank wird, muss glaubhaft machen, dass eine völlig neue Erkrankung vorliegt und nicht einfach der bisherige Krankheitsverlauf weiterbesteht.


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Ärztliches Attest

Das ärztliche Attest ist ein offizielles Dokument, in dem ein Arzt die Diagnose und die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten bestätigt. Es dient als objektiver Nachweis dafür, dass eine gesundheitliche Störung vorliegt, die den Arbeitsprozess beeinträchtigt, und ist damit essenziell für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das Attest muss alle relevanten medizinischen Angaben enthalten, weshalb die formelle und inhaltliche Korrektheit von großer Bedeutung ist. Zudem sind genaue Angaben zu Diagnoseschlüsseln und Befunden wichtig, um im Zweifelsfall eine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Krankheitsverläufen zu ermöglichen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter, der krankgeschrieben ist und seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend machen möchte, legt ein ärztliches Attest vor, in dem die genaue Diagnose und Dauer der Erkrankung dokumentiert sind.


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Diagnoseschlüssel

Diagnoseschlüssel sind kodierte Bezeichnungen, die einzelnen Krankheiten oder gesundheitlichen Störungen zugeordnet werden, um diese systematisch einordnen zu können. Sie spielen in der Medizin und im Sozialversicherungsrecht eine Rolle, werden jedoch im arbeitsrechtlichen Kontext oft kritisch betrachtet, da sie allein nicht ausreichend den genauen Krankheitsverlauf und die individuellen gesundheitlichen Einschränkungen belegen. Relevant ist, dass Gerichtsurteile darauf hinweisen, dass die bloße Vorlage solcher Schlüssel nicht ausreicht, um zwischen Fortsetzungserkrankungen und neuen Krankheitsfällen zu differenzieren. Um den Fortsetzungscharakter oder eine neue Erkrankung eindeutig zu belegen, ist eine zusätzliche konkrete Schilderung der Beschwerden erforderlich.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer legt in seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Diagnoseschlüssel vor, was jedoch vom Gericht als unzureichender Nachweis für eine abweichende neue Erkrankung bewertet wird.


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Grundleiden

Grundleiden bezeichnet eine bestehende, oft chronische gesundheitliche Beeinträchtigung, die als Basis für weitere Erkrankungen dienen kann. Im Kontext der Entgeltfortzahlung ist es wichtig zu unterscheiden, ob eine erneute Krankheit auf einem bereits bestehenden Grundleiden beruht oder als eigenständige Erkrankung anzusehen ist. Kernpunkt ist hier, dass im Falle von Fortsetzungserkrankungen der Arbeitnehmer den Unterschied zwischen einer Fortsetzung des Grundleidens und einer neuen, unabhängigen Erkrankung klar belegen muss. Diese Unterscheidung beruht oftmals auf den detaillierten Beschreibungen der Symptome und Befunde, die über bloße Diagnoseschlüssel hinausgehen.
Beispiel: Wird einem Mitarbeiter zufolge ein neues medizinisches Problem diagnostiziert, aber die Beschwerden sind Teil eines länger bestehenden Grundleidens, so kann ein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung abgelehnt werden, da es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelt.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG): Dieses Gesetz regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Arbeitgeber sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Die Anspruchsvoraussetzungen und die Dauer der Fortzahlung sind genau festgelegt.
    Im vorliegenden Fall war der Kläger über einen langen Zeitraum krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Das EntgFG ist daher maßgeblich, um die Ansprüche auf Fortzahlung des Gehalts während der Krankheitsphasen zu beurteilen.
  • Tarifvertragsgesetz (TVG): Das TVG regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Tarifvertragsparteien sowie die Geltung und Auslegung von Tarifverträgen. Es stellt sicher, dass kollektiv ausgehandelte Vereinbarungen verbindlich sind und Vorrang vor individuellen Arbeitsverträgen haben.
    Im Fall des Klägers sind die Anwendung des Manteltarifvertrags und des Vergütungstarifvertrags zwischen Gate Gourmet und ver.di zentral. Das TVG bildet die Grundlage für die Bestimmung der tariflichen Gehaltsgruppen und Zulagen.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 611 bis 630 BGB: Diese Paragraphen regeln das Arbeitsvertragsrecht, einschließlich der Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vergütung und Kündigungsbedingungen. Sie bilden die Basis für individuelle Arbeitsverträge und deren rechtliche Bewertung.
    Der Arbeitsvertrag des Klägers beruht auf den Regelungen des BGB, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und der Rechte bei Krankheit. Das BGB ist daher essenziell für die rechtliche Bewertung der Vertragsbeziehungen zwischen Kläger und Beklagter.
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Das BUrlG regelt die Mindestansprüche auf Erholungsurlaub für Arbeitnehmer. Es bestimmt die Dauer des Urlaubs, die Berechnung des Urlaubsentgelts und die Bedingungen für die Urlaubsgewährung.
    Im Urteil werden auch Urlaubsentgeltansprüche des Klägers behandelt. Das BUrlG ist daher wesentlich, um die Berechtigung und Höhe der Urlaubsentgeltsansprüche im vorliegenden Fall zu klären.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) – Kostenregelungen: Die ZPO bestimmt die Regelungen für das Verfahren und die Kostenverteilung in Zivilprozessen. Sie legt fest, wie Gerichtskosten und Anwaltskosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
    Im vorliegenden Urteil wird die Kostenverteilung zwischen Kläger, Beklagter und Nebenintervenientin gemäß der ZPO geregelt. Die ZPO ist somit entscheidend für die Bestimmung, wer welche Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Köln – Az.: 7 Sa 512/23 – Urteil vom 07.03.2024


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