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Arbeitszeitverkürzung im Arbeitsrecht: Anspruch, Antrag und Sonderfälle

Immer mehr Arbeitnehmern ist die ausgewogene Work-Life-Balance zunehmend wichtiger als das Erwerbseinkommen, welches mit dem Arbeitsplatz generiert wird. Da in Deutschland bereits seit vielen Jahren ein regelrechter Fachkräftemangel vorherrscht, reagieren die meisten Unternehmen darauf, was den Arbeitnehmern wichtig ist. Das Wohlbefinden sowie auch die Zufriedenheit der Arbeitnehmer werden immer häufiger in den Fokus der Arbeitsplatzbeschreibung und Arbeitsplatzgestaltung gerückt, sodass die Arbeitszeitverkürzung ein zunehmend wichtigeres Instrument wird. Auch der Gesetzgeber hat diesbezüglich bereits reagiert und einen gesetzlich verankerten Anspruch des Arbeitnehmers auf die Arbeitszeitverkürzung festgeschrieben. Die wenigsten Arbeitnehmer wissen jedoch über die genauen Hintergründe dieser Maßnahme Bescheid und kennen auch die nicht die Sonderfälle, die es zu beachten gilt. Hier in diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.

Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung

Gesetzliche Grundlagen

Arbeitszeitverkürzung
Arbeitszeitverkürzung bezieht sich auf die Reduzierung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern. Dies kann durch gesetzliche Regelungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen erfolgen und hat Auswirkungen auf das Gehalt, die Arbeitsbelastung und die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer. (Symbolfoto: Quality Stock Arts/Shutterstock.com)

Die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme des Arbeitsmarktes findet sich in dem § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wieder. Zudem ist auch der § 9 TzBfG sowie der § 164 Abs. 4 neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) nebst dem § 2 Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG) interessant. Je nachdem, welcher Grund des Arbeitnehmers für die Verkürzung der Arbeitszeit in Betracht kommt, wird das entsprechende Gesetz für den Antrag zugrunde gelegt.

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine Verkürzung der Arbeitszeit gem. des gesetzlich verankerten Anspruchs erhalten kann, müssen auf jeden Fall gewisse Voraussetzungen vorliegen. Der gesetzliche Anspruch gilt nur für Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit mindestens 15 Arbeitnehmern beruflich tätig sind. Stellt ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber in einem derartigen Betrieb einen Antrag, so darf der Arbeitgeber dieses Ansinnen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Vor- und Nachteile einer Arbeitszeitverkürzung

Der gesetzliche Anspruch auf die Arbeitszeitverkürzung hat für den Arbeitnehmer sowohl Vor- als auch Nachteile. Neben dem Vorteil der besseren Vereinbarkeit zwischen Beruf und Privatleben darf jedoch die finanzielle Seite der Maßnahme nicht vergessen werden. Zudem gibt es gesetzliche Grundlagen sowie auch bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.

Welche Vorteile hat eine Verkürzung der Arbeitszeit?

Der große Vorteil der Arbeitszeitverkürzung liegt in dem Umstand, dass der Arbeitnehmer im Zuge seines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber eine geringere Anzahl an wöchentlichen Stunden abzuleisten hat. Viele Arbeitnehmer haben zunehmend vermehrte private Verpflichtungen wie die Erziehung von Kindern, die mit den beruflichen Verpflichtungen einer Vollzeitarbeitsstelle nicht immer vereinbar sind. Verringern sich die wöchentlich abzuleistenden Arbeitsstunden, so ermöglicht dies auch eine Pflege von Angehörigen. Überdies verbleibt auch mehr Zeit für Hobbys oder soziale Kontakte. Auch für Arbeitgeber kann die Arbeitszeitverkürzung des Arbeitnehmers Vorteile mit sich bringen. In der heutigen, wirtschaftlich sehr angespannten, Zeit kann ein Unternehmen auf diese Weise Personalkosten einsparen und trotzdem noch die unternehmerische Produktivität aufrechterhalten. Gibt es mehrere Arbeitnehmer mit einer verkürzten Arbeitszeit in dem Unternehmen, so kann der Betrieb auch Minijobber beschäftigen und den Arbeitsplan flexibler gestalten. Dies steigert die Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt und erleichtert die Personalakquise.

Welche Nachteile hat eine Verkürzung der Arbeitszeit?

Natürlich gibt es bei der Arbeitszeitverkürzung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber nicht nur Vorteile. Zwar kann der Arbeitnehmer seine beruflichen sowie auch privaten Verpflichtungen erheblich einfacher miteinander vereinbaren, allerdings geht diese Maßnahme auch mit einer Verringerung des Arbeitsentgelts einher. Für den Arbeitgeber gibt es den Nachteil, dass spezialisierte Fachkräfte in dem Unternehmen nur für eine begrenzte Zeitspanne am Tag zur Verfügung stehen. Arbeitnehmer sollten zudem auch beachten, dass sich die Maßnahme auf den Rentenanspruch auswirkt und dass im Fall des Verlustes von dem Arbeitsplatz auch ein geringerer Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit

Es muss zunächst erst einmal unterschieden werden zwischen der befristeten Arbeitszeitverkürzung und der unbefristeten Verkürzung der Arbeitszeit. Beide Maßnahmen müssen auf jeden Fall bei dem Arbeitgeber beantragt werden.

Form und Inhalt des Antrags

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Antrag in schriftlicher Form von dem Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gerichtet wird. Inhaltlich muss der Antrag auf jeden Fall die Kontaktdaten des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers enthalten. Auch die Art der Arbeitszeitverkürzung (befristet oder unbefristet) müssen in dem Antrag enthalten sein. Die genauen Vorstellungen des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitszeitverteilung sollte in dem Antrag auch angegeben werden. Als Form muss nicht zwingend die Papierform gewählt werden. Ein entsprechender Antrag kann auch mittels einer E-Mail an den Arbeitgeber gerichtet werden.

Fristen und Zuständigkeiten

Entscheidet sich der Arbeitnehmer für eine derartige Maßnahme, so muss der Arbeitgeber direkt kontaktiert werden. Hierbei muss die Frist von drei Monaten vor dem geplanten Beginn der Verkürzung eingehalten werden.

Sonderfälle im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht kennt gewisse Sonderfälle im Hinblick auf die Verkürzung der Arbeitszeit.

Teilzeitbeschäftigung

Arbeitnehmer in Teilzeit haben ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf die Verkürzung der Arbeitszeit. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in dem § 8 Abs. 1 TzBfG wieder.

Elternzeit

Arbeitnehmer, die sich in der Elternzeit befinden, haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Arbeitszeit für eine Dauer von zwei Monaten verringert wird. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt der § 15 Abs. 5 S. 1 Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG) dar.

Pflegezeit

Diejenigen Arbeitnehmer, die in den heimischen vier Wänden in ihrer Freizeit einen nahen Angehörigen pflegen, haben gem. § 2 FpFZG den gesetzlich verankerten Anspruch darauf, dass die Arbeitszeit verkürzt wird. Diese Maßnahme ist jedoch maximal für einen Zeitraum von 2 Jahren möglich und zudem darf die wöchentlich abzuleistende Arbeitszeit 15 Stunden nicht unterschreiten.

Schwerbehinderung

Sollten Arbeitnehmer gesundheitliche Einschränkungen in Form einer Schwerbehinderung haben, so besteht gem. § 164 Abs. 5 SGB IX ein gesetzlicher Anspruch auf eine Verkürzung der Arbeitszeit. Dies setzt allerdings voraus, dass die Schwerbehinderung die Maßnahme der Verkürzung zwingend erforderlich macht. Ein derartiger Antrag ist nicht an eine Frist gebunden und die Umsetzung muss zwingend unmittelbar erfolgen. Der Arbeitnehmer hat jedoch gegenüber dem Arbeitgeber eine Nachweispflicht. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist als Nachweis ausreichend. Die Abänderung des Arbeitsvertrages ist für die Umsetzung der Maßnahme nicht erforderlich.

Arbeitszeitverkürzung durch Arbeitgeber

Nicht immer geht in der gängigen Praxis die Arbeitszeitverkürzung auf den Wunsch des Arbeitnehmers zurück. In einigen Fällen erfolgt eine derartige Maßnahme auch durch den Arbeitgeber.

Verkürzung mit vollem Lohnausgleich

Der Arbeitgeber hat das Recht, auf freiwilliger Basis die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu verkürzen. Geschieht dies in Verbindung mit einem vollen Lohnausgleich, so ist die Einwilligung des Arbeitnehmers hierfür nicht erforderlich. Eine derartige Maßnahme kann sich sehr positiv auf die Arbeitnehmerzufriedenheit auswirken, da der Stundenlohn auf diese Weise angehoben wird.

Verkürzung ohne vollen Lohnausgleich

Möchte ein Arbeitgeber die Arbeitszeit des Arbeitnehmers ohne den vollen Lohnausgleich verkürzen, so kann dies lediglich einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer realisiert werden. Sollte eine Klausel in dem Arbeitsvertrag den Arbeitgeber zu einer derartigen Vorgehensweise berechtigen, muss dabei beachtet werden, dass die Verkürzung lediglich in einem Umfang von maximal 20 Prozent und auf der Grundlage eines dringenden betrieblichen Bedarfs erfolgen darf. Ist dies nicht gegeben, so entbehrt die Verkürzungsmaßnahme jeder rechtlichen Grundlage und kann von dem Arbeitnehmer rechtlich angefochten werden.

Arbeitszeitverkürzung bei Kurzarbeit

Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall im Arbeitsrecht. Sollte es in dem Unternehmen zu einem Arbeitsausfall in einem erheblichen Ausmaß kommen, so kann der Arbeitgeber auch bei Arbeitnehmern in Kurzarbeit die Arbeitszeitverkürzung durchführen. Es bedarf hierfür jedoch entweder einer entsprechenden Klausel in dem Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können die Arbeitszeitverkürzung beeinflussen, da sie spezifische Regelungen enthalten können, die für bestimmte Branchen oder Unternehmen gelten. Hier sind einige Beispiele:

  • Tarifverträge: In einigen Branchen gibt es Tarifverträge, die eine Arbeitszeitverkürzung vorsehen. Zum Beispiel gibt es in der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland einen Tarifvertrag, der eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche ermöglicht. Arbeitnehmer, die unter diesen Tarifvertrag fallen, können davon profitieren und ihre Arbeitszeit verkürzen, ohne dass dies zu einem Lohnverlust führt.
  • Betriebsvereinbarungen: Auch auf betrieblicher Ebene können Arbeitszeitverkürzungen vereinbart werden. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die spezifische Regelungen für das Unternehmen festlegen. Hier können auch Arbeitszeitverkürzungen vereinbart werden, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Zum Beispiel kann eine Betriebsvereinbarung eine Arbeitszeitverkürzung für ältere Arbeitnehmer vorsehen, um ihnen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern.

Arbeitnehmer können von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen profitieren, indem sie sich über die Regelungen informieren und gegebenenfalls davon Gebrauch machen. Wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Arbeitszeitverkürzung vorsieht, können Arbeitnehmer dies in Anspruch nehmen, ohne dass dies zu einem Lohnverlust führt. Es lohnt sich also, sich über die Regelungen in der eigenen Branche oder im eigenen Unternehmen zu informieren und gegebenenfalls den Arbeitgeber oder Betriebsrat darauf anzusprechen.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung ablehnen?

Der Arbeitgeber darf einen entsprechenden Antrag des Arbeitnehmers nur dann ablehnen, wenn in dem Unternehmen dringende betriebliche Belange die Ablehnung begründen.

Wie wirkt sich die Arbeitszeitverkürzung auf das Gehalt aus?

Da der Arbeitnehmer durch die Maßnahme weniger Arbeitsstunden leistet, hat die Maßnahme natürlich Auswirkungen auf das Gehalt. Diese Auswirkungen sollten im jeweiligen individuellen Fall vorab genau durchgerechnet werden.

Kann man während der Arbeitszeitverkürzung Überstunden leisten?

Im Zuge einer Arbeitszeitverkürzung kann der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer nicht die Ableistung von Überstunden verlangen. Dies ist nur im Zuge einer Ausnahme unter ganz bestimmten Voraussetzungen, etwa ein dringender unvorhersehbarer betrieblicher Bedarf, rechtlich zulässig.

Kann man die Arbeitszeitverkürzung später wieder rückgängig machen?

Die Rücknahme der Arbeitszeitverkürzung ist lediglich einvernehmlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer möglich. Hierfür bedarf es eines erneuten Antrags, der von dem Arbeitgeber jedoch nicht zwingend genehmigt werden muss.

Arbeitszeitverkürzung und Digitalisierung

Im Zeitalter der Digitalisierung stellt sich die Frage, wie eine Arbeitszeitverkürzung umgesetzt werden kann, ohne dass dies zu einem Verlust an Produktivität oder Flexibilität führt. Hier sind einige Herausforderungen und Chancen, die es zu beachten gilt:

  • Flexibilität: Eine Arbeitszeitverkürzung kann dazu führen, dass die Arbeitszeit flexibler gestaltet werden muss, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und des Unternehmens gerecht zu werden. Hier kann die Digitalisierung helfen, indem sie es ermöglicht, Arbeitsprozesse und Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Zum Beispiel können Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten oder ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen, solange die Arbeit erledigt wird.
  • Produktivität: Eine Arbeitszeitverkürzung darf nicht zu einem Verlust an Produktivität führen. Hier kann die Digitalisierung helfen, indem sie Arbeitsprozesse optimiert und automatisiert. Zum Beispiel können repetitive Aufgaben von Maschinen oder Software übernommen werden, während sich die Arbeitnehmer auf anspruchsvollere Aufgaben konzentrieren.
  • Arbeitsbelastung: Eine Arbeitszeitverkürzung kann dazu führen, dass die verbleibende Arbeitszeit intensiver genutzt wird. Hier ist es wichtig, die Arbeitsbelastung im Blick zu behalten und gegebenenfalls die Arbeitsprozesse anzupassen. Hier kann die Digitalisierung helfen, indem sie es ermöglicht, Arbeitsprozesse zu analysieren und zu optimieren.
  • Arbeitskultur: Eine Arbeitszeitverkürzung erfordert auch eine Veränderung der Arbeitskultur. Hier ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam an einer positiven Arbeitskultur arbeiten, die auf Vertrauen, Flexibilität und Produktivität basiert. Hier kann die Digitalisierung helfen, indem sie die Kommunikation und Zusammenarbeit erleichtert und die Arbeitskultur verbessert.

Insgesamt bietet die Digitalisierung Chancen für eine Arbeitszeitverkürzung, indem sie die Flexibilität, Produktivität und Arbeitskultur verbessert. Allerdings erfordert dies auch eine Anpassung der Arbeitsprozesse und eine Veränderung der Arbeitskultur, um die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.

Fazit

Die Arbeitszeitverkürzung ist ein überaus interessantes Modell, das sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer gleichermaßen Nutzen bringen kann. Es müssen jedoch zwingend gesetzliche Voraussetzungen wie die Größe des Unternehmens sowie auch die Formvorschriften des Antrags neben der Fristen beachtet werden. Zudem gibt es auch Sonderfälle, die entsprechend vorab geprüft werden müssen.

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