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Arbeitszeitverkürzung im Arbeitsrecht: Anspruch, Antrag und Sonderfälle

Für viele Arbeitnehmer gewinnt eine ausgewogene Work-Life-Balance zunehmend an Bedeutung, oft ist dieser Aspekt sogar wichtiger als das Einkommen, das der Job bietet. Vor dem Hintergrund eines anhaltenden Fachkräftemangels in Deutschland passen zahlreiche Unternehmen ihre Strategien an, priorisieren das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter und nehmen wesentliche Anpassungen bei der Beschreibung und Gestaltung der Arbeitsplätze vor.

Dabei wird die Arbeitszeitverkürzung immer wichtiger, besonders bei Modellen wie der Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, die sowohl für Arbeitnehmer mit privaten Verpflichtungen als auch für solche mit Schwerbehinderung relevante Vorteile bieten können.

Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert und feste Ansprüche auf Arbeitszeitverkürzung gesetzlich verankert. Trotzdem sind vielen Arbeitnehmern sowohl die grundlegenden Details dieser Regelungen als auch Sonderfälle und Ausnahmen nicht geläufig. Dieser Artikel versorgt Sie mit allen wichtigen Informationen zu dieser Thematik.

✔ Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlicher Anspruch: Arbeitnehmer in Deutschland haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Dies basiert hauptsächlich auf § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
  • Mindestbetriebsgröße: Der Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung gilt nur in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitenden. Ein Antrag kann vom Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
  • Schwerbehinderung: Für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht gemäß § 164 Abs. 5 SGB IX ein besonderer Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung. Dieser Anspruch ist unabhängig von Fristen und muss vom Arbeitgeber unmittelbar umgesetzt werden, unter Vorlage eines ärztlichen Attests.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Neben einer verbesserten Work-Life-Balance kann die Arbeitszeitverkürzung auch finanzielle Vorteile für Arbeitgeber bieten, indem sie Personalkosten spart und die Flexibilität im Personaleinsatz erhöht.
  • Expertenrat: Für eine eingehende Beratung zu diesen Themen ist Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz ein erfahrener Fachmann. Seine umfassende Kenntnis und Erfahrung im Arbeitsrecht machen ihn zum idealen Ansprechpartner. Sprechen Sie ihn gerne an!

Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme des Arbeitsmarktes findet sich in dem § 8 Teilzeit– und Befristungsgesetz (TzBfG) wieder. Zudem ist auch der § 9 TzBfG sowie der § 164 Abs. 4 neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) nebst dem § 2 Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG) interessant. Je nachdem, welcher Grund des Arbeitnehmers für die Verkürzung der Arbeitszeit in Betracht kommt, wird das entsprechende Gesetz für den Antrag zugrunde gelegt.

Arbeitszeitverkürzung
Arbeitszeitverkürzung bedeutet die Verringerung der Arbeitsstunden von Arbeitnehmern. Sie erfolgt durch Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen und beeinflusst Gehalt, Arbeitsbelastung sowie Work-Life-Balance. (Symbolfoto: Quality Stock Arts/Shutterstock.com)

 

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine Verkürzung der Arbeitszeit gem. des gesetzlich verankerten Anspruchs erhalten kann, müssen auf jeden Fall gewisse Voraussetzungen vorliegen. Der gesetzliche Anspruch gilt nur für Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit mindestens 15 Arbeitnehmern beruflich tätig sind. Stellt ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber in einem derartigen Betrieb einen Antrag, so darf der Arbeitgeber dieses Ansinnen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Vor- und Nachteile einer Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen berücksichtigt werden sollten. Es bietet eine bessere Balance zwischen Berufs- und Privatleben, wirkt sich jedoch auch auf das finanzielle Einkommen und unternehmerische Ressourcen aus.

Vorteile

  • Bessere Work-Life-Balance: Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit reduzieren, um persönliche Verpflichtungen, wie Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, leichter zu bewältigen.
  • Mehr Zeit für persönliche Interessen: Durch weniger Arbeitsstunden bleibt mehr Zeit für Hobbys und soziale Kontakte.
  • Kostenersparnis für Unternehmen: Firmen können in wirtschaftlich schwierigen Zeiten durch reduzierte Arbeitszeiten Personalkosten sparen.
  • Flexibilität im Personalmanagement: Die Einstellung von Teilzeitkräften und Minijobbern wird einfacher, was die betriebliche Flexibilität erhöht und die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigert.

Nachteile

  • Reduziertes Einkommen: Weniger Arbeitsstunden führen zu einem geringeren Gehalt, was besonders in finanziellen Notlagen problematisch sein kann.
  • Eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachkräften: Spezialisierte Mitarbeiter stehen dem Unternehmen nur noch begrenzt zur Verfügung, was die Arbeitsabläufe beeinträchtigen kann.
  • Auswirkungen auf Rentenansprüche: Eine reduzierte Arbeitszeit kann sich negativ auf den späteren Rentenanspruch auswirken.
  • Verminderter Anspruch auf Arbeitslosengeld: Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes könnte der Anspruch auf Arbeitslosengeld geringer ausfallen.

Diese Aspekte verdeutlichen, dass die Entscheidung für eine Arbeitszeitverkürzung wohlüberlegt sein muss und sowohl die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer als auch die betrieblichen Anforderungen berücksichtigt werden sollten.

Arbeitszeitverkürzung schenkt Arbeitnehmern wertvolle Freizeit. (Bild: Midjourney KI)
Arbeitszeitverkürzung schenkt Arbeitnehmern wertvolle Freizeit. (Bild: Midjourney KI)

Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit

Arten der Arbeitszeitverkürzung:

  • Befristete Arbeitszeitverkürzung
  • Unbefristete Arbeitszeitverkürzung
  • Beide Formen müssen beim Arbeitgeber beantragt werden.

Form und Inhalt des Antrags:

  • Form: Schriftlich, entweder auf Papier oder per E-Mail.
  • Inhaltliche Anforderungen:
    • Kontaktdaten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.
    • Art der Arbeitszeitverkürzung (befristet oder unbefristet).
    • Detaillierte Vorstellungen zur neuen Arbeitszeitverteilung.

Fristen und Zuständigkeiten:
Der Arbeitgeber muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverkürzung kontaktiert werden.

Die strikte Einhaltung dieser Richtlinien ist entscheidend für eine reibungslose Abwicklung des Antragsprozesses.

Elternzeit ist ein wichtiges Recht, das Arbeitnehmern gesetzlich zusteht. (Bild: Midjourney KI)
Elternzeit ist ein wichtiges Recht, das Arbeitnehmern gesetzlich zusteht. (Bild: Midjourney KI)

4 typische Sonderfälle im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht kennt gewisse Sonderfälle im Hinblick auf die Verkürzung der Arbeitszeit.

1. Teilzeitbeschäftigung

Arbeitnehmer in Teilzeit haben ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf die Verkürzung der Arbeitszeit. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in dem § 8 Abs. 1 TzBfG wieder.

2. Elternzeit

Arbeitnehmer, die sich in der Elternzeit befinden, haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Arbeitszeit für eine Dauer von zwei Monaten verringert wird. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt der § 15 Abs. 5 S. 1 Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG) dar.

3. Pflegezeit

Diejenigen Arbeitnehmer, die in den heimischen vier Wänden in ihrer Freizeit einen nahen Angehörigen pflegen, haben gem. § 2 FpFZG den gesetzlich verankerten Anspruch darauf, dass die Arbeitszeit verkürzt wird. Diese Maßnahme ist jedoch maximal für einen Zeitraum von 2 Jahren möglich und zudem darf die wöchentlich abzuleistende Arbeitszeit 15 Stunden nicht unterschreiten.

4. Schwerbehinderung

Sollten Arbeitnehmer gesundheitliche Einschränkungen in Form einer Schwerbehinderung haben, so besteht gem. § 164 Abs. 5 SGB IX ein gesetzlicher Anspruch auf eine Verkürzung der Arbeitszeit. Dies setzt allerdings voraus, dass die Schwerbehinderung die Maßnahme der Verkürzung zwingend erforderlich macht. Ein derartiger Antrag ist nicht an eine Frist gebunden und die Umsetzung muss zwingend unmittelbar erfolgen. Der Arbeitnehmer hat jedoch gegenüber dem Arbeitgeber eine Nachweispflicht. Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist als Nachweis ausreichend. Die Abänderung des Arbeitsvertrages ist für die Umsetzung der Maßnahme nicht erforderlich.

Elternzeit ist ein wichtiges Recht, das Arbeitnehmern gesetzlich zusteht. (Bild: Midjourney KI)
Elternzeit ist ein wichtiges Recht, das Arbeitnehmern gesetzlich zusteht. (Bild: Midjourney KI)

3 Möglichkeiten: Arbeitszeitverkürzung durch Arbeitgeber

Nicht immer geht in der gängigen Praxis die Arbeitszeitverkürzung auf den Wunsch des Arbeitnehmers zurück. In einigen Fällen erfolgt eine derartige Maßnahme auch durch den Arbeitgeber.

Verkürzung mit vollem Lohnausgleich

  •  Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit freiwillig verkürzen, ohne dass eine Zustimmung des Arbeitnehmers nötig ist, wenn voller Lohnausgleich gewährt wird.
  • Dies kann die Zufriedenheit der Arbeitnehmer steigern, da effektiv der Stundenlohn erhöht wird.

Verkürzung ohne vollen Lohnausgleich

  • Eine Reduzierung der Arbeitszeit ohne vollen Lohnausgleich erfordert das Einverständnis des Arbeitnehmers.
  • Die Herabsetzung darf maximal 20 Prozent betragen und muss auf dringenden betrieblichen Bedarf gründen.
  • Fehlt diese Grundlage, hat die Maßnahme keine rechtliche Absicherung und kann vom Arbeitnehmer angefochten werden.

Arbeitszeitverkürzung bei Kurzarbeit

  •  Bei erheblichem Arbeitsausfall kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit von Mitarbeitenden in Kurzarbeit verkürzen.
  • Voraussetzung dafür ist eine Klausel im Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Durch diese Maßnahmen können Unternehmen flexibel auf wirtschaftliche Schwankungen reagieren und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer eingehen.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können die Arbeitszeitverkürzung beeinflussen, da sie spezifische Regelungen enthalten können, die für bestimmte Branchen oder Unternehmen gelten. Hier sind einige Beispiele:

  • Tarifverträge: In einigen Branchen gibt es Tarifverträge, die eine Arbeitszeitverkürzung vorsehen. Zum Beispiel gibt es in der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland einen Tarifvertrag, der eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche ermöglicht. Arbeitnehmer, die unter diesen Tarifvertrag fallen, können davon profitieren und ihre Arbeitszeit verkürzen, ohne dass dies zu einem Lohnverlust führt.
  • Betriebsvereinbarungen: Auch auf betrieblicher Ebene können Arbeitszeitverkürzungen vereinbart werden. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die spezifische Regelungen für das Unternehmen festlegen. Hier können auch Arbeitszeitverkürzungen vereinbart werden, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Zum Beispiel kann eine Betriebsvereinbarung eine Arbeitszeitverkürzung für ältere Arbeitnehmer vorsehen, um ihnen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern.

Arbeitnehmer können von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen profitieren, indem sie sich über die Regelungen informieren und gegebenenfalls davon Gebrauch machen. Wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Arbeitszeitverkürzung vorsieht, können Arbeitnehmer dies in Anspruch nehmen, ohne dass dies zu einem Lohnverlust führt. Es lohnt sich also, sich über die Regelungen in der eigenen Branche oder im eigenen Unternehmen zu informieren und gegebenenfalls den Arbeitgeber oder Betriebsrat darauf anzusprechen.

Moderne Zeiterfassungssysteme erleichtern die Umsetzung von Arbeitszeitverkürzungen. (Bild: Midjourney KI)
Moderne Zeiterfassungssysteme erleichtern die Umsetzung von Arbeitszeitverkürzungen. (Bild: Midjourney KI)

Arbeitszeitverkürzung und Digitalisierung

Im Zeitalter der Digitalisierung stellt sich die Frage, wie eine Arbeitszeitverkürzung umgesetzt werden kann, ohne dass dies zu einem Verlust an Produktivität oder Flexibilität führt. Hier sind einige Herausforderungen und Chancen, die es zu beachten gilt:

  • Flexibilität: Eine Arbeitszeitverkürzung kann dazu führen, dass die Arbeitszeit flexibler gestaltet werden muss, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und des Unternehmens gerecht zu werden. Hier kann die Digitalisierung helfen, indem sie es ermöglicht, Arbeitsprozesse und Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Zum Beispiel können Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten oder ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen, solange die Arbeit erledigt wird.
  • Produktivität: Eine Arbeitszeitverkürzung darf nicht zu einem Verlust an Produktivität führen. Hier kann die Digitalisierung helfen, indem sie Arbeitsprozesse optimiert und automatisiert. Zum Beispiel können repetitive Aufgaben von Maschinen oder Software übernommen werden, während sich die Arbeitnehmer auf anspruchsvollere Aufgaben konzentrieren.
  • Arbeitsbelastung: Eine Arbeitszeitverkürzung kann dazu führen, dass die verbleibende Arbeitszeit intensiver genutzt wird. Hier ist es wichtig, die Arbeitsbelastung im Blick zu behalten und gegebenenfalls die Arbeitsprozesse anzupassen. Hier kann die Digitalisierung helfen, indem sie es ermöglicht, Arbeitsprozesse zu analysieren und zu optimieren.
  • Arbeitskultur: Eine Arbeitszeitverkürzung erfordert auch eine Veränderung der Arbeitskultur. Hier ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam an einer positiven Arbeitskultur arbeiten, die auf Vertrauen, Flexibilität und Produktivität basiert. Hier kann die Digitalisierung helfen, indem sie die Kommunikation und Zusammenarbeit erleichtert und die Arbeitskultur verbessert.

Insgesamt bietet die Digitalisierung Chancen für eine Arbeitszeitverkürzung, indem sie die Flexibilität, Produktivität und Arbeitskultur verbessert. Allerdings erfordert dies auch eine Anpassung der Arbeitsprozesse und eine Veränderung der Arbeitskultur, um die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.

Fazit

Die Arbeitszeitverkürzung ist ein überaus interessantes Modell, das sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer gleichermaßen Nutzen bringen kann. Es müssen jedoch zwingend gesetzliche Voraussetzungen wie die Größe des Unternehmens sowie auch die Formvorschriften des Antrags neben der Fristen beachtet werden. Zudem gibt es auch Sonderfälle, die entsprechend vorab geprüft werden müssen.

✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt

Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung ablehnen?

Der Arbeitgeber darf einen entsprechenden Antrag des Arbeitnehmers nur dann ablehnen, wenn in dem Unternehmen dringende betriebliche Belange die Ablehnung begründen.

Wie wirkt sich die Arbeitszeitverkürzung auf das Gehalt aus?

Da der Arbeitnehmer durch die Maßnahme weniger Arbeitsstunden leistet, hat die Maßnahme natürlich Auswirkungen auf das Gehalt. Diese Auswirkungen sollten im jeweiligen individuellen Fall vorab genau durchgerechnet werden.

Kann man während der Arbeitszeitverkürzung Überstunden leisten?

Im Zuge einer Arbeitszeitverkürzung kann der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer nicht die Ableistung von Überstunden verlangen. Dies ist nur im Zuge einer Ausnahme unter ganz bestimmten Voraussetzungen, etwa ein dringender unvorhersehbarer betrieblicher Bedarf, rechtlich zulässig.

Kann man die Arbeitszeitverkürzung später wieder rückgängig machen?

Die Rücknahme der Arbeitszeitverkürzung ist lediglich einvernehmlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer möglich. Hierfür bedarf es eines erneuten Antrags, der von dem Arbeitgeber jedoch nicht zwingend genehmigt werden muss.

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