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Was ist ein Aufhebungsvertrag und wie funktioniert er?

Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Klassischerweise werden Arbeitsverhältnisse mittels einer einseitigen Willenserklärung, in den meisten Fällen einer Kündigung, beendet. Im Gegensatz zu einer solchen Kündigung können Arbeitsverhältnisse auch im beiderseitigen Einvernehmen per Vertrag aufgelöst werden. Eine beliebte Möglichkeit hierzu stellt der Aufhebungsvertrag dar.

Obwohl diese Aufhebungsvereinbarungen schon seit jeher nicht ganz selten sind, werden in letzter Zeit immer mehr Arbeitsverhältnisse durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Das Vordringen des Aufhebungsvertrages hat zahlreiche Gründe. Während eine Kündigung als einseitige Erklärung auch wirksam wird, wenn der Vertragspartner nicht einverstanden ist, stellt der Aufhebungsvertrag eine zweiseitige Regelung dar. Daraus folgt, dass beide Vertragsparteien dem Aufhebungsvertrag zustimmen müssen, ansonsten tritt er nicht in Kraft. Den Abschluss eines Aufhebungsvertrags haben damit sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber selbst in der Hand und niemand wird mit überraschend mit vollendeten Tatsachen konfrontiert.

Das Wichtigste in Kürze


  • Einvernehmliche Beendigung: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, im Gegensatz zur einseitigen Kündigung.
  • Flexibler Beendigungszeitpunkt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses frei festlegen, ohne gesetzliche Kündigungsfristen einhalten zu müssen.
  • Abfindungszahlungen: Oftmals werden dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrages hohe Abfindungszahlungen angeboten.
  • Kein Kündigungsschutz: Mit einem Aufhebungsvertrag entfällt der Kündigungsschutz, und auch der gesonderte Kündigungsschutz von Schwerbehinderten oder Betriebsräten wird hinfällig.
  • Sperrzeit und Arbeitslosengeld: Der Arbeitnehmer muss beachten, dass es durch den Aufhebungsvertrag in der Regel zu einer Sperrzeit kommt, in welcher die Arbeitsagentur kein Arbeitslosengeld zahlt.
  • Rechtlicher Rat empfohlen: Bei einem Angebot eines Aufhebungsvertrages seitens des Arbeitgebers ist es dem Arbeitnehmer dringend zu empfehlen, rechtlichen Rat einzuholen, da ein einmal abgeschlossener Vertrag sich in der Regel nur schwer aufheben lässt.

Die Vorteile einer Aufhebungsvereinbarung

Kündigung mit beiderseitigen Einverständnis
Kündigung mit beiderseitigen Einverständnis

Im Zuge der Privatautonomie können die Vertragsparteien im Vergleich zur alternativen ordentlichen Kündigung den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses frei festlegen. Dies hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er die gesetzlich geregelten Kündigungsfristen nicht einhalten muss. Dies kann durchaus auch für den Arbeitnehmer von Vorteil sein. Sollte dieser zum Beispiel schon eine neue Arbeitsstelle in Aussicht haben, kommt er auf diese Weise schneller aus seinem alten Arbeitsvertrag heraus und kann den neuen Job früher antreten. Zudem werden dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oftmals hohe Abfindungszahlungen angeboten. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber keine Rücksicht mehr auf den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers nehmen. Da der Kündigungsschutz bei einem wirksamen Aufhebungsvertrag entfällt, können so auch Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, die aufgrund der Sozialauswahl nicht gekündigt werden können. Auch der gesonderte Kündigungsschutz von Schwerbehinderten oder Betriebsräten wird bei einem Aufhebungsvertrag hinfällig.

Vorsicht beim Vertragsabschluss

In den meisten Fällen sind die Unterschiede zu einer ordentlichen Kündigung nur für den Arbeitgeber interessant. Mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages ist es dem Arbeitgeber sogar möglich, dem Arbeitnehmer die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses anzudrohen, obwohl möglicherweise gar kein zur Kündigung berechtigter Grund vorliegt. Da der Arbeitgeber hier regelmäßig die stärkere Verhandlungsposition innehat, kann er das Interessenverhältnis zu seinen Gunsten verschieben. Somit geht von solchen Aufhebungsvereinbarungen eine gewisse Missbrauchsgefahr aus. Außerdem muss der Arbeitnehmer beachten, dass es durch den Aufhebungsvertrag in der Regel zu einer Sperrzeit kommt. In dieser Zeit zahlt die Arbeitsagentur kein Arbeitslosengeld, da der Arbeitnehmer freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag nur geschlossen werden, wenn kein Interesse am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses besteht und keine sozialrechtlichen Nachteile entstehen. Bei einem Angebot einer Aufhebungsvereinbarung seitens des Arbeitgebers ist es dem Arbeitnehmer dringend zu empfehlen, rechtlichen Rat einzuholen. Ein einmal abgeschlossener Vertrag lässt sich in aller Regel nur durch eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung aufheben.

Vor- und Nachteile aus der Sicht des Arbeitnehmers im Überblick:

Vorteile:

  1. Flexible Kündigungsfristen: Durch den Aufhebungsvertrag sind Arbeitnehmer nicht an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden, was eine erhöhte Flexibilität ermöglicht. Dies erlaubt eine schnellere Reaktion auf berufliche Veränderungen und kann bei einem angestrebten Arbeitsplatzwechsel von Vorteil sein.
  2. Mögliche hohe Abfindung: Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kann eine Abfindung vereinbart werden. Je nach individueller Verhandlung und Position im Unternehmen kann diese besonders hoch ausfallen, was finanzielle Sicherheit und einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes bieten kann.
  3. Zusätzliche Zuwendungen: Oftmals gewähren Arbeitgeber weitere Zuwendungen wie Outplacement-Beratung oder Übernahme von Weiterbildungskosten, die den Übergang in eine neue berufliche Tätigkeit erleichtern können.

Nachteile:

  1. Verlust des Kündigungsschutzes: Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags entfällt der gesetzliche Kündigungsschutz, was bedeutet, dass Arbeitnehmer auf eine mögliche Klage gegen eine unrechtmäßige Kündigung verzichten.
  2. Keine Beteiligung des Betriebsrats: Bei einem Aufhebungsvertrag findet keine Anhörung des Betriebsrats statt, was bedeutet, dass Arbeitnehmer auf dessen Unterstützung und Beratung verzichten müssen.
  3. Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags kann eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt werden, was zu finanziellen Einbußen führen kann.
  4. Verrechnung der Abfindung: Die erhaltenen Abfindungen können mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden, was die finanzielle Unterstützung während der Arbeitslosigkeit mindert.
  5. Risiko der Arbeitslosigkeit: Ein Aufhebungsvertrag birgt das Risiko, dass der Arbeitnehmer nicht unmittelbar eine neue Anstellung findet, was zu einer Phase der Arbeitslosigkeit führen kann.
  6. Psychologische Belastung: Der Verlust des Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Unsicherheiten können eine erhebliche psychologische Belastung darstellen, die nicht unterschätzt werden sollte.
  7. Verlust von Ansprüchen: Mit einem Aufhebungsvertrag können auch Ansprüche auf bestimmte Leistungen, wie z.B. Urlaubstage, verloren gehen, was zusätzliche Nachteile mit sich bringen kann.

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