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Die außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

Was man zu einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wissen sollte…

fristlose kuendigungKündigungen sind gerade für Arbeitnehmer ein hartes Brot. Für ein Ende des Arbeitsverhältnisses gibt es zahlreiche Gründe, nicht immer ist der Arbeitnehmer daran schuld. Der Betrieb kann sich entweder den Arbeiter nicht mehr leisten, will sich verkleinern, oder aber es liegt an der mangelnden Arbeitsleistung, beziehungsweise dem Verhalten des Arbeitnehmers. Bei letzterem sind einige Dinge zu beachten, denn dabei handelt es sich um eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung:

Was bedeutet eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung?

Um zu erklären, was eine außerordentliche Verhaltensbedingte Kündigung bedeutet muss man erst einmal den Begriff außerordentliche Kündigung definieren. Eine außerordentliche Kündigung bedeutet nichts anderes als fristlose Kündigung. Es gibt also keine Kündigungsfrist. Verhaltensbedingt ist eine Kündigung dann, wenn der Arbeitnehmer – nach dem Erhalt einer oder mehrerer Abmahnungen – durch sein Benehmen dem Unternehmen schadet. Wenn er beispielsweise ständig zu spät zur Arbeit kommt, eine Straftat begeht, dem Arbeitgeber droht oder beleidigt, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Die 4 Kriterien der fristlosen Verhaltensbedingten Kündigung

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer kündigen wenn beispielsweise ein Pflichtverstoß vorliegt. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer maßgeblich gegen seine im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten verstoßen hat.  Allerdings ist die Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn der Pflichtverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden und damit rechtswidrig ist. Wie schon erwähnt, muss von dem Arbeitgeber vor dieser Art von Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen worden sein, um ihn auf sein Verhalten aufmerksam zu machen. Ausnahmen gibt es nur in speziellen Fällen, zum Beispiel bei schwerem Diebstahl oder Körperverletzung.  Zuletzt spielt die Interessenabwägung eine Rolle. Das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden muss dem des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis weiter zu führen überwiegen.

Auch der Arbeitnehmer kann eine fristlose Kündigung aussprechen

Nicht nur der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer fristlos kündigen. Wenn die Gesundheit des Arbeitnehmers durch die Arbeit im Betrieb massiv bedroht wird oder die Lohnzahlungen massiv im Rückstand sind, ist dieser berechtigt innerhalb von 2 Wochen eine fristlose Kündigung einzureichen. Zwar läuft dieses Recht nach dem Ablauf der zwei Wochen nicht aus, jedoch wird die Kündigung für den Arbeitgeber danach leichter anfechtbar.

In welchem Fällen ist eine verhaltensbedingte Kündigung nicht gerechtfertigt und wie kann man dagegen vorgehen?

ausserordentliche-kuendigungenDer besondere Kündigungsschutz greift auch im Fall von verhaltensbedingten Kündigungen bei Schwangeren Mitarbeiterinnen, Mitgliedern von Betriebsräten und Schwerbehinderten. Bei diesen vier Ausnahmen muss der Arbeitgeber bestimmte Regelungen beachten.

Generell gibt es eine 3 Wochen Frist für Kündigungen, die man unbedingt einhalten sollte. Innerhalb dieser Frist sollte man eine Kündigungsschutzklage einreichen.  Dagegen vorgehen kann man übrigens auch, wenn der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erst Zeit verstreichen lässt, bis er die Kündigung ausspricht. Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt kündigt, zu dem das Problem besteht.

In jedem Fall kann es nichts schaden, die gegenwärtige Situation mit uns zu besprechen und gegebenenfalls sofort zu reagieren. Im Fall einer solchen Kündigung darf man auf keinen Fall zu viel Zeit verstreichen lassen.

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