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BAG: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit unabhängig vom Geschlecht

Geschlechtergleichheit: Lohnunterschiede trotz AGG

Die Frage der Gleichbehandlung und der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit ist seit langer Zeit ein zentrales und wichtiges Thema in der Arbeitswelt. Sie beschäftigt sich mit der Forderung, dass sowohl Männer als auch Frauen, die dieselben Tätigkeiten ausüben, in gleicher Weise behandelt und entlohnt werden sollten. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hat nun diese Thematik zur gleichen Bezahlung aufgegriffen und bietet neue Ansätze, die in diesem Artikel erläutert werden sollen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Grundlage

Gleiches Entgelt für Mann und Frau bei gleicher Arbeit
Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bekräftigt das Recht auf gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit. Dieser richtungsweisende Entscheid stellt einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen die geschlechtsspezifische Diskriminierung und für die Gleichstellung am Arbeitsplatz dar. (Symbolfoto: stockfour/Shutterstock.com)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Gesetz, das in Deutschland in Kraft getreten ist, um Diskriminierung aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie etwa Geschlecht, zu verhindern. Das AGG verbietet ausdrücklich jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, was bedeutet, dass sowohl Männer als auch Frauen in Bezug auf Einstellung, Beförderung, Arbeitsbedingungen und natürlich auch Entlohnung gleich behandelt werden sollten. Hierzu zählt auch die Entgeltbenachteiligung, bei der eine Person aufgrund ihres Geschlechts weniger Gehalt erhält als eine andere Person, die die gleiche Arbeit verrichtet.

Trotz der gesetzlichen Regelungen und Bemühungen, die Gleichbehandlung und gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit zu gewährleisten, gibt es immer noch Unterschiede in der Bezahlung zwischen den Geschlechtern. Diese Unterschiede sind oftmals auf geschlechtsspezifische Diskriminierung zurückzuführen. Geschlechtsspezifische Diskriminierung kann sich in unterschiedlichen Formen zeigen, zum Beispiel in der ungleichen Bezahlung bei gleicher Arbeit, in der ungleichen Behandlung bei Beförderungen oder in der Benachteiligung bei der Vergabe von Führungspositionen.

Es ist wichtig, weiterhin das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Gleichbehandlung und gleichen Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit zu schärfen, um die geschlechtsspezifische Diskriminierung in der Arbeitswelt zu bekämpfen und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Dies kann durch Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, gezielte Förderprogramme und die konsequente Umsetzung von Gesetzen wie dem AGG erreicht werden. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht die gleichen Chancen und Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

Lohnungleichheit: Frauen verdienen immer noch rund 18 Prozent weniger

Bereits im Jahr 1957 wurde das Prinzip der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen für gleiche Arbeit in der Europäischen Union festgelegt. In Deutschland wurde dieses Prinzip 2006 im Entgelttransparenzgesetz verankert. Dennoch liegt der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland immer noch bei etwa 18 Prozent. Dies bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt weniger verdienen als Männer, obwohl sie die gleiche Arbeit verrichten.

BAG-Urteil: Gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit

Am 16. Februar 2023 fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen: 8 AZR 450/21), das Frauen denselben Entgeltanspruch wie männlichen Kollegen zuspricht, wenn sie gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Das Gericht entschied in dem Fall einer Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb, die ein niedrigeres Grundentgelt erhielt als ihr männlicher Kollege, obwohl sie die gleiche Arbeit verrichtete. Die Mitarbeiterin klagte gegen ihren Arbeitgeber, da sie für die gleiche Arbeit wie ein männlicher Kollege weniger Lohn erhielt. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass der männliche Kollege aufgrund seines Verhandlungsgeschicks ein höheres Gehalt ausgehandelt hatte.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied jedoch, dass die Klägerin Anspruch auf das gleiche Grundentgelt wie der männliche Kollege hat. Auch die Vermutung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts konnte der Arbeitgeber nicht widerlegen. Die Deckelungsregelung des Haustarifvertrags kam in diesem Fall nicht zur Anwendung, da die Klägerin zuvor ein individuelles Vertragsentgelt hatte. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Klägerin eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu. Das Urteil bedeutet, dass Frauen das Recht auf den gleichen Lohn wie männliche Kollegen haben, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte unterschiedlichen Geschlechts für vergleichbare Arbeit gleich bezahlt werden. Verhandlungsgeschick ist keine Rechtfertigung für unterschiedliche Bezahlung.

Arbeitgeber muss gleichen Lohn für gleiche Arbeit gewährleisten

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gewährleisten müssen, unabhängig vom Geschlecht der Beschäftigten. Wenn männliche und weibliche Kollegen die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten, dann müssen sie auch das gleiche Gehalt erhalten. Der Arbeitgeber kann sich nicht auf ein höheres Verhandlungsgeschick von männlichen Kollegen berufen, um die Lohnunterschiede zu rechtfertigen.

Deckelungsregelung des Haustarifvertrags nicht anwendbar

Die Deckelungsregelung des Haustarifvertrags kam in diesem Fall nicht zur Anwendung, da die Klägerin zuvor ein individuelles Vertragsentgelt hatte. Der Arbeitgeber konnte die Vermutung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts nicht widerlegen. Das BAG sprach der Klägerin eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu. Das Urteil betont, dass Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass Beschäftigte unterschiedlichen Geschlechts für vergleichbare Arbeit gleich bezahlt werden.

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Bedeutung des Urteils und Ausblick

Die Bedeutung der Entscheidung

  • Gleicher Entgeltanspruch für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit
  • Erfolgreiche Gehaltsverhandlungen dürfen keine Rolle spielen
  • AGG-relevante Benachteiligung aufgrund des Geschlechts
  • Entschädigungsanspruch zusätzlich zur Gehaltsdifferenz

Wichtige Aspekte der Entscheidung:

  • Das BAG stärkt die Rechte von Frauen im Arbeitsleben.
  • Arbeitgeber müssen gleiche oder gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht gleich bezahlen.
  • Gehaltsverhandlungen dürfen nicht zu Ungleichheiten führen.
  • Benachteiligung aufgrund des Geschlechts kann zu Entschädigungsansprüchen führen.
  • Praktische Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Urteil des BAG hat eine hohe praktische Bedeutung für die Gleichbehandlung und gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit. Es verdeutlicht, dass das Prinzip der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen für gleiche Arbeit nicht nur ein theoretisches Ideal ist, sondern eine rechtliche Verpflichtung darstellt.

Urteil des BAG betont Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit bei Entgeltgestaltung

Das Urteil des BAG zeigt, dass Arbeitgeber bei der Entgeltgestaltung nicht nur auf die unmittelbare Verhandlungssituation achten sollten, sondern auch die Grundsätze der Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit berücksichtigen müssen. Die Einhaltung dieser Grundsätze kann nicht nur dazu beitragen, den fairen Umgang mit allen Beschäftigten zu gewährleisten, sondern auch das Image und den Ruf des Unternehmens zu verbessern.

Urteil beeinflusst Lohnpraxis: AGG-Konformität sicherstellen

Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Praxis der Lohn- und Gehaltsfestlegung in Deutschland. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen geschlechtsspezifischen Unterschied machen und damit das AGG einhalten. Um dies zu gewährleisten, sollten Arbeitgeber eine regelmäßige Überprüfung der Entgeltstrukturen durchführen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Darüber hinaus kann das Urteil des BAG auch als Signal an die Politik verstanden werden, den Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung weiter zu stärken. Es zeigt, dass trotz der gesetzlichen Regelungen noch immer Handlungsbedarf besteht, um die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt zu verbessern.

Fazit

Das Urteil des BAG vom 16. Februar 2023 verdeutlicht die Bedeutung der Gleichbehandlung und gleichen Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit. Es zeigt, dass Verhandlungsgeschick keine Rechtfertigung für unterschiedliche Bezahlung sein darf und dass Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass sie bei der Entgeltgestaltung keinen geschlechtsspezifischen Unterschied machen. Das Urteil hat eine hohe praktische Bedeutung für die Arbeitswelt in Deutschland und kann als Signal an die Politik verstanden werden, den Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung weiter zu stärken.

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