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Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG

Ein Job im Integrationszentrum sollte eine Brücke bauen, doch für einen Mitarbeiter wurde er zur Sackgasse. Nach mehreren befristeten Verträgen fand er sich vor Gericht wieder, um für seine Rechte zu kämpfen – ein Kampf, der anders ausging als erwartet. Stand er am Ende vor den Trümmern seiner beruflichen Hoffnungen?

Übersicht:

Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 SLa 319/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
  • Datum: 15.10.2024
  • Aktenzeichen: 3 SLa 319/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Ein Arbeitnehmer, geboren am 18.05.1985, der seit dem 01.10.2018 auf Grundlage mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten beschäftigt war und eine Entfristung seines Arbeitsvertrages begehrt.
  • Beklagte: Eine Stadt, die den Kläger auf Grundlage befristeter Arbeitsverträge beschäftigt hat und die Entfristung ablehnt.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Kläger war seit Oktober 2018 bei der beklagten Stadt beschäftigt, basierend auf mehreren befristeten Arbeitsverträgen. Der letzte Vertrag war bis zum 31.12.2022 befristet. Der Kläger strebt die Entfristung seines Arbeitsvertrages an.
  • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Befristung des Arbeitsvertrages des Klägers rechtmäßig ist und ob ein Anspruch auf Entfristung besteht.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Befristungsklage Abgewiesen: Arbeitsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Befristung im Integrationszentrum

Deutscher Mitarbeiter im Integrationszentrum unterschreibt einen befristeten Arbeitsvertrag an einem modernen Bürotisch.
Befristungskontrollklage und Klagefrist im Arbeitsrecht | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies in seinem Urteil vom 15. Oktober 2024 die Berufung eines Klägers gegen ein vorheriges Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld ab. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob die Befristung des Arbeitsvertrages des Klägers bei der Stadt rechtmäßig war. Der Kläger, der im Kommunalen Integrationszentrum (KI) beschäftigt war, hatte gegen die Befristung seines Arbeitsvertrages geklagt.

Hintergrund des Falls: Befristete Verträge im Kommunalen Integrationszentrum

Der 1985 geborene Kläger war seit dem 1. Oktober 2018 bei der beklagten Stadt beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis basierte auf einer Reihe befristeter Arbeitsverträge. Zunächst begann es mit einem sachgrundlos befristeten Vertrag gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit– und Befristungsgesetz (TzBfG) bis zum 15. Dezember 2019. Dieser Vertrag wurde mehrfach verlängert.

Zuerst wurde die Befristung bis zum 29. Februar 2020 ausgedehnt, dann bis zum 30. April 2020. Ein weiterer Arbeitsvertrag vom 12. März 2020 setzte das Arbeitsverhältnis vom 1. Mai 2020 an befristet fort. Dieser Vertrag war an die „Dauer der Grundförderung des Kommunalen Integrationszentrums bis zum 31. Dezember 2022“ gebunden.

Verlängerung der Befristung und Auslaufen des Vertrages

Die Befristung wurde durch einen Änderungsvertrag vom 8. Dezember 2022 ein weiteres Mal verlängert, diesmal bis zum 31. Dezember 2023. Der Kläger war im Kommunalen Integrationszentrum des Fachbereichs J. tätig. Die Stadt teilte dem Kläger am 27. November 2023 mit, dass sein Arbeitsverhältnis nicht über den 31. Dezember 2023 hinaus fortgesetzt wird.

Klage gegen die Befristung: Formfehler und Fristversäumnis?

Der Kläger reichte am 22. Januar 2024, einem Montag, Klage beim Arbeitsgericht Krefeld ein. Er machte die Unwirksamkeit der „zuletzt mit Änderungsvertrag vom 12.03.2020 vereinbarten Befristung“ geltend. In seiner Klageschrift bezog er sich auf mehrere befristete Verträge, erwähnte aber den Änderungsvertrag vom 8. Dezember 2022 zunächst nicht explizit im Text.

Dieser Änderungsvertrag war lediglich als Kopie in einem umfangreichen Anlagenkonvolut zur Klageschrift beigefügt. Der Kläger stellte zunächst einen „punktuellen Feststellungsantrag“ und argumentierte, dass die Befristung im Vertrag vom 12. März 2020 unwirksam sei.

Klageänderung: Fokus auf die letzte Befristung

Später, mit Schriftsatz vom 15. April 2024, änderte der Kläger seinen Klageantrag. Nunmehr machte er die Unwirksamkeit der „mit Vertrag vom 08.12.2023“ (gemeint war wohl 08.12.2022) vereinbarten letzten Befristung geltend. Er argumentierte, dass es keinen sachlichen Grund für die Befristung gebe.

Das Arbeitsgericht Krefeld wies die Klage in erster Instanz ab. Die Stadt argumentierte, die Klage sei unbegründet, da der Kläger nicht fristgerecht die letzte Befristung angegriffen habe. Zudem sei die Befristung des letzten Vertrages sachlich gerechtfertigt, da der Kläger im Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ tätig gewesen sei.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts: Berufung des Klägers erfolglos

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld und wies die Berufung des Klägers zurück. Das Gericht folgte der Argumentation der Beklagten und sah die Klage als unbegründet an. Damit bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Befristung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2023.

Begründung des Gerichts: Verfristung der Klage entscheidend

Das Landesarbeitsgericht legte in seiner Urteilsbegründung besonderen Wert auf die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift muss eine Befristungskontrollklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Im vorliegenden Fall endete der letzte befristete Arbeitsvertrag am 31. Dezember 2023. Die Klage ging am 22. Januar 2024 beim Arbeitsgericht ein. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nicht innerhalb der Dreiwochenfrist die letzte Befristung angegriffen hatte.

Fokus auf den ursprünglichen Klageantrag

Das Gericht betonte, dass der Kläger in seiner ursprünglichen Klageschrift ausdrücklich die Befristung im Vertrag vom 12. März 2020 angegriffen hatte, und nicht die spätere Befristung durch den Änderungsvertrag vom 8. Dezember 2022. Die Bezugnahme auf den Vertrag vom 12. März 2020 war jedoch irrelevant, da dieser Vertrag bereits zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen war und somit nicht die letzte Befristung darstellte.

Klageänderung unbeachtlich: Fristablauf entscheidend

Auch die spätere Änderung des Klageantrags durch den Kläger, mit der er nun die letzte Befristung angriff, half ihm nicht. Das Landesarbeitsgericht argumentierte, dass die Klagefrist bereits abgelaufen war, als der Kläger seinen Antrag änderte. Eine Klageänderung nach Ablauf der Frist heilt die ursprüngliche Fristversäumnis nicht.

Keine Zulassung der Revision: Rechtslage eindeutig

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu. Dies bedeutet, dass der Fall nicht vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) weitergezogen werden kann. Das Gericht sah keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder eine Notwendigkeit zur Rechtsfortbildung, die eine Revision gerechtfertigt hätten. Die Rechtslage in Bezug auf die Klagefrist bei Befristungskontrollklagen ist gefestigt und eindeutig.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Fristen unbedingt beachten!

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf unterstreicht die immense Bedeutung der Einhaltung der Klagefrist bei Befristungskontrollklagen. Arbeitnehmer, die die Befristung ihres Arbeitsvertrages gerichtlich überprüfen lassen möchten, müssen unbedingt die Dreiwochenfrist des § 17 TzBfG beachten.

Verpasst ein Arbeitnehmer diese Frist, ist die Klage in der Regel unbegründet, selbst wenn die Befristung möglicherweise sachlich nicht gerechtfertigt gewesen wäre. Das Gericht prüft in solchen Fällen primär die Einhaltung der Frist und weniger die materielle Rechtmäßigkeit der Befristung selbst, wenn die Frist versäumt wurde.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie schnell handeln müssen, sobald sie die Mitteilung über die Befristung ihres Arbeitsvertrages erhalten oder das Ende des befristeten Vertrages absehbar ist. Es ist ratsam, sich umgehend rechtlich beraten zu lassen, um die Fristen zu wahren und die Erfolgsaussichten einer Befristungskontrollklage realistisch einschätzen zu können. Formfehler bei der Klageeinreichung, wie im vorliegenden Fall die zunächst falsche Bezugnahme auf den Vertrag, können ebenfalls negative Konsequenzen haben. Daher ist eine sorgfältige und fristgerechte Klageeinreichung essenziell.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei Befristungskontrollklagen ist die Einhaltung der 3-Wochen-Frist nach § 17 TzBfG entscheidend und muss für jede einzelne Befristungsvereinbarung separat erfolgen. Das Urteil zeigt, dass ein Arbeitnehmer bei mehreren aufeinanderfolgenden Befristungen genau identifizieren muss, welche konkrete Befristung er angreift. Die rechtswirksame Anfechtung eines früheren befristeten Vertrags wahrt nicht die Klagefrist für eine spätere Befristungsvereinbarung, was bedeutet, dass Arbeitnehmer besondere Sorgfalt walten lassen müssen, um ihre Rechte fristgerecht geltend zu machen.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen zum Thema Entfristung

Befristete Arbeitsverträge sind im Arbeitsleben weit verbreitet und können Unsicherheit stiften. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, um sich gegen ungerechtfertigte Befristungen zu wehren und eine dauerhafte Beschäftigung zu erreichen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, Ihre Situation besser einzuschätzen und die richtigen Schritte zu unternehmen.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Befristungsgrund prüfen

Überprüfen Sie Ihren befristeten Arbeitsvertrag auf einen nachvollziehbaren und rechtlich zulässigen Befristungsgrund. Dieser Grund muss im Vertrag oder zumindest nachweisbar bei Vertragsschluss vorliegen und darf nicht vorgeschoben sein. Fehlt ein sachlicher Grund, ist die Befristung in der Regel unwirksam.

Beispiel: Ein typischer Befristungsgrund ist die Vertretung eines erkrankten Kollegen. Wenn Sie jedoch dauerhaft Aufgaben übernehmen, die nicht mit der Vertretung zusammenhängen, könnte der Befristungsgrund zweifelhaft sein.

⚠️ ACHTUNG: Eine unklare oder fehlende Angabe des Befristungsgrundes kann ein starkes Argument für eine Entfristungsklage sein.


Tipp 2: Dauer und Anzahl der Befristungen beachten

Achten Sie auf die Gesamtdauer Ihrer befristeten Beschäftigung und die Anzahl der Verlängerungen. Auch wenn anfänglich ein sachlicher Grund vorlag, können zu viele kurz aufeinanderfolgende Befristungen (Kettenbefristungen) ohne triftigen Grund rechtsmissbräuchlich sein und die Befristung unwirksam machen. Je länger die Befristungsdauer und je häufiger die Verlängerungen, desto kritischer wird die Rechtmäßigkeit.


Tipp 3: Entfristungsklage fristgerecht einreichen

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Befristung haben und eine dauerhafte Anstellung wünschen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages eine Entfristungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist unbedingt zu beachten, da eine versäumte Klage die Befristung in der Regel wirksam werden lässt, selbst wenn sie es rechtlich nicht wäre.

⚠️ ACHTUNG: Die 3-Wochen-Frist beginnt mit dem Tag nach dem im Vertrag genannten Ende des Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten oder bereits zu Hause sind.


Tipp 4: Beweise sichern und Tätigkeiten dokumentieren

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Einstellungsgesprächsnotizen, Stellenbeschreibungen, E-Mails und Arbeitsanweisungen. Dokumentieren Sie detailliert Ihre tatsächlichen Tätigkeiten und Aufgaben während der befristeten Beschäftigung. Dies ist wichtig, um zu beweisen, dass Sie möglicherweise dauerhaft Aufgaben wahrnehmen und kein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. Zeugenaussagen von Kollegen können ebenfalls hilfreich sein.


Tipp 5: Rechtzeitig Rechtsberatung einholen

Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, sobald Sie Bedenken hinsichtlich Ihrer Befristung haben oder eine Entfristung anstreben. Ein Anwalt kann Ihre individuelle Situation rechtlich prüfen, die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen und Sie im weiteren Vorgehen beraten. Eine frühzeitige Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte optimal zu wahren.

Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Besonders im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Arbeitgebern können spezielle Regelungen für Befristungen gelten. Auch Tarifverträge können abweichende Bestimmungen enthalten. Es ist daher wichtig, die spezifischen Umstände des Einzelfalls genau zu prüfen. Zudem ist die Rechtsprechung zu Kettenbefristungen komplex und entwickelt sich fortlaufend.

Checkliste: Befristeter Arbeitsvertrag

  • Liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor?
  • Ist im Vertrag ein Befristungsgrund genannt?
  • Ist der Befristungsgrund nachvollziehbar und rechtlich haltbar?
  • Entsprechen Ihre tatsächlichen Aufgaben dem Befristungsgrund?
  • Wurde die 3-Wochen-Frist für eine Entfristungsklage beachtet?

Benötigen Sie Hilfe?

Sorgfalt bei Fristabläufen im Arbeitsrecht

Angesichts der oft komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverhältnissen und der strikten Einhaltung von Klagefristen zeigt sich, wie entscheidend eine präzise rechtliche Bewertung Ihrer Situation sein kann. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Lage befinden, bei der der zeitliche Rahmen und formale Anforderungen für die Überprüfung einer Befristung maßgeblich sind, ist es wichtig, die relevanten Aspekte frühzeitig und fundiert zu klären.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die entscheidenden rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu analysieren und Ihre individuellen Optionen unter Berücksichtigung aller relevanten Fristen und formalen Anforderungen transparent darzustellen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um möglichen Fehlern vorzubeugen und Ihre Rechte konsequent zu wahren.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet eine Befristungskontrollklage und wann sollte ich sie einreichen?

Eine Befristungskontrollklage, auch als Entfristungsklage bekannt, ist ein rechtliches Mittel, das es Arbeitnehmern ermöglicht, die Rechtmäßigkeit ihrer befristeten Beschäftigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Klage wird eingelegt, um festzustellen, ob die Befristung im Arbeitsvertrag wirksam ist oder nicht.

Wenn Sie eine solche Klage erwägen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Zweck der Klage: Die Klage dient dazu, die Rechtmäßigkeit der Befristung zu überprüfen. Sie wird eingelegt, wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass die Befristung unwirksam oder unzulässig ist, z.B. wenn der angegebene Sachgrund (wie Vertretung oder Projektarbeit) nicht vorlag oder nicht mehr anwendbar ist.
  • Klagefrist: Diese Klage muss spätestens drei Wochen nach dem geplanten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt das Arbeitsverhältnis als beendet.
  • Erfolgsfolgen: Falls die Klage erfolgreich ist, wird das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer eine feste Anstellung erhält und nicht länger durch eine Befristung beschränkt ist.

Wenn Sie also Zweifel an der Gültigkeit der Befristung haben, ist es wichtig, rechtzeitig tätig zu werden und möglicherweise eine Befristungskontrollklage in Betracht zu ziehen.


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Welche Fristen muss ich bei einer Befristungskontrollklage beachten und was passiert, wenn ich diese Frist verpasse?

Wenn Sie eine Befristungskontrollklage, auch bekannt als Entfristungsklage, einreichen möchten, müssen Sie streng auf die Fristen achten. Diese Klage ermöglicht es Ihnen, die Rechtmäßigkeit der Befristung Ihres Arbeitsvertrags vor Gericht zu überprüfen.

Wichtige Frist: Die Klage muss spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Ihres befristeten Arbeitsvertrags beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Diese Frist ist ähnlich wie bei einer Kündigungsschutzklage und beginnt mit dem geplanten Ende des Arbeitsverhältnisses.

Folgen einer Fristüberschreitung: Wenn Sie diese Drei-Wochen-Frist verpassen, gilt die Befristung nach dem Gesetz als wirksam. In diesem Fall verlieren Sie die Möglichkeit, die Unwirksamkeit der Befristung gerichtlich feststellen zu lassen.

Richtiger Klageantrag: Nicht nur die Einhaltung der Frist ist entscheidend, sondern auch der richtige Klageantrag. Dieser muss klar dazu dienen, die Wirksamkeit der zuletzt vereinbarten Befristung zu prüfen.

Für Leser, die weitere Informationen suchen: Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Arbeitsvertrag rechtmäßig befristet ist, können Sie sich an die Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts oder informelle Ressourcen wie Online-Portale wenden, um mehr über die Einreichung einer Entfristungsklage zu erfahren.


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Welche Rolle spielt der Sachgrund für eine Befristung und welche Sachgründe sind im Arbeitsrecht anerkannt?

Im Arbeitsrecht spielt der Sachgrund eine entscheidende Rolle bei der Befristung eines Arbeitsvertrags. Grundsätzlich ist eine Befristung nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie die sachgrundlose Befristung, die unter bestimmten Bedingungen möglich ist.

Sachgrundlose Befristung

  • Diese ist nur bei Neueinstellungen zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber kein vorheriges Arbeitsverhältnis bestand.
  • Sie darf maximal zwei Jahre dauern und kann höchstens dreimal verlängert werden.

Anerkannte Sachgründe Include:

  • Vorübergehender betrieblicher Bedarf: Zum Beispiel bei Saisonarbeitskräften oder Projekten.
  • Befristung nach Ausbildung/Studium: Um den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.
  • Vertretung eines erkrankten oder in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers: Häufigste Begründung für Befristungen.
  • Eigenart der Arbeitsleistung: Beispielsweise bei Profifußballern.
  • Erprobung: Maximal sechs Monate.
  • Gründe in der Person des Arbeitnehmers: Z.B. eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
  • Haushaltsrechtliche Gründe: Beispielsweise öffentliche Finanzierung.
  • Gerichtlicher Vergleich: Eine Befristung, die aus einem Rechtsstreit resultiert.

Wenn die Befristung nicht durch einen gültigen Sachgrund gerechtfertigt ist oder falsche Gründe angegeben werden, kann die Befristung unwirksam sein. Eine Befristungskontrollklage kann in solchen Fällen erforderlich sein.


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4. Kann eine Befristung mehrmals verlängert werden und gibt es dabei etwas zu beachten?

Eine Befristung kann mehrmals verlängert werden, jedoch gelten dabei bestimmte rechtliche Einschränkungen. Im deutschen Arbeitsrecht wird dies als Kettenbefristung bezeichnet, bei der hintereinander mehrere befristete Arbeitsverträge vereinbart werden. Diese Praxis ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber unter bestimmten Umständen rechtlich problematisch sein.

Sachgrundlose Befristung

  • Höchstdauer: Eine sachgrundlose Befristung ist für maximal zwei Jahre zulässig. In diesem Zeitraum darf das Arbeitsverhältnis höchstens dreimal verlängert werden.
  • Ausnahmen: Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für neu gegründete Unternehmen oder bei bestimmten Altersgruppen.

Befristung mit Sachgrund

  • Unbegrenzte Verlängerungen: Mit einem sachlichen Grund (z.B. Vertretung oder Projektarbeit) sind mehrere Verlängerungen möglich. Hier gibt es keine generellen Obergrenzen für Vertragsdauer oder Anzahl der Verlängerungen.
  • Missbrauchskontrolle: Trotzdem kann eine Kettenbefristung missbräuchlich sein, wenn sie zur Umgehung des Kündigungsschutzes verwendet wird. Hier könnte das Arbeitsverhältnis als unbefristet angesehen werden, insbesondere wenn die Befristung über viele Jahre oder bei zahlreichen Vertragsverlängerungen erfolgt.

Wichtige Beachtungen

  • Missbrauchrisiko: Eine wiederholte Befristung ohne tatsächlichen Sachgrund kann als Rechtsmissbrauch angesehen werden. Dies könnte zu einer Entfristung des Arbeitsvertrages führen.
  • Gerichtliche Überprüfung: Arbeitnehmer können bei Verdacht auf Missbrauch eine Entfristungsklage erheben. Diese kann zur Feststellung führen, dass der Vertrag als unbefristet gilt.

Stellen Sie sich vor, Sie sind in einer Situation, in der Ihr Vertrag mehrfach befristet wurde. Hierbei ist es wichtig, die genauen Umstände zu prüfen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt sind.


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Was passiert, wenn ich während des laufenden Arbeitsverhältnisses gegen die Befristung klagen möchte?

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Befristung haben und sich entscheiden, während des laufenden Arbeitsverhältnisses gegen diese vorzugehen, können Sie eine Entfristungsklage einreichen. Diese Klage, auch als Befristungskontrollklage bekannt, ermöglicht es Ihnen, die Rechtmäßigkeit der Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Ziel dieser Klage ist es, feststellen zu lassen, ob die Befristung unwirksam ist, was dazu führen kann, dass Ihr Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Verhältnis umgewandelt wird.

Es ist nicht notwendig, bis zum Ende des befristeten Arbeitsvertrags zu warten, um die Klage einzureichen. Tatsächlich kann es vorteilhaft sein, die Klage frühzeitig zu stellen, da dies die Beweislage verbessern und die rechtliche Position stärken kann. Eine Entfristungsklage muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist nach Ablauf der Befristung eingelegt werden; im Allgemeinen ist dies innerhalb von drei Wochen nach Ende des Vertrags.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Erfolgschancen einer solchen Klage von verschiedenen Faktoren abhängen, wie der Art der Befristung und den Umständen des Einzelfalls. Eine rechtliche Überprüfung kann sicherstellen, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer geschützt werden.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Befristungskontrollklage

Eine Befristungskontrollklage ist ein rechtliches Mittel, mit dem Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit einer Befristung ihres Arbeitsvertrags gerichtlich überprüfen lassen können. Ziel ist die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die vereinbarte Befristung endet, sondern unbefristet fortbesteht. Dabei gilt eine strenge Klagefrist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags gemäß § 17 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Wird diese Frist versäumt, gilt die Befristung als rechtswirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen bis zum 30.06. befristeten Arbeitsvertrag. Möchte er die Unwirksamkeit der Befristung geltend machen, muss er bis spätestens 21.07. Klage erheben, ansonsten verliert er seinen Anspruch.


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Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das von vornherein zeitlich begrenzt ist und zu einem festgelegten Zeitpunkt oder mit Erreichen eines bestimmten Zwecks automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), insbesondere in §§ 14 ff. Eine Befristung ist entweder sachlich begründet (§ 14 Abs. 1 TzBfG) oder ohne Sachgrund für maximal zwei Jahre möglich (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten zur Befristung bewusst eingeschränkt, um unbefristete Arbeitsverhältnisse als Normalfall zu schützen.

Beispiel: Eine Stadt stellt einen Mitarbeiter für ein zeitlich begrenztes Integrationsprojekt mit Drittmitteln für genau drei Jahre ein. Nach Ablauf dieser Zeit endet das Arbeitsverhältnis automatisch.


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Entfristung

Entfristung bezeichnet den rechtlichen Anspruch auf Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn die Befristung unwirksam ist. Dies ist der Fall, wenn kein wirksamer Sachgrund vorliegt oder die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nicht erfüllt sind. Die Entfristung erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Arbeitnehmer durch eine Befristungskontrollklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist nach § 17 TzBfG geltend gemacht werden. Bei erfolgreicher Klage besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst klagt erfolgreich gegen seine Befristung, weil der angegebene Sachgrund „vorübergehender Bedarf“ nicht vorlag. Das Gericht stellt fest, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.


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Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils durch ein höheres Gericht erwirken kann. Im Arbeitsrecht erfolgt die Berufung gegen Urteile des Arbeitsgerichts zum Landesarbeitsgericht. Die Berufung muss binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden (§ 66 ArbGG). Im Berufungsverfahren prüft das höhere Gericht sowohl rechtliche als auch tatsächliche Aspekte des Falls erneut und kann das erstinstanzliche Urteil bestätigen, abändern oder aufheben.

Beispiel: Nachdem das Arbeitsgericht Krefeld die Klage eines Mitarbeiters auf Entfristung abgewiesen hat, legt dieser Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf ein, das den Fall vollständig neu bewertet.


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§ 17 TzBfG

§ 17 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) regelt die Klagefrist bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Befristung. Die Norm setzt eine strikte Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Befristungskontrollklage, die mit dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses beginnt. Diese kurze Frist dient der Rechtssicherheit für beide Parteien. Wird die Frist versäumt, gilt die Befristung als wirksam, selbst wenn sie eigentlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Befristungen muss für jede einzelne Befristung separat innerhalb dieser Frist geklagt werden.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält drei befristete Verträge nacheinander. Will er die dritte Befristung anfechten, muss er innerhalb von drei Wochen nach deren Ende klagen, selbst wenn er frühere Befristungen bereits angefochten hat.


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Kommunales Integrationszentrum

Ein Kommunales Integrationszentrum (KI) ist eine öffentliche Einrichtung auf kommunaler Ebene, die Integrationsarbeit vor Ort koordiniert und umsetzt. Diese Zentren werden häufig durch zeitlich begrenzte Fördermittel von Bund oder Ländern finanziert, was oft zu befristeten Arbeitsverhältnissen führt. Die rechtliche Grundlage für KIs variiert je nach Bundesland; in NRW beispielsweise ist dies das Teilhabe- und Integrationsgesetz. Aufgrund der projektbezogenen Arbeit und der häufig unsicheren Finanzierung werden Stellen in KIs oft mit dem Sachgrund der Projektbefristung oder der Haushaltsmittelbefristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristet.

Beispiel: Eine Stadt richtet mit Landesmitteln für drei Jahre ein Integrationszentrum ein und stellt dafür Mitarbeiter mit entsprechend befristeten Verträgen ein.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 17 TzBfG (Befristungskontrollklage): Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende eines befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht erheben, wenn sie die Befristung für unwirksam halten. Versäumen sie diese Frist, gilt die Befristung als wirksam. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger hat die dreiwöchige Klagefrist versäumt, da er die Klage erst nach Ablauf dieser Frist gegen die Befristung erhoben hat. Dies könnte dazu führen, dass seine Klage als unbegründet abgewiesen wird, weil die Befristung aufgrund der Fristversäumnis als wirksam gilt.
  • § 15 Abs. 4 TzBfG (Fiktion des unbefristeten Arbeitsverhältnisses): Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht rechtzeitig oder formgerecht beendet, gilt er als unbefristet verlängert. Dies soll Arbeitnehmer vor kurzfristigen oder formal fehlerhaften Beendigungen schützen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Es ist relevant, ob die Beklagte die Befristung form- und fristgerecht beendet hat. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte das Arbeitsverhältnis unbefristet fortbestehen, unabhängig von der Wirksamkeit der Befristung an sich.
  • § 14 Abs. 2 TzBfG (Sachgrundlose Befristung): Ein Arbeitsvertrag kann ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von zwei Jahren befristet werden. Innerhalb dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages zulässig. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der erste Arbeitsvertrag des Klägers war sachgrundlos befristet. Die nachfolgenden Verlängerungen könnten problematisch sein, wenn die Voraussetzungen der sachgrundlosen Befristung überschritten wurden oder eine unzulässige Kettenbefristung vorliegt.
  • § 14 Abs. 1 TzBfG (Befristung mit Sachgrund): Ein befristeter Arbeitsvertrag ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. Solche Sachgründe können beispielsweise der vorübergehende Bedarf an der Arbeitsleistung oder die Eigenart der Arbeitsleistung sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die späteren Befristungen wurden mit der „Grundförderung des Kommunalen Integrationszentrums“ begründet. Es ist zu prüfen, ob dieser Grund einen rechtlich anerkannten Sachgrund für die Befristung darstellt und ob dieser Sachgrund tatsächlich vorlag.
  • Missbrauch von Befristungen / Kettenbefristung: Auch wenn formell die Voraussetzungen für eine Befristung erfüllt sind, kann eine Befristung unwirksam sein, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist, insbesondere bei einer übermäßig langen Kette von Befristungen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt wird und die Befristung nur dazu dient, den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die mehrfache Verlängerung der Befristung über mehrere Jahre hinweg könnte ein Indiz für eine rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung sein, insbesondere wenn keine sachliche Rechtfertigung für die wiederholten Befristungen besteht und der Kläger auf einem Dauerarbeitsplatz eingesetzt wird.
  • § 17 TzBfG (Befristungskontrollklage): Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende eines befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht erheben, wenn sie die Befristung für unwirksam halten. Versäumen sie diese Frist, gilt die Befristung als wirksam. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger hat die dreiwöchige Klagefrist versäumt, da er die Klage erst nach Ablauf dieser Frist gegen die Befristung erhoben hat. Dies könnte dazu führen, dass seine Klage als unbegründet abgewiesen wird, weil die Befristung aufgrund der Fristversäumnis als wirksam gilt.
  • § 15 Abs. 4 TzBfG (Fiktion des unbefristeten Arbeitsverhältnisses): Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht rechtzeitig oder formgerecht beendet, gilt er als unbefristet verlängert. Dies soll Arbeitnehmer vor kurzfristigen oder formal fehlerhaften Beendigungen schützen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Es ist relevant, ob die Beklagte die Befristung form- und fristgerecht beendet hat. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte das Arbeitsverhältnis unbefristet fortbestehen, unabhängig von der Wirksamkeit der Befristung an sich.
  • § 14 Abs. 2 TzBfG (Sachgrundlose Befristung): Ein Arbeitsvertrag kann ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von zwei Jahren befristet werden. Innerhalb dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages zulässig. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der erste Arbeitsvertrag des Klägers war sachgrundlos befristet. Die nachfolgenden Verlängerungen könnten problematisch sein, wenn die Voraussetzungen der sachgrundlosen Befristung überschritten wurden oder eine unzulässige Kettenbefristung vorliegt.
  • § 14 Abs. 1 TzBfG (Befristung mit Sachgrund): Ein befristeter Arbeitsvertrag ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. Solche Sachgründe können beispielsweise der vorübergehende Bedarf an der Arbeitsleistung oder die Eigenart der Arbeitsleistung sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die späteren Befristungen wurden mit der „Grundförderung des Kommunalen Integrationszentrums“ begründet. Es ist zu prüfen, ob dieser Grund einen rechtlich anerkannten Sachgrund für die Befristung darstellt und ob dieser Sachgrund tatsächlich vorlag.
  • Missbrauch von Befristungen / Kettenbefristung: Auch wenn formell die Voraussetzungen für eine Befristung erfüllt sind, kann eine Befristung unwirksam sein, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist, insbesondere bei einer übermäßig langen Kette von Befristungen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt wird und die Befristung nur dazu dient, den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die mehrfache Verlängerung der Befristung über mehrere Jahre hinweg könnte ein Indiz für eine rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung sein, insbesondere wenn keine sachliche Rechtfertigung für die wiederholten Befristungen besteht und der Kläger auf einem Dauerarbeitsplatz eingesetzt wird.

Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Düsseldorf – Az.: 3 SLa 319/24 – Urteil vom 15.10.2024


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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

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