Berufsverbote als Bestrafung für einen Rechtsverstoß und zum Schutz vor weiteren vergleichbaren Rechtsverstößen
Bei einem Berufsverbot handelt es sich um eine strafrechtliche Sanktion, diese kann nur im strafrechtlichen Verfahren neben der Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) gemäß § 70 StGB verhängt werden.
Unabhängig davon welcher beruflichen Tätigkeit ein Mensch nachgeht, ist jeder Beruf letztlich mit gewissen Verpflichtungen verbunden. Erfüllt der Mensch in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer diese Verpflichtungen nicht, so hat er die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Die Konsequenzen können sich in Form von Sanktionen äußern und im schlimmeren Fall sogar noch als Berufsverbot enden. Die wenigsten Menschen wissen jedoch, was genau es mit dem Berufsverbot auf sich hat und wie diese Sanktion überhaupt verhängt werden kann. Fakt ist jedoch, dass das Berufsverbot sowohl in der Vergangenheit sehr häufig verhängt wurde und auch heute noch als Strafe auf eine besonders schwere Verfehlung droht.
Es ist völlig unerheblich, ob ein Mensch einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht oder als Angestellter in einem Arbeitsverhältnis steht. Sei es der Jurist oder der Künstler – sollte ein besonders schwerer Verstoß begangen werden, so kann ein Berufsverbot verhängt werden.
✔ Das Wichtigste in Kürze
- Berufsverbot ist eine strafrechtliche Sanktion, die bei schweren Verstößen gegen berufliche Pflichten verhängt werden kann.
- Es kann neben Geld- oder Freiheitsstrafen gemäß § 70 StGB verhängt werden und betrifft den Beruf, nicht die berufliche Stellung.
- Ärzte, Lehrer, Rechtsanwälte und Geistliche sind Berufsgruppen, die häufig von Berufsverboten betroffen sind, besonders wenn moralisch verwerfliches Verhalten vorliegt.
- Ein Berufsverbot kann temporär oder lebenslang sein und muss von einem zuständigen Gericht ausgesprochen werden.
- Verwechslung mit dem Beschäftigungsverbot, welches eine ärztliche Maßnahme aufgrund des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers ist, ist häufig, aber grundlegend falsch.
- Öffentliche Meinung und Medienberichterstattung können das Bild eines Angeklagten prägen und zu Forderungen nach Berufsverboten führen, selbst wenn die Schuld nicht eindeutig bewiesen ist.
- Verstoß gegen das Berufsverbot wird als Straftat gewertet und kann zu weiteren Sanktionen führen, von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen.
Übersicht:
Die wichtigsten Fakten zum Berufsverbot
Seine rechtliche Grundlage findet das Berufsverbot in dem Strafgesetzbuch. Dementsprechend ist das Berufsverbot auch als strafrechtliche Maßnahme anzusehen, sodass eine Straftat des Menschen vorausgegangen sein muss. Das Berufsverbot wird in der gängigen Praxis sehr häufig mit dem Beschäftigungsverbot verwechselt. Dies ist jedoch grundlegend falsch, da das Beschäftigungsverbot als ärztliche Maßnahme gilt, welche aufgrund des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers ergeht.
Welche Folgen hat ein Berufsverbot?
Ganz wie es der Name bereits deutlich vermuten lässt hat ein Berufsverbot zur folge, dass ein Mensch in seinem bisherigen Beruf bzw. in der Branche nicht mehr tätig sein darf. Dieses Verbot muss zwingend von einem zuständigen Gericht ausgesprochen werden, sofern der Arbeitnehmer zuvor eine strafbare Handlung bzw. schwere rechtswidrige Tat begangen hat. Diese Handlung muss jedoch in Verbindung mit den beruflichen Pflichten zusammenhängen und den Umstand erfüllen, dass der Beruf für diese Handlung genutzt bzw. ausgenutzt wurde. Durch das Berufsverbot wird eine Bestrafung des Rechtsverstoßes vorgenommen und zugleich eine Präventivhandlung für die Zukunft begangen, damit der Arbeitnehmer in der Zukunft keine gleichwertigen Rechtsverstöße mehr begeht. Die Dauer eines solchen Berufsverbots kann völlig individuell durch das Gericht festgelegt werden. In der Regel werden derartige Strafen für eine Dauer von einem Jahr bis maximal fünf Jahre verhängt. In besonders schwerwiegenden Fällen kann jedoch das Berufsverbot auch auf Lebenszeit ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass es dem Täter für die Dauer dieser Zeit untersagt ist, den bisher ausgeübten Beruf oder den Berufszweig bzw. das Gewerbe sowie den dazugehörigen Gewerbezweig auszuüben.
Es geht hierbei um den Beruf an sich und nicht um die berufliche Stellung. Wurde ein Berufsverbot verhängt darf der Täter dementsprechend den Beruf auch bei einem anderen Arbeitgeber nicht ausüben. Gleichermaßen verhält es sich mit Aufträgen, die an Dritte vergeben werden. Dritte Personen dürfen für den Täter den Beruf ebenfalls nicht ausüben.
Zusätzlich zu dem Berufsverbot kann das Gericht auch weitergehende Sanktionen aussprechen. Der § 70 des Strafgesetzbuches (StGB) ist hierfür maßgeblich. Begeht ein Mensch mit seiner Tätigkeit ein Verstoß gegen das Berufsverbot, so wird dies als Straftat gewertet. Die Strafen, die auf eine derartige Straftat folgen, bewegen sich im Rahmen der Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe in Höhe von maximal einem Jahr.
Welche Berufsgruppen sind häufig von Berufsverboten betroffen?
In der Regel kommt die Thematik des Berufsverbots dann auf, wenn Fälle von besonderem öffentlichen Interesse vorliegen. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn dem Täter ein besonders verwerfliches oder moralisch verdorbenes Verhalten vorgeworfen wird.
Besonders hohes Interesse gibt es stets bei den Berufsgruppen
- Ärzte
- Lehrer
- Rechtsanwälte
- Priester / Geistliche
Ein Arzt, der aufgrund eines sehr groben Behandlungsfehlers bei seinen Patienten das Leben zerstört hat, läuft ebenso Gefahr, ein Berufsverbot zu erhalten wie ein Lehrer, dem der sexuelle Missbrauch an Schülern zur Last gelegt wird. Derartige Fälle generieren stets eine besonders hohe mediale Aufmerksamkeit. Auch Rechtsanwälte, die nicht im Interesse ihrer Mandanten handeln, erzeugen für gewöhnlich ein sehr hohes mediales Echo und laufen Gefahr, ein Berufsverbot zu erhalten.
Hierbei sollte jedoch niemals vergessen werden, dass sich die Art der Berichterstattung in den allgemeinen Medien in der jüngeren Vergangenheit massiv verändert hat. So findet im Vorfeld nicht selten eine Art „Vorverurteilung“ des Angeschuldigten statt, welche dem juristischen Verfahren vorangeht. Die Medien erzeugen dann ein Meinungsbild, welches sich in der Öffentlichkeit festsetzt und für gewöhnlich wird dann auch ein Berufsverbot gefordert.
In Deutschland hat sich der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche ganz besonders stark öffentlich gezeigt. Bei vielen Priestern bzw. Geistlichen wurde ein Berufsverbot gefordert, obgleich die Schuld nicht eindeutig bewiesen wurde. Aus diesem Grund sollte die öffentliche Forderung nach einem Berufsverbot auch stets mit besonderer Sorgfalt gewählt werden, da das Berufsverbot für den Angeschuldigten selbst gravierende Folgen mit sich bringt. Das Berufsverbot ist indes an sich keine „neuartige“ Sanktion. Bereits in der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte, dem Dritten Reich, wurden insbesondere Schauspieler sehr häufig mit einem Berufsverbot belegt. Dies betraf in erster Linie Schauspieler, die nicht blind dem Regime folgten und dies durch öffentliche Meinungsäußerungen oder Taten zum Ausdruck brachten. Das Berufsverbot war auch in der ehemaligen DDR ein sehr beliebtes Mittel, um unliebsame Künstler wirkungsvoll zum Schweigen zu bringen.
Wenn auch Sie von einem Berufsverbot bedroht werden sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Berufsverbot kann ihr berufliches Leben nachhaltig zerstören, da zukünftige Arbeitgeber auch nach Ablauf des Berufsverbots im Zuge von Bewerbungsgesprächen gezielt nach der Tätigkeit innerhalb des Zeitraums fragen. Ein Berufsverbot erfordert, wie bereits erwähnt, starke Gründe und ein schwerwiegendes Vergehen Ihrerseits, welches nicht immer eindeutig bewiesen werden kann. Mit einem guten und kompetenten Rechtsanwalt an Ihrer Seite können Sie dieses Berufsverbot im Zuge des juristischen Verfahrens jedoch abwenden, was allerdings starkes Verhandlungsgeschick und sehr viel juristische Kompetenz erfordert. Wir sind eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei und verfügen über ein sehr starkes Team mit engagierten Rechtsanwälten, die Ihnen sehr gern bei der Wahrung Ihrer Rechte behilflich sind. Sie müssen lediglich mit uns einen Beratungstermin in unseren Kanzleiräumlichkeiten vereinbaren und uns Ihren Fall sehr genau unter Nennung aller Details der bisherigen Vorkommnisse schildern. Sehr gern nehmen wir uns Ihres Falls an und vertreten Sie bei Ihrem juristischen Verfahren, sodass Sie eine faire Chance erhalten. In vielen Fällen lässt sich das Berufsverbot mit unserer Hilfe noch abwenden, sodass Sie anschließend Ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen können.