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Böswilliges Unterlassen bei wenigen Bewerbungen: Annahmeverzugsvergütung bleibt bestehen

Ein technischer Leiter forderte nach einer unwirksamen Kündigung über 100.000 Euro Annahmeverzugsvergütung, obwohl der Arbeitgeber ihm böswilliges Unterlassen bei wenigen Bewerbungen vorwarf. Das Gericht beleuchtete, wie viele Bewerbungen nötig sind und ob Nebeneinkünfte aus einer privaten Solaranlage angerechnet werden mussten.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 SLa 307/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
  • Datum: 13.02.2025
  • Aktenzeichen: Az.: 13 SLa 307/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren zur Lohnnachzahlung
  • Rechtsbereiche: Annahmeverzug, Kündigungsschutz, Schadensersatz

  • Das Problem: Ein Technischer Leiter forderte nach unwirksamen Kündigungen die ausstehende Lohnzahlung und Schadensersatz vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber weigerte sich und behauptete, der Mitarbeiter habe böswillig keine neue Arbeit gesucht.
  • Die Rechtsfrage: Musste der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Lohn trotz geringer Bewerbungszahl nachzahlen? Durfte der Arbeitgeber eine umfassende Auskunft über alle Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur verlangen?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht sprach dem Kläger die gesamte Annahmeverzugsvergütung und Schadensersatz für den entzogenen Dienstwagen zu. Es verneinte ein Böswilliges Unterlassen des Klägers und wies die Auskunftsklage des Arbeitgebers ab.
  • Die Bedeutung: Der Arbeitgeber muss sehr hohe Anforderungen erfüllen, um einem Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung böswilliges Untätigbleiben vorzuwerfen. Nebeneinkünfte, die bereits vor der Kündigung erzielt wurden, werden nicht auf den Lohn angerechnet.

Der Fall vor Gericht


Wie viele Bewerbungen muss ein gekündigter Mitarbeiter schreiben?

Sechzehn Bewerbungen in dreizehn Monaten. Für ein Unternehmen aus der Kartonagenfertigung war diese Zahl der Beweis: Ihr langjähriger technischer Leiter, dem sie gekündigt hatten, wollte gar keinen neuen Job finden. Er wollte sich auf Kosten der Firma ein ruhiges Leben machen. Der 52-jährige Manager sah das anders.

Der Arbeitnehmer prüft die Unterlagen zur Annahmeverzugsvergütung und den Schadensersatz für den entzogenen Dienstwagen.
Landesarbeitsgericht: Kein böswilliges Unterlassen, Arbeitgeber trotz nur 16 Bewerbungen zur Lohnnachzahlung und Erstattung des Ersatzfahrzeugs verpflichtet | Symbolbild: KI

Er sah sich als Opfer einer Serie unwirksamer Kündigungen, beraubt seines Gehalts von über 8.500 Euro monatlich, seines Dienstwagens und seiner beruflichen Existenz. Der Streit landete vor dem Landesarbeitsgericht Hamm und machte eine simple Zahl zur Kernfrage in einem Kampf um mehr als 100.000 Euro.

Warum musste das Unternehmen überhaupt Gehalt zahlen, obwohl der Manager nicht arbeitete?

Die Grundlage des gesamten Falls bildete eine simple arbeitsrechtliche Regel. Mehrere Kündigungen des Unternehmens gegen den technischen Leiter waren von Gerichten für unwirksam erklärt worden. Das Arbeitsverhältnis bestand rechtlich ununterbrochen fort. Bietet ein Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigung dem Mitarbeiter keine Arbeit mehr an, gerät er in „Annahmeverzug“. Die Konsequenz regelt das Bürgerliche Gesetzbuch unmissverständlich: Der Arbeitgeber muss den Lohn weiterzahlen, als hätte der Mitarbeiter gearbeitet (§ 615 Satz 1 BGB).

Für den technischen Leiter bedeutete dies: Er hatte Anspruch auf sein volles Gehalt für den gesamten Zeitraum von Februar 2022 bis Februar 2023. Das schloss nicht nur das Grundgehalt ein, sondern auch vertraglich zugesichertes Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie die Beiträge für seine betriebliche Altersvorsorge. Das Gericht folgte dieser Logik und verurteilte das Unternehmen zur Nachzahlung der vollen Bezüge. Das vom Manager in Teilen des Zeitraums bezogene Arbeitslosengeld wurde selbstverständlich angerechnet.

Durfte das Unternehmen den Lohn wegen anderer Einkünfte des Managers kürzen?

Das Unternehmen versuchte, die Forderung auf zwei Wegen zu reduzieren. Zuerst argumentierte es, der Manager habe anderweitigen Verdienst erzielt, der angerechnet werden müsse. Im Fokus standen Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage und Erlöse aus dem Verkauf eines Krans und eines CNC-Bearbeitungszentrums.

Hier zogen die Richter eine klare Linie, die auf dem Kündigungsschutzgesetz (§ 11 Nr. 1 KSchG) basiert. Angerechnet wird nur Verdienst, der ursächlich durch die Freistellung von der Arbeit ermöglicht wurde. Die Einkünfte aus der Photovoltaikanlage erzielte der Manager schon seit 2011 – also jahrelang parallel zu seiner Vollzeittätigkeit. Es fehlte der kausale Zusammenhang zum Jobverlust. Die Verkaufserlöse von Maschinen waren Vermögensumschichtungen, kein Arbeitseinkommen. Das Gericht wies diesen Einwand des Unternehmens zurück. Es gab keine Anrechnung.

Was genau bedeutet der Vorwurf des „böswilligen Unterlassens“?

Der zweite und schärfere Angriff des Unternehmens zielte auf das Verhalten des Managers. Er habe es „böswillig unterlassen“, eine andere, zumutbare Arbeit anzunehmen (§ 11 Nr. 2 KSchG). Die Indizien der Firma: nur 16 Bewerbungen in 13 Monaten und der Hinweis in den Bewerbungen auf den laufenden Rechtsstreit mit dem alten Arbeitgeber. Dies sei ein klares Zeichen für Arbeitsunwilligkeit.

Das Landesarbeitsgericht Hamm widersprach dieser Deutung entschieden. Die Hürden für den Vorwurf der Böswilligkeit liegen hoch. Es reicht nicht, dass ein Mitarbeiter nachlässig oder ungeschickt bei der Jobsuche ist. Böswilligkeit setzt Vorsatz voraus – ein moralisch vorwerfbares, absichtliches Vereiteln einer neuen Anstellung.

Die Richter bewerteten die Situation des Managers in ihrer Gesamtheit. Er hatte sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Er nahm an einem Bewerbungstraining teil. Er stand in regelmäßigem Austausch mit seinem Sachbearbeiter. Die vorgelegte Liste mit 16 Bewerbungen war für das Gericht ausreichend, um die Bemühungen zu belegen. Die reine Anzahl der Bewerbungen ist kein alleiniges Kriterium. Ein böswilliges Unterlassen war für das Gericht nicht erkennbar. Auch der Hinweis auf den laufenden Kündigungsprozess in Bewerbungen genügte nicht als Beweis. Das Unternehmen hätte konkret darlegen müssen, dass genau dieser Hinweis eine konkrete Jobzusage verhindert hat – ein Nachweis, der nicht gelang.

Muss ein gekündigter Mitarbeiter dem Ex-Arbeitgeber alle Jobvorschläge offenlegen?

Um die angebliche Arbeitsunlust zu beweisen, griff das Unternehmen zu einem drastischen Mittel: Es verlangte per Widerklage Auskunft über sämtliche Vermittlungsvorschläge, die der Manager von der Agentur für Arbeit erhalten hatte – auch über die, auf die er sich gar nicht beworben hatte.

Hier setzte das Gericht dem Auskunftsanspruch des Arbeitgebers enge Grenzen. Ein Arbeitgeber kann solche Informationen nur verlangen, wenn er auf entschuldbare Weise im Ungewissen ist und sich die Details nicht selbst beschaffen kann. Der Anspruch erstreckt sich auf konkrete, an den Mitarbeiter persönlich gerichtete Vermittlungsangebote. Er umfasst nicht die Pflicht, dem Ex-Arbeitgeber alle allgemein zugänglichen Angebote aus Online-Jobportalen vorzulegen. Da der Manager erklärt hatte, sich auf alle relevanten Vorschläge beworben zu haben, sah das Gericht keinen Grund für eine derart weitreichende Auskunftspflicht. Die Widerklage des Unternehmens wurde vollständig abgewiesen.

Wer bezahlt den Ersatz für den entzogenen Dienstwagen?

Zum Gehalt gehörte auch die private Nutzung eines BMW X5. Nach der Kündigung entzog das Unternehmen dem Manager den Wagen sofort. Dieser mietete sich daraufhin für 650 Euro monatlich einen Kia Sorento als Ersatz. Diese Kosten forderte er als Schadensersatz.

Das Gericht gab ihm auch in diesem Punkt recht. Der Entzug des Dienstwagens war eine Pflichtverletzung des Unternehmens. Die Kosten für ein angemessenes Ersatzfahrzeug musste es erstatten. Die Argumentation der Firma, das gemietete Fahrzeug sei unpassend oder zu teuer, ließen die Richter nicht gelten. Sie erkannten an, dass der Manager aufgrund der unsicheren Situation kein günstigeres Langzeitleasing abschließen konnte. Das Unternehmen musste die Mietkosten von 8.450 Euro plus die nachgewiesenen Treibstoffkosten zahlen.

Die Urteilslogik

Das Arbeitsrecht legt dem Arbeitgeber im Annahmeverzug hohe Hürden auf, um sich der Pflicht zur Lohnzahlung zu entziehen.

  • Nachweis der Arbeitsunwilligkeit: Böswilligkeit setzt den moralisch vorwerfbaren Vorsatz voraus, eine zumutbare Arbeit absichtlich zu vereiteln; Nachlässigkeit oder eine geringe Anzahl von Bewerbungen allein beweisen dieses absichtliche Untätigbleiben nicht.
  • Kausaler Zusammenhang von Nebeneinkünften: Ein Arbeitgeber rechnet nur den Verdienst an, der ursächlich durch die Freistellung von der Arbeit ermöglicht wurde; bereits bestehende Nebeneinkünfte oder Vermögensumschichtungen sind nicht auf die Annahmeverzugsvergütung anzurechnen.
  • Grenzen des Auskunftsanspruchs: Arbeitgeber dürfen nur Auskunft über konkret an den Arbeitnehmer gerichtete Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit verlangen, wenn sie sich die Informationen nicht selbst beschaffen können; allgemeine oder allgemein zugängliche Jobangebote fallen nicht unter diese Pflicht.

Der Schutz des Arbeitnehmers im Annahmeverzug wiegt schwer, und die Beweislast für entlastende Tatsachen liegt stets beim Arbeitgeber.


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Müssen Sie sich gegen den Vorwurf des böswilligen Unterlassens wehren? Lassen Sie sich zu den Erfolgsaussichten Ihres Anspruchs professionell beraten.


Experten Kommentar

Wenn Arbeitgeber glauben, sie müssten nur die Bewerbungsmappe zählen, um Lohnforderungen im Annahmeverzug abzuwehren, irren sie sich gewaltig. Dieses Urteil bestätigt, dass der Vorwurf des „böswilligen Unterlassens“ kein Freifahrtschein für Arbeitgeber ist, die Lohnfortzahlung zu drücken. Es geht dem Gericht nicht um eine perfekte, aggressive Jobsuche, sondern um den Nachweis von Vorsatz: Böswilligkeit muss moralisch verwerflich und absichtlich sein. Für gekündigte Mitarbeiter ist das ein wichtiger Schutz: Wer sich bei der Agentur für Arbeit meldet und nachweisbare Bemühungen zeigt, ist auf der sicheren Seite, selbst wenn die Jobsuche schleppend läuft.


Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird mein Gehalt gekürzt, wenn ich während des Annahmeverzugs einen neuen, befristeten Nebenjob annehme?

Ja, der Verdienst aus einer neuen, befristeten Erwerbstätigkeit wird auf Ihren Annahmeverzugslohn voll angerechnet. Juristen nennen dies die Anrechnung nach § 11 Nr. 1 KSchG. Der Grundsatz lautet: Sie sollen durch den Prozess finanziell nicht bessergestellt werden, als wenn Sie gearbeitet hätten. Nur Einkünfte, die kausal durch die Freistellung ermöglicht wurden, führen zur Kürzung.

Die Regelung dient dazu, eine ungerechtfertigte Doppelzahlung zu verhindern. Ihr alter Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen den vollen Lohn zu zahlen, als hätten Sie gearbeitet. Wenn Sie jedoch in dieser Zeit woanders Geld verdienen, muss dieser neue Verdienst gegengerechnet werden. Das ist der Kerngedanke hinter dem Annahmeverzug.

Relevant ist immer die Kausalität. Haben Sie den Nebenjob nur angenommen, weil Sie Zeit hatten, die Ihnen Ihr alter Vollzeitjob sonst genommen hätte? Dann liegt der kausale Zusammenhang vor, und die Anrechnung erfolgt brutto. Einkünfte aus reinen Vermögensumschichtungen, wie der Verkauf eines Autos oder alter Maschinen, sind kein Arbeitseinkommen und fallen aus dieser Anrechnungsflicht heraus.

Denken Sie an die Situation eines freigestellten Programmierers. Hätte dieser Programmierer bereits seit zehn Jahren nebenbei eine App betrieben, deren Gewinne er auch während seiner Vollzeitanstellung erzielt hätte, dürften diese Gewinne nicht angerechnet werden. Nimmt er jedoch einen 40-Stunden-Vertrag als freiberuflicher IT-Berater an, der die Zeit des alten Jobs ersetzt, wird dieser neue Verdienst angerechnet. Es geht nicht darum, was Sie verdienen, sondern warum Sie es verdienen konnten.

Führen Sie sofort ein lückenloses Protokoll über alle Einnahmen, die Sie während des Annahmeverzugs erzielen. Dokumentieren Sie exakt, welche Einnahmequellen neu sind und welche bereits vor der Kündigung existierten. Insbesondere müssen Sie strikt zwischen echtem Arbeitseinkommen (das angerechnet wird) und Erlösen aus Vermögensverkäufen (die nicht angerechnet werden) trennen. Nur eine präzise Dokumentation schützt Sie davor, dass der Ex-Arbeitgeber ungerechtfertigt versucht, Ihren Anspruch zu mindern.


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Welche Fristen muss ich beachten, um meinen Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung geltend zu machen?

Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn entsteht zwar monatlich, wird aber durch vertragliche Ausschlussfristen (häufig nur 3 bis 6 Monate) existentiell gefährdet. Sie müssen den fälligen Verzugslohn deshalb in der Regel aktiv und schriftlich beim Arbeitgeber einfordern (Geltendmachung), um den unwiderruflichen Verfall zu verhindern. Die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ist in der Praxis fast irrelevant, da die kurzen vertraglichen Fristen priorisiert greifen.


Die Tücke der Verfallklauseln

Die Regel lautet: Arbeitsentgelt, und dazu gehört der Annahmeverzugslohn gemäß § 615 BGB, verjährt gesetzlich erst nach drei Jahren. Diese lange Frist bietet Sicherheit, wenn Ihr Vertrag keine Einschränkungen vorsieht.

Allerdings enthalten fast alle Arbeits- und Tarifverträge sogenannte Ausschlussfristen (auch Verfallklauseln genannt). Diese Klauseln sind eine ernsthafte Gefahr für Ihren Anspruch. Sie verkürzen die Frist zur Geltendmachung dramatisch – meist auf nur drei oder sechs Monate nach Fälligkeit. Juristen nennen dies die „einseitige Geltendmachung“. Das bedeutet: Sie dürfen nicht warten, bis der Kündigungsschutzprozess beendet ist. Sie müssen den Lohn monatlich einfordern, um ihn nicht zu verlieren.

Diese juristische Pflicht zur aktiven Geltendmachung ist strikt zu befolgen. Versäumen Sie die vertragliche Ausschlussfrist, verfällt der Anspruch für den jeweiligen Monat vollständig und unwiderruflich, selbst wenn Sie den Kündigungsschutzprozess später gewinnen.

Ein passender Vergleich ist das Verfallsdatum

Stellen Sie sich die Ausschlussfrist wie das Verfallsdatum eines Gutscheins vor. Obwohl Ihnen die Dienstleistung (der Lohn) zusteht und das Arbeitsverhältnis weiter besteht, müssen Sie den Gutschein (den Anspruch) vor Ablauf des Datums aktiv einlösen (schriftlich geltend machen). Unterlassen Sie dies, ist der Gutschein – und damit der Lohnanspruch für den jeweiligen Monat – wertlos. Die Kündigungsschutzklage selbst ist dabei nicht ausreichend, da sie nur die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt, aber keine explizite Forderung des fälligen Lohns darstellt.

Der Praxis-Tipp

Prüfen Sie sofort Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag auf existierende Ausschlussfristen. Wenn diese existieren, reichen Sie Ihrem Anwalt umgehend die neueste Lohnabrechnung ein. Bitten Sie ihn, ein formelles Aufforderungsschreiben an den Ex-Arbeitgeber zu erstellen, in dem der Annahmeverzugslohn für den abgelaufenen Monat präzise fällig gestellt wird. Achten Sie darauf, dass diese Geltendmachung nicht nur das Grundgehalt, sondern auch alle vertraglichen Sonderzahlungen (z.B. BAV-Beiträge, Urlaubsgeld) umfasst, um den Verfall des gesamten Anspruchs zu verhindern.


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Wie wirkt sich die Nachzahlung des Annahmeverzugslohns steuerlich und auf meine Sozialversicherung aus?

Die Nachzahlung des Annahmeverzugslohns wird steuerrechtlich als Einmalzahlung für eine mehrjährige Tätigkeit behandelt. Dies ermöglicht in der Regel die Anwendung der begünstigenden Fünftelregelung (§ 34 EStG), um die steuerliche Progression durch die hohe Einmalauszahlung zu mildern. Sozialversicherungsrechtlich müssen alle Beiträge rückwirkend entrichtet werden, wobei bereits bezogenes Arbeitslosengeld I direkt mit der Agentur für Arbeit verrechnet wird.


Die juristische Logik hinter den Zahlungen

Juristen nennen den Annahmeverzugslohn das verspätete, aber dennoch regulär geschuldete Arbeitsentgelt. Das Gesetz sieht vor, dass Sie durch den erfolgreichen Kündigungsschutzprozess weder einen Vor- noch einen Nachteil haben dürfen.

Konkret bedeutet das für die Sozialversicherung: Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist verpflichtet, die kompletten Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung rückwirkend für den gesamten Verzugszeitraum abzuführen. Diese Beiträge gelten als pünktlich entrichtet. Wurde Ihnen während der Dauer des Prozesses Arbeitslosengeld I gezahlt, erhält die Bundesagentur für Arbeit diesen Betrag direkt vom Arbeitgeber erstattet; die Summe wird von Ihrem Annahmeverzugslohn abgezogen.

So schützt die Fünftelregelung Ihr Netto-Ergebnis

Die große Sorge der meisten Mandanten ist die steuerliche Progression, da plötzlich ein hoher Betrag in einem einzigen Kalenderjahr zur Versteuerung ansteht. Ohne eine steuerliche Begünstigung würde dies Ihren persönlichen Steuersatz massiv in die Höhe treiben.

Betrachten Sie die Fünftelregelung als einen notwendigen Progressionsschutz. Sie ist anwendbar, wenn die Nachzahlung für eine Tätigkeit erfolgt, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt. Das Finanzamt berechnet die Steuerlast so, als hätten Sie das Geld gleichmäßig über die entsprechenden Jahre verteilt erhalten. Dadurch wird der Spitzensteuersatz effektiv gekappt, was unter dem Strich zu einer signifikant geringeren Belastung führt.

Ihr Praxis-Tipp für die Abrechnung

Nach Erhalt der Zahlung ist die sofortige Überprüfung der Lohnabrechnung essenziell. Fordern Sie vom Arbeitgeber unbedingt eine detaillierte Lohnsteuerbescheinigung an, aus der klar hervorgeht, ob die Fünftelregelung korrekt angewendet wurde. Legen Sie diese Unterlagen unverzüglich Ihrem Steuerberater vor, denn falls der Arbeitgeber die steuerliche Begünstigung vergessen oder falsch angewandt hat, können Sie diese Entlastung immer noch nachträglich über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung geltend machen.


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Wie kann ich meine Jobsuche im Kündigungsschutzprozess strategisch gerichtsfest dokumentieren?

Konzentrieren Sie sich strategisch auf die gerichtsfeste Dokumentation Ihrer aktiven Bemühungen, nicht nur auf die reine Masse an Bewerbungen. Gerichte verlangen den Nachweis des fehlenden Vorsatzes (Böswilligkeit) gegen eine neue Anstellung. Melden Sie sich deshalb umgehend bei der Agentur für Arbeit und protokollieren Sie alle Kontakte, Schulungen und Bewerbungen akribisch. Diese Protokolle dienen als unverzichtbarer Beleg, um den Vorwurf des böswilligen Unterlassens im Annahmeverzug zu entkräften.

Der Annahmeverzug zwingt den ehemaligen Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung, solange der Kündigungsschutzprozess läuft. Im Gegenzug kann er vor Gericht argumentieren, dass Sie es „böswillig unterlassen“ haben, anderweitig Geld zu verdienen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 KSchG). Juristen nennen das böswilliges Unterlassen. Die Beweislast dafür trägt zwar Ihr Ex-Arbeitgeber, aber die Hürden sind extrem hoch. Böswilligkeit meint absichtliches Handeln. Sie müssten aktiv und vorsätzlich eine zumutbare Stelle abgelehnt oder die Jobsuche absichtlich sabotiert haben. Ihre Strategie muss es daher sein, dem Arbeitgeber jeden Anhaltspunkt für diesen schwerwiegenden Vorwurf zu nehmen. Die Gerichte schauen auf die Ernsthaftigkeit Ihrer Bemühungen, nicht nur auf die absolute Quantität der Bewerbungen.

Denken Sie an die Situation eines detaillierten Protokolls im Prozess. Es geht nicht darum, 50 halbherzige Bewerbungen vorzulegen, die nachlässig formuliert wurden. Viel wichtiger ist, dass Sie beweisen können, dass Sie alle Vermittlungsangebote der Arbeitsagentur angenommen und Ihre Jobsuche aktiv betrieben haben. Das Gericht möchte sehen, dass Sie wollten, aber aufgrund der Marktsituation oder der unklaren Prozesslage nicht konnten, und nicht, dass Sie absichtlich passiv waren, um auf Kosten des alten Arbeitgebers zu leben. Dokumentierte Teilnahme an Schulungen oder eine frühzeitige Arbeitsuchendenmeldung wirken Wunder gegen den Vorwurf der Passivität.

Praxis-Tipp:
Sichern Sie Ihre Verteidigung sofort ab. Erstellen Sie eine digitale Sammelmappe oder einen Ordner, der chronologisch geordnet ist. Legen Sie dort neben einer lückenlosen Excel-Liste aller Bewerbungsaktivitäten auch die Bestätigung Ihrer Arbeitsuchendenmeldung ab. Speichern Sie zwingend jede E-Mail-Korrespondenz, jede Einladung zu Vorstellungsgesprächen und jede Absage. Dies belegt Ihre kontinuierlichen und gerichtsfesten Bemühungen, entwertet den Vorwurf der Passivität und kann im Ernstfall den gesamten Annahmeverzugslohnanspruch retten.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Annahmeverzug

Der Annahmeverzug tritt ein, wenn der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigung die vom Mitarbeiter angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt, weil er ihm keine Arbeit zuweist oder dies unmöglich macht. Das Gesetz schützt den Arbeitnehmer davor, seinen Lohn zu verlieren, obwohl er zur Arbeit bereit ist, aber der Arbeitgeber die rechtswidrige Trennung fortsetzt. Die Konsequenz ist die Lohnfortzahlungspflicht nach § 615 BGB.

Beispiel:
Das Landesarbeitsgericht Hamm stellte fest, dass sich das Kartonagenunternehmen im Annahmeverzug befand, nachdem die Kündigungen des technischen Leiters mehrfach für unwirksam erklärt wurden und ihm keine Arbeit mehr zugewiesen wurde.

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Ausschlussfristen

Ausschlussfristen sind vertragliche oder tarifliche Regelungen, die die Zeit zur schriftlichen Geltendmachung von Lohnansprüchen drastisch verkürzen, oft auf nur drei oder sechs Monate nach Fälligkeit. Diese Klauseln dienen der schnellen Schaffung von Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis, indem sie alte Forderungen verhindern und die Parteien zur zeitnahen Klärung zwingen.

Beispiel:
Um den Anspruch auf Annahmeverzugslohn nicht zu verlieren, musste der Manager den Lohn für jeden Monat innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen aktiv geltend machen, obwohl der Kündigungsschutzprozess noch lief.

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Böswilliges Unterlassen

Juristen verstehen unter böswilligem Unterlassen den vorsätzlichen und moralisch vorwerfbaren Versuch des Arbeitnehmers, die Aufnahme einer ihm zumutbaren neuen Arbeit absichtlich zu verhindern. Diese Regelung im Kündigungsschutzgesetz soll verhindern, dass Arbeitnehmer während des laufenden Prozesses mutwillig auf Kosten des Ex-Arbeitgebers leben, ohne sich ernsthaft um eine neue Stelle zu bemühen.

Beispiel:
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass die Anzahl von 16 Bewerbungen in 13 Monaten nicht ausreichte, um den schweren Vorwurf des böswilligen Unterlassens gegenüber dem technischen Leiter zu beweisen, da kein Vorsatz erkennbar war.

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Fünftelregelung

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine steuerliche Begünstigung, die angewandt wird, wenn eine hohe Nachzahlung, wie der Annahmeverzugslohn, als Einmalzahlung für eine Tätigkeit gezahlt wird, die sich über mindestens zwei Kalenderjahre erstreckt. Ziel dieser Regelung ist es, die steuerliche Progression abzumildern und zu verhindern, dass der hohe Einmalbetrag den persönlichen Steuersatz künstlich in die Höhe treibt.

Beispiel:
Da die Nachzahlung des Gehalts von über 100.000 Euro über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg erfolgte, konnte die Fünftelregelung angewendet werden, um die Steuerlast des Managers signifikant zu senken und seinen Nettobetrag zu schützen.

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Vermögensumschichtungen

Vermögensumschichtungen bezeichnen den Tausch oder Verkauf von privatem Vermögen, wie Anlagegütern oder Immobilien, dessen Erlöse im Gegensatz zu neuem Arbeitseinkommen nicht auf den Annahmeverzugslohn angerechnet werden. Das Kündigungsschutzgesetz stellt sicher, dass nur Verdienst, der kausal durch die Freistellung von der Arbeit ermöglicht wurde, zu einer Kürzung führt, während der private Verkauf von Eigentum hiervon ausgenommen ist.

Beispiel:
Die Erlöse aus dem Verkauf des Krans und eines CNC-Bearbeitungszentrums sah das Gericht als bloße Vermögensumschichtungen an, weshalb sie nicht zur Reduzierung des Annahmeverzugsanspruchs des Managers herangezogen werden durften.

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Widerklage

Eine Widerklage ist ein eigenständiger Gegenanspruch, den der Beklagte (häufig der Arbeitgeber) im selben Gerichtsverfahren gegen den Kläger (den Arbeitnehmer) geltend macht, um eigene Forderungen durchzusetzen. Dieses juristische Instrument dient der Prozessökonomie, indem es zusammenhängende Forderungen in einem einzigen Verfahren klären lässt, anstatt separate Klagen einreichen zu müssen.

Beispiel:
Das Unternehmen reichte eine Widerklage ein, um vom Manager Auskunft über alle Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit zu erhalten und so Beweise für das angebliche böswillige Unterlassen zu sammeln.

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Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Hamm – Az.: 13 SLa 307/24 – Urteil vom 13.02.2025


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