Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung
Wird ein Arbeitnehmer durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung an seiner Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn diesbezüglich ein Verschulden trifft, so hat er gegenüber seinem Arbeitgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber kein […]