Urteile zu Kündigung und Änderungskündigung
Arbeitgeber müssen bei der Kündigung von Arbeitnehmern stets die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung beachten. Die Gerichte haben in zahlreichen Urteilen die Anforderungen an eine wirksame Kündigung konkretisiert.
Grundsätzlich ist zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Bei erstgenannter ist die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen erforderlich. Die außerordentliche Kündigung setzt hingegen ein wichtiges, in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegendes Verschulden voraus. In beiden Fällen muss der Kündigungsgrund konkret benannt werden. Generalklauseln wie „Störung des Betriebsfriedens“ reichen hierfür nicht aus.
Die Rechtsprechung stellt zudem strenge Anforderungen an die Interessenabwägung. Selbst bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zumutbar ist. Aspekte wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten sind hier zu berücksichtigen. Eine Kündigung ist oft die letzte Option und bedarf sorgfältiger Abwägung.
Arbeitnehmer haben bei einer Kündigung konkrete Verfahrensrechte, etwa Anspruch auf Anhörung vor Ausspruch. Verstöße führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Insgesamt stellen Gerichte damit hohe Anforderungen an Arbeitgeber. Diese müssen Kündigungen gut begründen und alle Schutzrechte beachten.
In dieser Rubrik finden Sie regelmäßig eine Auswahl interessanter und wegweisender Urteile rund um das Thema Kündigung von Arbeitnehmern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage der Wirksamkeit von Kündigungen und den Anforderungen, die Gerichte hieran stellen.
Ausgewählte Gerichtsendscheidung zum Thema Kündigung
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