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Düsseldorfer Tabelle 2025: Neue Unterhaltsbeträge und was sie für Arbeitnehmer bedeuten

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 ist seit 01.01.2025 gültig und regelt die Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland. Die Beträge wurden minimal um 2-4 Euro erhöht. Der Selbstbehalt bleibt bei 1.450 € für Erwerbstätige. Das Kindergeld steigt auf 255 €. Die Tabelle ist eine Richtlinie ohne Gesetzeskraft, wird aber von allen Familiengerichten angewendet.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Unterhaltssätze nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Erhöhungen fallen mit durchschnittlich nur einem Prozent minimal aus – eine Entwicklung, die viele Unterhaltspflichtige angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten überrascht. Besonders Arbeitnehmer und Selbstständige stehen vor der Herausforderung, die neuen Vorgaben mit ihrer wirtschaftlichen Realität in Einklang zu bringen.

Die aktuelle Tabelle bringt nicht nur geringfügige Erhöhungen beim Kindesunterhalt, sondern wirft auch wichtige Fragen auf: Was bedeuten die neuen Sätze für Ihr Nettoeinkommen? Wie wirken sich Jobwechsel oder Einkommensschwankungen aus? Und was können Selbstständige tun, wenn ihr Einkommen sinkt, aber der aktuelle Steuerbescheid dies noch nicht belegt?

Übersicht:

Das Wichtigste in Kürze

  • Minimale Erhöhungen: Mindestunterhalt steigt nur um 2-4 Euro je nach Altersstufe
  • Selbstbehalt unverändert: 1.450 € für Erwerbstätige, 1.200 € für Nichterwerbstätige
  • Kindergeld steigt: Von 250 € auf 255 € monatlich
  • Kritik an Anpassung: Erhöhungen gleichen Inflation nicht aus
  • Keine Gesetzeskraft: Tabelle ist Richtlinie, keine verbindliche Vorschrift
  • Besondere Herausforderungen: Selbstständige mit schwankendem Einkommen
  • Wohnkosten: Pauschale von 520 € oft realitätsfern
  • Quelle: hier als PDF (zur Verfügung gestellt vom OLG Düsseldorf)

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

  • Definition: Die Düsseldorfer Tabelle ist eine seit 1962 bestehende Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Koordination mit allen deutschen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages herausgegeben.
  • Zweck: Die Tabelle standardisiert die Unterhaltsberechnung bundesweit und sorgt für einheitliche Entscheidungen der Familiengerichte.
  • Aktualisierung: Die Tabelle wird in der Regel jährlich zum 1. Januar angepasst.
  • Download: hier als PDF
Düsseldorfer Tabelle 2025 Screenshot
Dieser Screenshot wurde aus dem PDF erzeugt, welches das Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verfügung stellt.

Wichtig: Was die Düsseldorfer Tabelle NICHT ist

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Sie ist weder eine rechtsverbindliche Vorschrift noch ein Gesetz oder eine Verordnung. Es handelt sich lediglich um eine Richtlinie ohne automatische Geltung.

Dennoch orientieren sich praktisch alle Familiengerichte in Deutschland an ihren Werten, wodurch sie faktisch eine hohe Verbindlichkeit erreicht. Gerichte können in begründeten Einzelfällen von den Tabellenwerten abweichen.

Einschätzung des Experten

„Viele Mandanten glauben, die Düsseldorfer Tabelle sei ein Gesetz. Das stimmt nicht. In meiner langjährigen Praxis als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich erlebt, dass Gerichte durchaus Spielräume nutzen – besonders wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers oder Selbstständigen drastisch ändern.“

– Hans Jürgen Kotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine Familie beim Frühstück in einer hellen Küche.
Neue Unterhaltssätze werfen viele Fragen für den Alltag von Familien auf (Symbolbild: Ideogram).

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2025: Alle Werte im Überblick

Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 01.01.2025. Sie können die offizielle Düsseldorfer Tabelle 2025 als PDF beim OLG Düsseldorf herunterladen.

Hinweis: Bei Einkommen über 11.200 € monatlich werden die Unterhaltsbeträge individuell nach den Umständen des Einzelfalls berechnet.

Unterhaltstabelle 2025: Bedarfssätze nach Einkommen und Alter

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentBedarfskontrollbetrag
bis 2.100 €482 €554 €649 €693 €100%1.200/1.450 €
2.101-2.500 €507 €582 €682 €728 €105%1.750 €
2.501-2.900 €531 €610 €714 €763 €110%1.850 €
2.901-3.300 €555 €638 €747 €797 €115%1.950 €
3.301-3.700 €579 €665 €779 €832 €120%2.050 €
3.701-4.100 €617 €710 €831 €888 €128%2.150 €
4.101-4.500 €656 €754 €883 €943 €136%2.250 €
4.501-4.900 €695 €798 €935 €998 €144%2.350 €
4.901-5.300 €733 €843 €987 €1.054 €152%2.450 €
5.301-5.700 €772 €887 €1.039 €1.109 €160%2.550 €
5.701-6.400 €810 €931 €1.091 €1.165 €168%2.850 €
6.401-7.200 €849 €976 €1.143 €1.220 €176%3.250 €
7.201-8.200 €887 €1.020 €1.195 €1.276 €184%3.750 €
8.201-9.700 €926 €1.064 €1.247 €1.331 €192%4.350 €
9.701-11.200 €964 €1.108 €1.298 €1.386 €200%5.050 €

Was hat sich 2025 gegenüber 2024 geändert?

Die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle 2025 fallen im Vergleich zu den Vorjahren außergewöhnlich gering aus. Während 2024 noch deutliche Erhöhungen von über 40 Euro pro Altersstufe zu verzeichnen waren, bewegen sich die diesjährigen Steigerungen nur noch im einstelligen Bereich. Diese minimalen Anpassungen kompensieren kaum die allgemeine Preissteigerung und Inflation.

Ein wichtiger Kritikpunkt: Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige bleibt trotz gestiegener Lebenshaltungskosten unverändert. Auch die im Selbstbehalt enthaltene Wohnkostenpauschale von 520 Euro entspricht in vielen Regionen Deutschlands längst nicht mehr der Realität.

Kompaktübersicht Änderungen 2025:

Was20242025Änderung
Mindestunterhalt 0-5 J.480 €482 €+2 €
Mindestunterhalt 6-11 J.551 €554 €+3 €
Mindestunterhalt 12-17 J.645 €649 €+4 €
Mindestunterhalt ab 18 J.689 €693 €+4 €
Kindergeld250 €255 €+5 €
Selbstbehalt Erwerbstätige1.450 €1.450 €±0 €
Studenten-Pauschale930 €990 €+60 €

Die Anpassungen fallen deutlich geringer aus als in den Vorjahren:

AltersstufeErhöhung 2025Erhöhung 2024Beispiel: Neue Beträge (1. Einkommensgruppe)
0-5 Jahre+2 €+43 €482 € (vorher 480 €)
6-11 Jahre+3 €+44 €554 € (vorher 551 €)
12-17 Jahre+4 €+45 €649 € (vorher 645 €)
ab 18 Jahre+4 €+46 €693 € (vorher 689 €)

Weitere Änderungen:

  • Kindergeld steigt von 250 € auf 255 € monatlich
  • Selbstbehalt bleibt unverändert
  • Bedarfskontrollbeträge bleiben gleich
  • Studenten-Pauschale steigt auf 990 € (vorher 930 €)
Ein Paar arbeitet am Laptop in einem sonnigen Arbeitszimmer.
Die Düsseldorfer Tabelle hilft Eltern, die Unterhaltsberechnung zu verstehen (Symbolbild: Ideogram).

Kritik an den minimalen Erhöhungen

Die geringen Anpassungen stoßen auf deutliche Kritik. Die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich stellt die Frage: „Musste ein Update der Düsseldorfer Tabelle 2025 sein? Wird da nicht mehr Aufwand geschaffen als die Unterhaltserhöhung bringt?“

Tatsächlich sieht das Gesetz eine neue Mindestunterhalts-Verordnung nur alle zwei Jahre vor. Die jährliche Anpassung ist eine Ausnahme, deren Notwendigkeit bei derart geringen Erhöhungen fragwürdig erscheint.

Schnellantworten: Die wichtigsten Zahlen 2025

Mindestunterhalt 2025:

  • 0-5 Jahre: 482 €
  • 6-11 Jahre: 554 €
  • 12-17 Jahre: 649 €
  • ab 18 Jahre: 693 €

Selbstbehalt 2025:

  • Erwerbstätige: 1.450 €
  • Nicht-Erwerbstätige: 1.200 €

Kindergeld 2025: 255 € pro Kind

Studenten-Pauschale: 990 € (davon 440 € Warmmiete)

Ein Paar bespricht sich mit einem Anwalt in einem modernen Büro.
Rasche fachkundige Beratung kann finanzielle Engpässe vermeiden (Symbolbild: Ideogram).

So berechnen Sie den Unterhalt richtig

Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln

Das für die Unterhaltsberechnung maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Vom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Die Pauschale beträgt 5% des Nettoeinkommens, mindestens jedoch 50 Euro und höchstens 150 Euro ohne Nachweis.

Beispiel:

  • Nettoeinkommen: 3.000 €
  • Abzug 5%: 150 €
  • Bereinigtes Netto: 2.850 €

Schritt 2: Richtige Einkommensgruppe finden

Mit dem bereinigten Nettoeinkommen ermitteln Sie Ihre Einkommensgruppe in der Tabelle. Die Tabelle geht vom Regelfall zweier Unterhaltsberechtigter aus.

Wichtig bei abweichender Anzahl:

  • Nur 1 Unterhaltsberechtigter: Eine Stufe höher
  • 3 oder mehr Unterhaltsberechtigte: Eine Stufe niedriger

Schritt 3: Tabellenbetrag ablesen

Suchen Sie in der entsprechenden Einkommensgruppe den Betrag für das jeweilige Alter des Kindes.

Schritt 4: Kindergeld abziehen

Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (127,50 €) abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (255 €).

Schritt 5: Zahlbetrag ermitteln

Der sich ergebende Betrag ist der tatsächliche Zahlbetrag.

Berechnungsformel Kindesunterhalt

Formel für Minderjährige:
Zahlbetrag = Tabellenbetrag - (Kindergeld ÷ 2)

Formel für Volljährige:
Zahlbetrag = Tabellenbetrag - Kindergeld

Eine europäische Familie genießt einen Sommertag im Garten.
Trotz finanzieller Herausforderungen bleibt der familiäre Zusammenhalt im Vordergrund (Symbolbild: Ideogram).

Berechnungsbeispiel:
Vater, bereinigtes Netto 2.600 €, Kind 8 Jahre:

  1. Einkommensgruppe 3 (2.501-2.900 €)
  2. Tabellenbetrag: 610 €
  3. Abzug halbes Kindergeld: 610 € – 127,50 € = 482,50 €
  4. Zahlbetrag: 482,50 €

Selbstbehalt: Was bleibt dem Unterhaltspflichtigen?

Der Selbstbehalt sichert das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen. Er wurde 2025 nicht erhöht:

Notwendiger Selbstbehalt (gegenüber minderjährigen Kindern)

  • Erwerbstätige: 1.450 €
  • Nicht Erwerbstätige: 1.200 €
  • Enthaltene Warmmiete: bis 520 €

Angemessener Selbstbehalt (gegenüber volljährigen Kindern)

  • Einheitlich: 1.750 €
  • Enthaltene Warmmiete: bis 650 €

Problem Wohnkosten: Die Pauschale von 520 € für Warmmiete ist in vielen Regionen unrealistisch. Bei höheren angemessenen Wohnkosten „soll“ der Selbstbehalt erhöht werden – in der Praxis geschieht dies aber oft nicht automatisch.

Eine Besprechung von Fachleuten in einem modernen Konferenzraum.
Fachliche Beratung unterstützt die Bewältigung komplexer Unterhaltsthemen (Symbolbild: Ideogram).

Bedarfskontrollbetrag: Oft missverstanden

Der Bedarfskontrollbetrag ist nicht identisch mit dem Selbstbehalt. Er soll eine ausgewogene Verteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Kindern sicherstellen.

So funktioniert er:

  1. Nach Unterhaltszahlung verbleibendes Einkommen berechnen
  2. Mit Bedarfskontrollbetrag der genutzten Einkommensgruppe vergleichen
  3. Bei Unterschreitung: Herabstufung in niedrigere Gruppe

Praxisproblem: Bedarfskontrollbeträge werden oft ignoriert, da sie in den Anmerkungen nur als „Soll-Vorschrift“ formuliert sind.

Besondere Herausforderungen für Selbstständige

Problem: Schwankendes Einkommen ohne aktuellen Steuerbescheid

Selbstständige stehen vor einer besonderen Herausforderung: Ihr Einkommen kann stark schwanken, aber der Unterhalt basiert oft auf veralteten Steuerbescheiden.

Typische Situation:

  • Unterhalt wurde 2023 auf Basis des Steuerbescheids 2022 festgelegt
  • 2024 bricht das Einkommen ein
  • Steuerbescheid 2024 liegt erst Mitte 2025 vor
  • Unterhalt muss trotzdem in alter Höhe gezahlt werden

Lösungsansätze:

1. Abänderungsantrag stellen

Bei einer dauerhaften Einkommensminderung von mindestens 10% können Sie einen Abänderungsantrag stellen. Die Glaubhaftmachung erfolgt durch BWA oder eine Steuerberater-Bescheinigung. Eine vorläufige Herabsetzung ist möglich.

2. Einstweilige Anordnung

Bei drohender Existenzgefährdung kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Diese ermöglicht eine schnellere Entscheidung als das Hauptsacheverfahren. Erforderlich ist eine eidesstattliche Versicherung über die Einkommensverhältnisse.

3. Dokumentation ab sofort beginnen

Lassen Sie monatliche BWAs erstellen, dokumentieren Sie jeden Auftragsrückgang und bewahren Sie alle Kontoauszüge auf. Diese Unterlagen sind essentiell für spätere Nachweise.

Einschätzung des Experten

„Warten Sie nicht bis zum Steuerbescheid! Dokumentieren Sie Einkommensrückgänge sofort und lassen Sie sich vom Steuerberater eine Prognose erstellen. Gerichte akzeptieren bei nachvollziehbarer Darlegung auch vorläufige Nachweise. Wichtig ist schnelles Handeln, denn rückwirkende Anpassungen sind praktisch nicht möglich.“

– Hans Jürgen Kotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unterhalt bei Jobverlust und Kurzarbeit

Arbeitslosigkeit

Bei Jobverlust ändert sich die Unterhaltssituation grundlegend. Das Arbeitslosengeld I wird wie Einkommen behandelt, wobei als Bemessungsgrundlage das ALG I abzüglich der Pauschale gilt. Der Selbstbehalt reduziert sich auf 1.200 Euro.

Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld wirkt sich direkt auf den Unterhalt aus. Es wird zum Einkommen gerechnet, allerdings ohne Abzug der 5%-Pauschale. Eine Neuberechnung des Unterhalts ist in jedem Fall erforderlich.

Wichtig: Informieren Sie umgehend alle Unterhaltsberechtigten über Änderungen!

Ein Mann hält eine Kündigung und blickt neutral in die Kamera.
Kündigungen stellen Arbeitnehmer vor finanzielle und emotionale Herausforderungen (Symbolbild: Ideogram).

Mangelfälle: Wenn das Geld nicht reicht

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsberechtigten zu bedienen und gleichzeitig den Selbstbehalt zu wahren.

Rangfolge bei mehreren Unterhaltsberechtigten

  1. Rang: Minderjährige und privilegiert volljährige Kinder
  2. Rang: Ehegatten und Elternteile wegen Kinderbetreuung
  3. Rang: Andere Ehegatten
  4. Rang: Nicht privilegierte volljährige Kinder

Berechnung im Mangelfall

Die verfügbare Masse wird anteilig auf gleichrangige Berechtigte verteilt:

Beispiel:

  • Bereinigtes Netto: 1.600 €
  • Selbstbehalt: 1.450 €
  • Verteilungsmasse: 150 €
  • 2 Kinder (5 und 10 Jahre)
  • Anteilige Verteilung nach Bedarf

Praktische Tipps für Unterhaltspflichtige

1. Dokumentation ist alles

Führen Sie Buch über alle Einkommensänderungen und bewahren Sie sämtliche Gehaltsabrechnungen auf. Auch Sonderzahlungen sollten lückenlos dokumentiert werden.

2. Rechtzeitig handeln

Bei Einkommensänderungen ist sofortiges Handeln geboten. Lassen Sie keine Rückstände auflaufen und suchen Sie das Gespräch mit den Unterhaltsberechtigten.

3. Professionelle Hilfe nutzen

Eine Unterhaltsberechnung sollte vom Fachmann geprüft werden. Bei Problemen ist frühzeitige Rechtsberatung wichtig. Für Selbstständige ist zudem ein Steuerberater unverzichtbar.

Arbeitsrechtliche Aspekte des Unterhalts

Lohnpfändung bei Unterhaltsschulden

Kommen Sie Ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, droht die Lohnpfändung. Dabei gelten die normalen Pfändungsfreigrenzen nur eingeschränkt, da Unterhalt privilegiert vollstreckt wird. Der Arbeitgeber kann zur Direktabführung verpflichtet werden.

Auskunftspflicht gegenüber Arbeitgeber

Ihr Arbeitgeber kann zur Auskunft über Ihr Einkommen verpflichtet werden. Dies umfasst Lohnabrechnungen, Sonderzahlungen und Sachbezüge.

Gehaltsabtretung

Als Alternative zur Pfändung bietet sich die Gehaltsabtretung an. Diese freiwillige Regelung bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und ist diskreter als eine Pfändung.

Ein förmlich gekleideter Schuldeneintreiber überreicht einem Mann einen Pfändungsbescheid.
Die Übergabe von Pfändungsbescheiden zeigt die ernsten Konsequenzen finanzieller Verpflichtungen (Symbolbild: Ideogram).

Häufige Fehler bei der Unterhaltsberechnung

Die häufigsten Fehler bei der Unterhaltsberechnung sind die Verwendung des Bruttoeinkommens statt des Nettoeinkommens und das Vergessen der berufsbedingten Aufwendungen. Viele Unterhaltspflichtige rechnen bei minderjährigen Kindern fälschlicherweise das volle statt des hälftigen Kindergeldes ab. Auch der Bedarfskontrollbetrag wird oft ignoriert, was zu überhöhten Zahlungen führen kann. Zudem verwenden manche noch veraltete Tabellen – achten Sie daher immer auf die aktuelle Version.

Fazit

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bringt nur geringfügige Erhöhungen, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten kaum ausgleichen. Für Unterhaltspflichtige bedeutet dies einerseits nur kleine Mehrbelastungen, andererseits bleiben strukturelle Probleme wie unrealistische Wohnkostenpauschalen bestehen.

Besonders Selbstständige und Arbeitnehmer mit schwankenden Einkommen sollten ihre Unterhaltsverpflichtungen regelmäßig überprüfen und bei Änderungen schnell handeln. Die rechtzeitige Dokumentation von Einkommensänderungen und professionelle Beratung können helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Fragen zum Unterhalt?

Sie haben Fragen zur Düsseldorfer Tabelle 2025 oder benötigen Unterstützung bei der Berechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtungen? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie gerne zu allen arbeitsrechtlichen Aspekten des Unterhalts – von der korrekten Berechnung bis zur Lohnpfändung.

» Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation

Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Düsseldorfer Tabelle gesetzlich bindend?

Nein, die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Sie ist eine Richtlinie, an der sich Gerichte orientieren, aber keine verbindliche Vorschrift. Trotzdem wenden praktisch alle deutschen Familiengerichte sie an.


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Wie hoch ist der Selbstbehalt 2025?

Der notwendige Selbstbehalt beträgt 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige. Er wurde gegenüber 2024 nicht erhöht.


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Was ändert sich 2025 bei der Düsseldorfer Tabelle?

Die Bedarfssätze steigen minimal um 2-4 Euro je nach Alter des Kindes. Das Kindergeld erhöht sich von 250 € auf 255 €. Der Selbstbehalt bleibt unverändert.


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Wie wird das Kindergeld angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (127,50 €) vom Tabellenbetrag abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (255 €) abgezogen.


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Was kann ich tun, wenn mein Einkommen als Selbstständiger sinkt?

Stellen Sie einen Abänderungsantrag und legen Sie aktuelle BWAs oder eine Steuerberater-Prognose vor. Warten Sie nicht auf den Steuerbescheid. Bei Einkommensrückgang um mindestens 10% haben Sie gute Chancen.


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Wie berechne ich mein bereinigtes Nettoeinkommen?

Ziehen Sie vom Nettoeinkommen 5% für berufsbedingte Aufwendungen ab (mindestens 50 €, maximal 150 € ohne Nachweis). Formel: Bereinigtes Netto = Nettoeinkommen – (Nettoeinkommen × 0,05).


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Was ist der Bedarfskontrollbetrag?

Der Bedarfskontrollbetrag soll eine ausgewogene Verteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Kindern sicherstellen. Er ist nicht identisch mit dem Selbstbehalt. Wird er unterschritten, erfolgt eine Herabstufung in der Tabelle.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

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