Übersicht:
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Rechte und Pflichten verständlich erklärt
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Wie lange habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei mehreren aufeinanderfolgenden Krankheiten?
- Welche Beweise muss ich erbringen, um einen erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch geltend zu machen?
- Was bedeutet der Begriff „einheitlicher Verhinderungsfall“ und wie wirkt er sich auf meine Entgeltfortzahlung aus?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Klägerin forderte Entgeltfortzahlung für zwei aufeinanderfolgende Krankheitsfälle.
- Die erste Erkrankung dauerte bis zum 16. Januar 2022 und war neurologischer Natur.
- Ab dem 17. Januar 2022 trat eine neue onkologische Erkrankung auf.
- Das Gericht entschied, dass keine Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der zweiten Erkrankung geschuldet sei.
- Es wurde festgestellt, dass zwischen den beiden Erkrankungen kein klarer Abgrenzungszeitpunkt existiert.
- Die Klägerin konnte keinen Nachweis erbringen, dass die erste Erkrankung vollständig ausgeheilt war.
- Das Gericht wertete die aufeinanderfolgenden Erkrankungen als einen einheitlichen Verhinderungsfall.
- Die Entscheidung basiert auf der Annahme einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit.
- Der Verlust der Klage bedeutet, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die geforderte Zahlung hat.
- Diese Entscheidung könnte die zukünftige Beurteilung ähnlicher Fälle beeinflussen, indem sie die Kriterien für die Trennung von Krankheitsfällen präziser definiert.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Rechte und Pflichten verständlich erklärt
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Element der arbeitsrechtlichen Regelungen in Deutschland und schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen während krankheitsbedingter Abwesenheit. Wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist, hat er in der Regel einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine bestimmte Dauer. Diese rechtlichen Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch verankert und legen fest, wie Arbeitgeber ihre Pflichten erfüllen müssen, um den Leistungsanspruch der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dabei spielt auch der KASH, also der Krankenstand, eine wesentliche Rolle, da er die Dauer der Entgeltfortzahlung beeinflusst.
Im Kontext des Verhinderungsfalls ist es wichtig zu verstehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Arbeitnehmer auch während langfristiger Erkrankungen nicht in finanzielle Not geraten. Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit und die korrekte Abrechnung bei Krankheitsfällen sind entscheidend, um die Ansprüche auf Krankengeld und Entgeltfortzahlung geltend zu machen. Zudem hat der Arbeitgeber die Pflicht, rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informiert zu werden und unterstützende Maßnahmen bereitzustellen. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Einheit des Verhinderungsfalls und deren rechtliche Implikationen genauer beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Erkrankungen: Gericht weist Klage ab
Hintergrund des Falls
Eine ehemalige Servicekraft klagte gegen ihren früheren Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 17. Januar bis 27. Februar 2022.
Die Klägerin war zunächst ab dem 16. Oktober 2021 wegen einer neurologischen Erkrankung arbeitsunfähig. Ab dem 17. Januar 2022 wurde ihr eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer onkologischen Erkrankung bescheinigt.
Streitpunkt und rechtliche Grundlage
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob es sich um zwei separate Krankheitsfälle handelte, die jeweils einen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung begründen, oder um einen einheitlichen Verhinderungsfall. Nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt.
Gerichtliche Entscheidung und Begründung
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern wies die Berufung der Klägerin zurück und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Das Gericht sah es als nicht bewiesen an, dass die neue Erkrankung erst zu einem Zeitpunkt Arbeitsunfähigkeit auslöste, zu dem die vorangegangene krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war.
Die Richter betonten, dass die Beweislast in solchen Fällen beim Arbeitnehmer liegt. Die Klägerin hätte darlegen und beweisen müssen, dass ihre bisherige Erkrankung bei Eintritt der mit neuer Erstbescheinigung attestierten Arbeitsverhinderung keine Arbeitsunfähigkeit mehr auslöste.
Das Gericht sah einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen den beiden Arbeitsunfähigkeiten als Indiz für einen einheitlichen Verhinderungsfall. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass sie am 16. Januar 2022 arbeitsfähig war. Zudem fehlten konkrete Angaben zum Krankheitsverlauf der neurologischen Erkrankung und zur Frage, ob die onkologische Erkrankung nicht schon vor dem 17. Januar 2022 zur Arbeitsunfähigkeit geführt hatte.
Bedeutung für Arbeitnehmer
Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es für Arbeitnehmer ist, bei aufeinanderfolgenden Erkrankungen genaue ärztliche Dokumentationen über Beginn und Ende der jeweiligen Arbeitsunfähigkeiten zu haben. Insbesondere wenn sich Erkrankungen überschneiden, kann es schwierig sein, einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch durchzusetzen. Arbeitnehmer sollten in solchen Situationen frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu wahren.
Die Schlüsselerkenntnisse
Die Entscheidung bekräftigt den Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Erkrankungen. Sie verdeutlicht die hohe Beweislast für Arbeitnehmer, die einen erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen wollen. Arbeitnehmer müssen präzise nachweisen, dass zwischen zwei Erkrankungen tatsächlich Arbeitsfähigkeit bestand. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen ärztlichen Dokumentation von Beginn und Ende jeder Arbeitsunfähigkeit, insbesondere bei komplexen oder sich überschneidenden Krankheitsverläufen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil hat wichtige Konsequenzen für Arbeitnehmer, die von aufeinanderfolgenden Erkrankungen betroffen sind. Es unterstreicht die hohe Beweislast, die Sie als Arbeitnehmer tragen, wenn Sie einen erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen wollen. Sollten Sie nach einer längeren Krankheitsphase aufgrund einer neuen Erkrankung arbeitsunfähig werden, müssen Sie konkret nachweisen können, dass Sie zwischenzeitlich arbeitsfähig waren – auch wenn es nur für kurze Zeit war. Es ist daher ratsam, jede Phase der Genesung und erneuten Erkrankung sorgfältig durch ärztliche Atteste zu dokumentieren. Besonders bei komplexen Krankheitsverläufen oder sich überschneidenden Erkrankungen sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um Ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern.
FAQ – Häufige Fragen
In unserer FAQ-Rubrik haben wir häufig gestellte Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht und Gesundheit für Sie zusammengefasst. Hier erfahren Sie unter anderem alles Wichtige zur Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Erkrankungen. Wir bieten Ihnen prägnante Antworten und fundierte Informationen, die Ihnen helfen, Klarheit in komplexe Situationen zu bringen. Tauchen Sie ein und entdecken Sie wertvolle Insights zu Ihren Rechten und Pflichten.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Wie lange habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei mehreren aufeinanderfolgenden Krankheiten?
- Welche Beweise muss ich erbringen, um einen erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch geltend zu machen?
- Was bedeutet der Begriff „einheitlicher Verhinderungsfall“ und wie wirkt er sich auf meine Entgeltfortzahlung aus?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Wie lange habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei mehreren aufeinanderfolgenden Krankheiten?
Bei mehreren aufeinanderfolgenden Krankheiten haben Sie grundsätzlich Anspruch auf insgesamt sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Dies gilt, wenn die Krankheiten zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgen oder nur durch arbeitsfreie Tage oder ein Wochenende getrennt sind. In diesem Fall spricht man von der „Einheit des Verhinderungsfalls“.
Zeitlicher Zusammenhang der Erkrankungen
Wenn Sie während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit an einer weiteren Krankheit erkranken, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, verlängert sich Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht. Die sechs Wochen werden ab Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit gerechnet.
Beendigung der ersten Arbeitsunfähigkeit
Sollte Ihre erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet sein, bevor eine neue Krankheit auftritt, haben Sie erneut Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwischenzeitlich Ihre Arbeit noch nicht wieder aufgenommen haben.
Beweislast bei Streitfällen
In Streitfällen liegt die Beweislast bei Ihnen als Arbeitnehmer. Sie müssen nachweisen, dass es sich um voneinander unabhängige Krankheitsfälle handelt, wenn Sie einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend machen möchten.
Rechtliche Grundlage
Die Regelung zur Einheit des Verhinderungsfalls basiert auf dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und wurde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konkretisiert. Das Urteil des BAG vom 11.12.2019 (5 AZR 505/18) hat diese Praxis bestätigt.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegt, empfiehlt es sich, die genauen Umstände und Zeiträume Ihrer Erkrankungen zu dokumentieren. Dies kann Ihnen helfen, Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu belegen.
Welche Beweise muss ich erbringen, um einen erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch geltend zu machen?
Um einen erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie als Arbeitnehmer mehrere Beweise erbringen. Eine einfache ärztliche Erstbescheinigung reicht in der Regel nicht aus.
Ärztliche Bescheinigungen
Sie müssen detaillierte ärztliche Bescheinigungen vorlegen, die nicht nur die Arbeitsunfähigkeit bestätigen, sondern auch Informationen über die Art der Erkrankung enthalten. Diese Bescheinigungen sollten den gesamten Krankheitsverlauf dokumentieren.
Darlegung des Krankheitsverlaufs
Sie sind verpflichtet, konkrete Tatsachen über Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und Beschwerden darzulegen. Dies ist besonders wichtig, um zu beurteilen, ob es sich um eine neue Erkrankung oder eine Fortsetzungserkrankung handelt.
Nachweis der Genesung
Wenn Sie nach einer vorherigen Erkrankung wieder arbeitsfähig waren, müssen Sie dies nachweisen. Hierfür können Sie eine ärztliche Gesundschreibung oder andere Belege vorlegen, die Ihre Arbeitsfähigkeit in der Zwischenzeit bestätigen.
Zeitliche Dokumentation
Führen Sie eine genaue zeitliche Dokumentation Ihrer Krankheitsperioden. Dies hilft bei der Beurteilung, ob die gesetzlichen Fristen für einen erneuten Anspruch erfüllt sind.
Wenn Sie diese Beweise sorgfältig zusammenstellen, erhöhen Sie Ihre Chancen, einen erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch erfolgreich geltend zu machen. Beachten Sie, dass die Beweislast bei Ihnen als Arbeitnehmer liegt. Je detaillierter und lückenloser Ihre Nachweise sind, desto besser können Sie Ihren Anspruch begründen.
Was bedeutet der Begriff „einheitlicher Verhinderungsfall“ und wie wirkt er sich auf meine Entgeltfortzahlung aus?
Der Begriff „einheitlicher Verhinderungsfall“ beschreibt eine Situation, in der mehrere Krankheiten oder Verletzungen als ein zusammenhängender Fall betrachtet werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls
Wenn Sie während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit an einer weiteren Krankheit erkranken, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt, gilt dies als einheitlicher Verhinderungsfall. Das bedeutet, dass Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung insgesamt auf sechs Wochen beschränkt ist, auch wenn verschiedene Krankheiten vorliegen.
Zeitlicher Zusammenhang
Ein einheitlicher Verhinderungsfall wird angenommen, wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Dies ist der Fall, wenn:
- die Arbeitsunfähigkeiten unmittelbar aufeinanderfolgen oder
- zwischen ihnen nur ein arbeitsfreier Tag oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt.
Auswirkungen auf die Entgeltfortzahlung
Die Einheit des Verhinderungsfalls hat folgende Konsequenzen für Sie:
- Begrenzung der Entgeltfortzahlung: Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist auf insgesamt sechs Wochen begrenzt, unabhängig davon, wie viele verschiedene Krankheiten in diesem Zeitraum auftreten.
- Kein erneuter Anspruch: Solange der einheitliche Verhinderungsfall andauert, entsteht kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, auch wenn eine neue Krankheit hinzukommt.
Beweislast und Ihre Rechte
Wenn Sie nach einer Krankheit erneut arbeitsunfähig werden, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen darlegen und beweisen, dass die vorherige Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der neuen Erkrankung bereits beendet war. Dies kann beispielsweise durch ärztliche Atteste oder Ihre tatsächliche Rückkehr zur Arbeit belegt werden.
Beachten Sie, dass ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch nur dann entsteht, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war, als die neue Erkrankung auftrat. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet haben müssen, um einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu begründen.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Entgeltfortzahlung: Die Entgeltfortzahlung bezieht sich auf den Anspruch eines Arbeitnehmers, weiterhin sein Gehalt zu erhalten, obwohl er aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann. In Deutschland bedeutet dies, dass der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Krankheit den Lohn weiterzahlen muss. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung eines reduzierten Krankengeldes. Diese Regelung schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Engpässen, wenn sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind.
- Einheitlicher Verhinderungsfall: Dieser Begriff beschreibt eine Situation, in der mehrere Krankheitsphasen als eine einzige, ununterbrochene Periode betrachtet werden. Dadurch wird der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auf insgesamt sechs Wochen begrenzt, selbst wenn mehrere unterschiedliche Krankheiten auftreten. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer nachweisen muss, dass er zwischen zwei Krankheitsphasen tatsächlich arbeitsfähig war, um eine zweite sechswöchige Entgeltfortzahlungsperiode zu beanspruchen.
- Beweislast: Die Beweislast legt fest, welche Partei nachweisen muss, dass bestimmte Tatsachen vorliegen. Im Kontext des beschriebenen Falls bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer nachweisen muss, dass die erste Erkrankung vollständig ausgeheilt war, bevor eine neue Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anderen Krankheit eintrat. Gelingt dieser Beweis nicht, gilt die Regelung des einheitlichen Verhinderungsfalls, und der Anspruch auf eine neue Entgeltfortzahlungsperiode entfällt.
- Krankengeld: Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmer bekommen, wenn ihre Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen endet. Es beträgt in der Regel 70% des Bruttolohns und soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer trotz längerer Erkrankung ein Einkommen hat. Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse und nicht der Arbeitgeber.
- Ärztliche Dokumentation: Damit sind alle ärztlichen Bescheinigungen wie Krankschreibungen und Atteste gemeint, die Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit festhalten. Diese Dokumente sind essentiell, um gegenüber dem Arbeitgeber und gegebenenfalls vor Gericht nachzuweisen, dass eine neue Krankheit zu einem neuen, eigenständigen Arbeitsausfall führt und somit einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch begründet.
- Arbeitgeberpflichten: Arbeitgeber haben im Krankheitsfall verschiedene Pflichten. Dazu gehört, dass sie den Lohn während der Entgeltfortzahlung auszahlen und alle Meldungen bezüglich der Krankheitszeiten des Arbeitnehmers korrekt abwickeln. Zudem müssen sie über jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer rechtzeitig informiert werden und gegebenenfalls Maßnahmen zur Unterstützung der Wiedereingliederung des kranken Arbeitnehmers treffen. Diese Pflichten helfen, den Lohnfortzahlungsanspruch und das Krankengeld nahtlos zu koordinieren.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Pflicht des Arbeitgebers, dem erkrankten Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum das Gehalt weiterzuzahlen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht im Regelfall für sechs Wochen im Kalenderjahr.
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Im vorliegenden Fall streitet die Klägerin mit der Beklagten über die Entgeltfortzahlung im Zeitraum vom 17.01.2022 bis zum 27.02.2022. Die Klägerin argumentiert, dass die erste Erkrankung (neurologisch) zum 16.01.2022 ausgeheilt war und sie erst ab dem 17.01.2022 aufgrund einer neuen Erkrankung (onkologisch) arbeitsunfähig war. Die Beklagte hingegen vertritt die Ansicht, dass die Krankheit durchgehend bestand und es sich um einen einheitlichen Verhinderungsfall handelt.
- § 4 Abs. 1 EFZG: Dieser Paragraf regelt die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall seine Arbeit nicht ausführen kann.
- § 4 Abs. 1 EFZG: Der Klägerin wird in diesem Fall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum ab dem 17.01.2022 bis zum 27.02.2022 von der Beklagten verwehrt. Die Beklagte argumentiert mit einem einheitlichen Verhinderungsfall, da die Klägerin bereits zuvor wegen einer neurologischen Erkrankung arbeitsunfähig war. Die Klägerin hingegen stützt sich auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer neuen Erkrankung, die erst ab dem 17.01.2022 zur Arbeitsunfähigkeit führte.
- Sozialgesetzbuch V (SGB V): Das Sozialgesetzbuch V regelt die Krankenversicherung und die Leistungen im Falle von Krankheit.
- Sozialgesetzbuch V (SGB V): Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Klägerin aus dem Zeitraum vom 16.10.2021 bis zum 31.01.2022 sind in polnischer Sprache ausgestellt. Sie stellen einen relevanten Beweis für die Erkrankung der Klägerin dar.
- § 5 EFZG: Dieser Paragraf befasst sich mit der Dauer der Entgeltfortzahlung. Die Entgeltfortzahlung endet in der Regel nach Ablauf von sechs Wochen im Kalenderjahr.
- § 5 EFZG: Die Klägerin streitet mit der Beklagten über die Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 17.01.2022 bis zum 27.02.2022. Die Frage ist, ob der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum aufgrund der Dauer der ersten Krankheit bereits erloschen war oder ob es sich um einen neuen, unabhängigen Verhinderungsfall handelt.
Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: 2 Sa 20/23 – Urteil vom 13.06.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.