Übersicht:
- Entgeltfortzahlung: Rechte und Pflichten bei Krankheitsausfall im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfüllt sein?
- Was bedeutet es, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein muss?
- Wie können Arbeitnehmer ihren Arbeitswillen rechtssicher nachweisen?
- Welche Beweiskraft hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor Gericht?
- Welche rechtlichen Folgen hat das Nichterscheinen am Arbeitsplatz vor einer Krankschreibung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Arbeitsgericht Bochum
- Datum: 22.01.2024
- Aktenzeichen: 4 Ca 1319/23
- Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit um Entgeltfortzahlung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Lagermitarbeiter, der seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend machen wollte; beschäftigt im Zeitraum vom 01.03.2022 bis 30.11.2023; nach Erhalt einer schriftlichen Kündigungsbestätigung erschien er ab dem 21.07.2023 nicht mehr zur Arbeit und legte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor.
- Beklagte: Arbeitgeber, der eine mündliche Kündigung in einem Gespräch zur Kenntnis nahm und durch den Geschäftsführer in einem Schreiben die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestätigte; rechnete den Monat Juli 2023 ab und zahlte das Gehalt aus.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger war zusammen mit weiteren Familienangehörigen als Lagermitarbeiter beschäftigt. Nach einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Beklagten wurde dem Kläger schriftlich bestätigt, dass sein Arbeitsverhältnis zum 31.07.2023 endet. Anschließend erschien er nicht mehr zur Arbeit und legte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Trotz dieser Unterlagen rechnete die Beklagte den Juli 2023 ab und zahlte das Gehalt.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit der Kündigung und der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen; die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
- Folgen: Der Kläger erhält keine Entgeltfortzahlung, es wird ein Streitwert von 3.300 EUR festgesetzt und er trägt die festgesetzten Kosten.
Entgeltfortzahlung: Rechte und Pflichten bei Krankheitsausfall im Fokus
Bei einem Krankheitsausfall greift der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitgebers, der auf den gesetzlichen Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes beruht. Dabei spielen unter anderem Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers, ärztliche Bescheinigung und Fristen für die Entgeltfortzahlung eine wichtige Rolle, auch im Hinblick auf Kurzzeit-Krankheiten und Fehlzeitenmanagement.
Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Lagermitarbeiter scheitert mit Klage auf Entgeltfortzahlung nach Fernbleiben von der Arbeit

Ein Lagermitarbeiter ist vor dem Arbeitsgericht Bochum mit seiner Klage auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gescheitert. Der Kläger hatte von seinem Arbeitgeber Entgeltzahlungen für einen Zeitraum gefordert, in dem er durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen krankgeschrieben war. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da der Arbeitnehmer bereits vor Beginn seiner Krankschreibung die Arbeit eingestellt hatte.
Streit um Lohnerhöhung führt zu Arbeitseinstellung
Der Kläger war seit März 2022 gemeinsam mit seinem Bruder und seinem Cousin als Lagermitarbeiter bei dem beklagten Unternehmen beschäftigt. Am 20. Juli 2023 kam es zu einem entscheidenden Gespräch mit dem Geschäftsführer, bei dem die drei Mitarbeiter eine Lohnerhöhung forderten. Nach der Ablehnung dieser Forderung erschienen sie ab dem folgenden Tag nicht mehr zur Arbeit. Der Geschäftsführer verschickte daraufhin eine schriftliche Bestätigung, in der er eine mündliche Kündigung des Klägers zum 31. Juli 2023 zur Kenntnis nahm.
Krankschreibungen nach Arbeitseinstellung
Wenige Tage nach dem letzten Arbeitstag, vom 25. Juli bis 1. August 2023 und erneut vom 8. August bis 28. September 2023, legte der Kläger Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Auf dieser Grundlage forderte er Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum vom 25. Juli bis 6. September 2023. Konkret verlangte er 550 Euro brutto für Juli, 2.200 Euro brutto für August und weitere 550 Euro brutto für September 2023.
Gericht verneint Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Das Arbeitsgericht Bochum folgte in seinem Urteil der Argumentation des Arbeitgebers. Nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger bereits ab dem 21. Juli 2023 nicht mehr arbeitswillig war, also noch vor Beginn seiner ersten Krankschreibung. Diese fehlende Leistungsbereitschaft stand einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung entgegen.
Rechtliche Bewertung der Beweisaufnahme
In der Beweisaufnahme konnte der Kläger nicht überzeugend darlegen, warum er seit dem 21. Juli 2023 nicht mehr zur Arbeit erschienen war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass nicht die später attestierte Arbeitsunfähigkeit, sondern der fehlende Arbeitswille der Grund für das Fernbleiben war. Auch die Aussage seines Bruders, die das Gericht als von Widersprüchlichkeiten und erheblichem Eigeninteresse geprägt bewertete, konnte daran nichts ändern. Der Kläger hatte weder zwischen seinem letzten Arbeitstag und dem Beginn der Krankschreibung die Arbeit wieder aufgenommen noch seinen Arbeitswillen in irgendeiner Form zum Ausdruck gebracht.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass Arbeitnehmer nach einer selbst ausgesprochenen Kündigung und anschließender Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht die eigentliche Ursache für die Arbeitseinstellung war. Die Beweislast für einen rechtmäßigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung liegt beim Arbeitnehmer. Besonders kritisch wird es gesehen, wenn die Krankmeldung im direkten zeitlichen Zusammenhang mit einer Kündigung aufgrund eines Streits über Lohnforderungen steht.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie nach einem Streit mit Ihrem Arbeitgeber kündigen und sich anschließend krankschreiben lassen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung abgelehnt wird. Besonders kritisch wird es, wenn Sie zusammen mit Kollegen kündigen und sich zeitnah krankschreiben lassen. In solchen Fällen müssen Sie eindeutig nachweisen können, dass Ihre Erkrankung – und nicht der vorherige Streit – der wahre Grund für Ihr Fernbleiben von der Arbeit ist. Es empfiehlt sich daher, Kündigungen wohlüberlegt auszusprechen und im Krankheitsfall die medizinische Notwendigkeit gut dokumentieren zu lassen.
Benötigen Sie Hilfe?
Rechtliche Klarheit bei Entgeltfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit?
In Streitfällen, in denen der Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit und eigenverantwortlichem Fernbleiben oftmals zu Unsicherheiten führt, ist es entscheidend, den Einzelfall im Detail zu beleuchten. Ungeklärte Abgrenzungen können erhebliche Auswirkungen auf Ihren Anspruch haben, weshalb eine präzise Prüfung unabdingbar ist.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuelle Situation differenziert zu analysieren und die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen transparent darzustellen. Wir begleiten Sie mit fundierter Beratung, um Ihre Fragestellungen systematisch zu erörtern und eine sachgerechte Handlungsoption zu entwickeln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfüllt sein?
Für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall müssen Sie mehrere grundlegende Voraussetzungen erfüllen.
Beschäftigungsverhältnis und Wartezeit
Sie müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen, das bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Dies gilt für alle Beschäftigungsformen – ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.
Arbeitsunfähigkeit und ärztlicher Nachweis
Eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit muss vorliegen. Sie müssen spätestens ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre bisherige Berufstätigkeit nicht ausüben können oder dies nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung möglich wäre.
Anzeige- und Nachweispflichten
Sie müssen zwei wichtige Pflichten erfüllen:
- Die unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer an den Arbeitgeber
- Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Kalendertag
Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein. Dabei wird der Begriff „ohne eigenes Verschulden“ großzügig ausgelegt. So haben beispielsweise Verletzungen bei Risikosportarten oder eine freiwillige Sterilisation keine negativen Auswirkungen auf Ihren Anspruch.
Dauer und Höhe
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf 100% Ihres regulären Arbeitsentgelts für maximal sechs Wochen (42 Kalendertage). Es gilt das Entgeltausfallprinzip – Sie sollen finanziell so gestellt werden, als hätten Sie in dieser Zeit gearbeitet.
Was bedeutet es, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein muss?
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss der einzige Grund sein, weshalb Sie nicht arbeiten können. Dies bezeichnet man auch als Prinzip der Monokausalität. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur dann, wenn Sie ohne die Erkrankung tatsächlich gearbeitet und einen Vergütungsanspruch gehabt hätten.
Praktische Bedeutung
Wenn neben der Krankheit noch andere Gründe für Ihre Abwesenheit vorliegen, verlieren Sie den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies gilt etwa in folgenden Situationen:
- Sie befinden sich im Urlaub und werden krank
- Sie bauen gerade Überstunden ab
- Sie sind in Elternzeit
- Sie wurden freigestellt oder gekündigt
Beweislast und Dokumentation
Im Streitfall müssen Sie als Arbeitnehmer nachweisen können, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich der alleinige Grund für Ihre Abwesenheit war. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass die Arbeitsunfähigkeit berufsbezogen beurteilt wird: Eine bestimmte Erkrankung kann bei verschiedenen Berufen zu unterschiedlichen Bewertungen führen.
Besonderheiten bei der Beurteilung
Die Beurteilung erfolgt immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls. Entscheidend ist dabei, ob Sie ohne die Erkrankung tatsächlich gearbeitet hätten. Hypothetische oder zukünftige Ereignisse spielen keine Rolle – es kommt nur auf die zum Zeitpunkt der Erkrankung real vorliegenden Umstände an.
Die Arbeitsunfähigkeit muss durch einen Arzt festgestellt werden. Sie liegt vor, wenn Sie Ihre bisherige Berufstätigkeit nicht ausüben können oder dies nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustands möglich wäre.
Wie können Arbeitnehmer ihren Arbeitswillen rechtssicher nachweisen?
Nach der aktuellen Rechtsprechung trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbracht hat. Dies bedeutet für Sie als Arbeitnehmer eine deutliche Erleichterung bei der Durchsetzung von Lohnansprüchen.
Dokumentation der Arbeitsbereitschaft
Bei Streitigkeiten über die Arbeitsleistung genügt es, wenn Sie als Arbeitnehmer darlegen, dass Sie zur vereinbarten Zeit am Arbeitsplatz erschienen sind. Eine detaillierte Dokumentation der konkreten Tätigkeiten ist nicht erforderlich.
Rechtliche Absicherung
Zur zusätzlichen Absicherung empfiehlt sich:
- Das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz durch Zeiterfassungssysteme oder Zeugen dokumentieren
- Weisungen des Arbeitgebers während der Arbeitszeit befolgen
- Bei Streitigkeiten die angewiesene Tätigkeit zunächst ausführen, auch wenn Sie diese für nicht vertragsgemäß halten
Verhalten bei Konflikten
Wenn der Arbeitgeber Ihre Arbeitsleistung in Frage stellt, können Sie sich auf die Beweislastverteilung berufen. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen und beweisen, dass und warum Sie Ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erbracht haben. Ein pauschaler Vorwurf der Nichtleistung reicht nicht aus.
Bei Streitigkeiten über die Art der zugewiesenen Tätigkeit haben Sie das Recht, eine Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Während des laufenden Verfahrens müssen Sie jedoch die zugewiesene Arbeit weiter ausführen.
Welche Beweiskraft hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor Gericht?
Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt einen sehr hohen Beweiswert vor Gericht und gilt als das vom Gesetzgeber vorgesehene Beweismittel für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
Grundsätzliche Beweiskraft
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet eine tatsächliche Vermutung in Form eines Anscheinsbeweises. Wenn Sie eine ordnungsgemäße ärztliche Bescheinigung vorlegen, spricht zunächst alles dafür, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt waren.
Voraussetzungen für den hohen Beweiswert
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfaltet ihren hohen Beweiswert nur unter bestimmten Bedingungen:
- Sie muss auf einer unmittelbar persönlichen oder mittelbar persönlichen ärztlichen Untersuchung basieren
- Bei Videosprechstunden darf der Bescheinigungszeitraum drei Tage nur überschreiten, wenn Sie dem Arzt bereits bekannt sind
- Die Bescheinigung muss den Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entsprechen
Erschütterung der Beweiskraft
Der Arbeitgeber kann den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, indem er tatsächliche Umstände darlegt und beweist, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Solche Zweifel können entstehen, wenn:
- Die Krankschreibung unmittelbar nach einer Kündigung erfolgt und passgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht
- Der Arzt gegen Vorgaben der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie verstoßen hat
- Die Arbeitsunfähigkeit ohne jegliche ärztliche Untersuchung festgestellt wurde
Gelingt dem Arbeitgeber die Erschütterung des Beweiswertes, müssen Sie als Arbeitnehmer Ihre Arbeitsunfähigkeit durch konkrete Tatsachen nachweisen. Dies kann durch einen substantiierten Vortrag erfolgen, etwa zu:
- Art der Erkrankung
- Gesundheitlichen Einschränkungen
- Verordneten Verhaltensmaßregeln
- Verschriebenen Medikamenten
Welche rechtlichen Folgen hat das Nichterscheinen am Arbeitsplatz vor einer Krankschreibung?
Wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen, ohne dies unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen, liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor. Dies gilt auch dann, wenn Sie später eine Krankmeldung nachreichen.
Unmittelbare Konsequenzen
Bei unentschuldigtem Fehlen verlieren Sie Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit des Fernbleibens. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nachträglich eine Krankmeldung für diesen Zeitraum einreichen.
Arbeitsrechtliche Maßnahmen
Der Arbeitgeber kann folgende Schritte einleiten:
- Eine Abmahnung aussprechen, wenn Sie erstmalig unentschuldigt fehlen.
- Bei wiederholtem Fehlverhalten oder besonders schweren Fällen kann eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfolgen.
Rechtliche Pflichten im Krankheitsfall
Sie sind gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber zwei separate Mitteilungen zu machen:
- Die Anzeigepflicht: Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dies kann formlos per Telefon oder E-Mail erfolgen.
- Die Nachweispflicht: Spätestens am vierten Krankheitstag müssen Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Ihr Arbeitsvertrag kann auch eine frühere Vorlage vorschreiben.
Wenn Sie diese Pflichten verletzen, riskieren Sie nicht nur den Verlust der Entgeltfortzahlung, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Entgeltfortzahlungsanspruch
Ein gesetzlich geregelter Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit das reguläre Gehalt bis zu 6 Wochen weiterzahlen. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Krankheit die alleinige Ursache für das Fernbleiben von der Arbeit ist.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erkrankt an einer Grippe und kann 5 Tage nicht arbeiten. Er erhält in dieser Zeit seine normale Vergütung weiter.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ein ärztliches Dokument, das die krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Arbeitsleistung bestätigt. Sie muss spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegen. Die Bescheinigung enthält Informationen über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und dient als Nachweis für den Entgeltfortzahlungsanspruch.
Beispiel: Ein Mitarbeiter lässt sich vom Arzt eine „Krankmeldung“ ausstellen, die bescheinigt, dass er vom 1. bis 7. März arbeitsunfähig ist.
Leistungsbereitschaft
Die grundsätzliche Willigkeit und Fähigkeit des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für den Vergütungsanspruch. Fehlt die Leistungsbereitschaft aus anderen Gründen als Krankheit, entfällt auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Beispiel: Ein Mitarbeiter verweigert die Arbeit wegen eines Streits und wird erst danach krank – hier fehlt die Leistungsbereitschaft bereits vor der Erkrankung.
Mitteilungspflicht
Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Geregelt in § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zum Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs führen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer informiert seinen Vorgesetzten am ersten Krankheitstag morgens telefonisch über seine Erkrankung.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG § 3): Dieses Gesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf Fortzahlung ihres Gehalts im Krankheitsfall. Es sieht vor, dass Arbeitgeber den Lohn bis zu sechs Wochen lang auch bei Krankheit weiterzahlen müssen. Im vorliegenden Fall fordert der Kläger für den Zeitraum seiner Arbeitsunfähigkeit vom 25.07.2023 bis zum 06.09.2023 eine Entgeltfortzahlung, was direkt unter den Anwendungsbereich des EFZG fällt.
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG § 5): Nach diesem Paragraphen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Im Fall des Klägers wird die Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die betreffenden Zeiträume diskutiert, was die Einhaltung dieser gesetzlichen Pflicht betrifft.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 611a): Dieser Paragraph definiert den Arbeitsvertrag und die vertraglichen Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er bildet die Grundlage für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, einschließlich der Entgeltfortzahlung. Im aktuellen Fall ist die Existenz und Erfüllung des Arbeitsvertrags entscheidend für die Ansprüche des Klägers auf Lohnfortzahlung.
- Zivilprozessordnung (ZPO §§ 331 ff.): Diese Regelungen betreffen die Verkündung von Versäumnisurteilen, die bei Nichterscheinen einer Partei ergehen können. Da im vorliegenden Fall der Kläger beim Gütetermin nicht erschien und ein klageabweisendes Versäumnisurteil erging, sind diese Bestimmungen für die Aufhebung des Urteils und die weitere Verfahrensführung relevant.
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG § 1): Das KSchG schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen und regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall wurde die Kündigung des Klägers schriftlich bestätigt, wodurch geprüft werden muss, ob die Kündigung den Anforderungen des KSchG entspricht und ob eine rechtliche Grundlage für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt.
Das vorliegende Urteil
ArbG Bochum – Az.: 4 Ca 1319/23 – Urteil vom 22.01.2024
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.