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Entgeltfortzahlungsanspruch während Kündigungsfrist nach Eigenkündigung

Job gekündigt, dann krankgeschrieben: War es wirklich eine Erkrankung oder nur ein cleverer Schachzug, um den Lohn während der Kündigungsfrist zu kassieren? Ein Nürnberger Arbeitsgericht musste sich mit diesem Fall auseinandersetzen und die Frage klären, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, wenn er sich unmittelbar nach der Kündigung und der Ablehnung von Überstunden krankmeldet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
  • Datum: 05.03.2024
  • Aktenzeichen: 7 Sa 223/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Der Arbeitnehmer (Kläger): Als Disponent beschäftigt, kündigte sein Arbeitsverhältnis und meldete sich krank
  • Der Arbeitgeber (Beklagter): Lehnte die Überstundenabgeltung ab und zweifelte die Krankschreibung an

Um was ging es?

  • Sachverhalt:
    • Der Arbeitnehmer war seit 01.05.2022 als Disponent beschäftigt
    • Er kündigte am 26.09.2022 zum 15.10.2022
    • Nach Ablehnung seines Antrags auf Überstundenabbau meldete er sich krank
    • Der Arbeitgeber forderte Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    • Der Arbeitnehmer übermittelte Krankschreibungen per E-Mail
  • Kern des Rechtsstreits: Streitig ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum 28.09. bis 15.10.2022

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Arbeitgebers wurde zurückgewiesen
  • Begründung:
    • k.A. (nicht im Textauszug enthalten)
  • Folgen:
    • Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Berufung
    • Eine Revision wurde nicht zugelassen

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Rechte nach Kündigung klargestellt

Der gesetzlich verankerte Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zählt zu den wichtigsten Mitarbeiterrechten im deutschen Arbeitsrecht. Auch während der Kündigungsfrist besteht dieser Anspruch grundsätzlich weiter – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber kündigt oder eine Eigenkündigung vorliegt.

Immer wieder kommt es jedoch zu Streitigkeiten über die Entgeltfortzahlung, wenn Beschäftigte nach ihrer Kündigung erkranken. Besonders kritisch wird es, wenn die Arbeitsunfähigkeit die gesamte Kündigungsfrist abdeckt. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg beleuchtet die rechtlichen Aspekte dieser Konstellation.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsunfähig in der Kündigungsfrist: LAG Nürnberg bestätigt Entgeltfortzahlung

Chronologie einer umstrittenen Krankschreibung

Cluttered desk with email draft "Kündigung," printed termination letter, and doctor's note for sick leave.
Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist | Symbolfoto: Ideogram gen.

Ein bei einem Unternehmen beschäftigter Disponent kündigte am 26. September 2022 sein Arbeitsverhältnis zum 15. Oktober 2022. Der Arbeitnehmer erhielt ein monatliches Bruttogehalt von 3.150 Euro bei einer Arbeitszeit von 174 Stunden. Am Tag nach seiner Kündigung fragte er beim Arbeitgeber nach der Möglichkeit, seine Überstunden abzufeiern, was dieser ablehnte. Am 28. September meldete sich der Mitarbeiter krank und blieb bis zum Ende seiner Kündigungsfrist arbeitsunfähig.

Medizinische Befunde und Krankheitsverlauf

Die behandelnde Ärztin stellte am 28. September zunächst eine Gastroenteritis und Kolitis infektiösen Ursprungs fest. Ab dem 4. Oktober diagnostizierte sie eine chronische Sinusitis maxillaris und eine akute Infektion der oberen Atemwege. Ein weiterer Arzt bescheinigte für den Zeitraum vom 10. bis 14. Oktober eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit.

Rechtlicher Streit um Lohnfortzahlung

Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Er zweifelte die Echtheit der Krankmeldungen an, da diese direkt nach der abgelehnten Überstundenabgeltung erfolgten und die gesamte Kündigungsfrist abdeckten. Das Arbeitsgericht gab der Klage des Arbeitnehmers in erster Instanz statt.

Beweiskraft der ärztlichen Bescheinigungen

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg bestätigte nach Beweisaufnahme den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die als Zeugin vernommene Ärztin belegte die Erkrankungen des Klägers durch detaillierte Schilderungen der Symptome und Behandlungen. Sie dokumentierte bei ihrem langjährigen Patienten Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall Ende September sowie ab Anfang Oktober Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen und eine Eiterstraße im Rachen. Die verordneten Medikamente und durchgeführten Untersuchungen bestätigten die Diagnosen. Die chronische Sinusitis und Kieferprobleme waren laut Zeugenaussage bereits aus der Krankengeschichte bekannt und traten auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses wieder auf.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil bestätigt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) grundsätzlich einen hohen Beweiswert haben, der nicht allein durch den zeitlichen Zusammenhang mit einer Kündigung erschüttert wird. Auch während der Kündigungsfrist behält eine AU ihre rechtliche Gültigkeit. Der Arbeitgeber muss konkrete Tatsachen vorbringen, die ernsthafte Zweifel an der AU begründen – bloßes Bestreiten mit Nichtwissen reicht nicht aus.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Arbeitnehmer haben Sie auch nach eigener Kündigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn Sie eine ärztliche AU vorlegen. Ihr Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung nicht einfach mit der Begründung verweigern, die Krankschreibung sei zeitlich auffällig nach der Kündigung erfolgt. Er müsste stattdessen handfeste Beweise für einen Missbrauch der AU vorlegen. Sie sollten aber darauf achten, die AU rechtzeitig einzureichen und bei längerer Krankheit Folgebescheinigungen vorzulegen. Eine transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist dabei empfehlenswert.

Benötigen Sie Hilfe?

Unsicherheiten bei der Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist?

Die Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während der Kündigungsfrist ist oft Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung auch während dieser Zeit bestehen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Dabei prüfen wir Ihre individuelle Situation, analysieren die Korrektheit der ärztlichen Atteste und unterstützen Sie in der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber.

Sprechen Sie uns an, um Ihre spezifischen Fragen zu klären.

Ersteinschätzung anfragen

Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rechte auf Entgeltfortzahlung habe ich während der Kündigungsfrist?

Wenn Sie während der Kündigungsfrist erkranken, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie selbst gekündigt haben oder gekündigt wurden.

Voraussetzungen für den Anspruch

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn Sie länger als vier Wochen ununterbrochen im Arbeitsverhältnis beschäftigt waren. Die Arbeitsunfähigkeit muss durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Besonderheiten bei eigener Kündigung

Wenn Sie selbst kündigen, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung grundsätzlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Allerdings kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Wichtige Einschränkungen

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn:

  • Die Krankschreibung exakt mit der Kündigungsfrist zusammenfällt
  • Die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung beginnt
  • Sie am Tag nach Ende der Kündigungsfrist eine neue Arbeit aufnehmen

In solchen Fällen müssen Sie die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit nachweisen, etwa durch Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht.

Sonderfall Arbeitgeberkündigung

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, gelten besondere Regeln:

Bei einer Kündigung wegen der Arbeitsunfähigkeit besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für volle sechs Wochen, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Dies soll verhindern, dass sich Arbeitgeber der Entgeltfortzahlungspflicht durch Kündigung entziehen.

Bei einer Kündigung aus anderen Gründen endet die Entgeltfortzahlung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.


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Wie kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung während der Kündigungsfrist anzweifeln?

Der Arbeitgeber kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) anzweifeln, wenn er konkrete Umstände darlegen kann, die ernsthafte Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit begründen.

Typische Zweifelsgründe

Eine Erschütterung des Beweiswertes einer AU liegt insbesondere vor, wenn:

  • Die Krankschreibung passgenau mit der Kündigungsfrist übereinstimmt
  • Der Arbeitnehmer die Krankmeldung vorab angekündigt hat
  • Der Arbeitnehmer unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine neue Tätigkeit aufnimmt
  • Die Krankschreibung direkt nach Ablehnung eines Urlaubsantrags erfolgt

Rechtliche Folgen bei Zweifeln

Wenn der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der AU vorbringt, verschiebt sich die Beweislast zum Arbeitnehmer. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer:

  • Seine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit konkret darlegen und beweisen
  • Gegebenenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden
  • Die Erkrankung durch substantiierten Sachvortrag belegen

Vorgehen des Arbeitgebers

Bei begründeten Zweifeln kann der Arbeitgeber:

  • Die Entgeltfortzahlung zunächst verweigern
  • Seine Zweifel durch konkrete Tatsachen belegen
  • Ein betriebsärztliches Gutachten anfordern
  • Die AU durch die Krankenkasse überprüfen lassen

Wichtig ist: Nicht jede Krankschreibung nach einer Kündigung rechtfertigt automatisch Zweifel. Es kommt immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.


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Welche Beweiskraft hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor Gericht?

Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) besitzt vor Gericht einen hohen Beweiswert. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine ärztliche AU vorlegen, sieht das Gericht den Beweis Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit in der Regel als erbracht an.

Grundsätzliche Beweiskraft

Der hohe Beweiswert einer AU bedeutet, dass ein bloßes Bestreiten mit Nichtwissen durch den Arbeitgeber nicht ausreicht. Die AU ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel und begründet einen sogenannten Anscheinsbeweis zu Ihren Gunsten.

Erschütterung des Beweiswertes

Der Arbeitgeber kann den Beweiswert Ihrer AU erschüttern, wenn er konkrete Tatsachen darlegt und beweist, die ernsthafte Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit begründen. Solche Zweifel können entstehen durch:

  • Eine AU, die zeitlich exakt mit der Kündigungsfrist zusammenfällt
  • Verstöße gegen die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie bei der Ausstellung
  • Eine AU ohne vorherige persönliche ärztliche Untersuchung
  • Eine Krankschreibung, die den empfohlenen Zeitraum von zwei Wochen überschreitet

Ihre Rechte und Pflichten

Wird der Beweiswert Ihrer AU erschüttert, müssen Sie als Arbeitnehmer konkrete Tatsachen zu Ihrer Erkrankung darlegen und beweisen. Dies kann auch durch die Vernehmung der behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin erfolgen.

Die AU muss bestimmten formellen Anforderungen entsprechen: Sie muss vom Arzt persönlich ausgestellt und unterschrieben sein, das Datum der Feststellung, Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit enthalten sowie mit einem Praxisstempel versehen sein.


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Was passiert mit meinen Überstunden nach einer Kündigung?

Bei einer Kündigung verfallen Ihre Überstunden nicht automatisch. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen Ausgleich der geleisteten Überstunden.

Möglichkeiten des Überstundenausgleichs

Der Ausgleich kann auf zwei Arten erfolgen: durch Freizeitausgleich („Abfeiern“) oder durch Auszahlung. Welche Option zum Tragen kommt, richtet sich nach den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Wenn Ihr Vertrag keine ausdrückliche Regelung zwischen Freizeitausgleich und Vergütung enthält, steht Ihnen in der Regel eine Auszahlung zu. Bei einer fristlosen Kündigung ist eine Auszahlung zwingend, da ein Freizeitausgleich zeitlich nicht mehr möglich ist.

Wichtige Fristen beachten

Sie müssen bei der Geltendmachung Ihrer Überstunden bestimmte Fristen einhalten. Ohne vertragliche Ausschlussfristen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Häufig enthalten Arbeitsverträge jedoch kürzere Ausschlussfristen, die mindestens drei Monate betragen müssen.

Nachweis der Überstunden

Für die Durchsetzung Ihres Anspruchs müssen Sie nachweisen können, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet wurden. Eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Mehrarbeit ist daher wichtig. Bei Gleitzeit verfallen selbst eingeplante Überstunden in der Regel entschädigungslos, wenn Sie diese nicht innerhalb der Kündigungsfrist abbauen.

Bei einer Freistellung während der Kündigungsfrist werden Überstunden nicht automatisch abgegolten. Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


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Welche rechtlichen Schritte kann ich bei verweigerter Entgeltfortzahlung einleiten?

Bei verweigerter Entgeltfortzahlung können Sie zunächst die Krankenkasse einschalten, die vorläufig mit Krankengeld eintritt. Die Krankenkasse prüft dann Ihren Fall und macht gegebenenfalls die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend.

Unmittelbare Handlungsmöglichkeiten

Wenn Ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert, sollten Sie zunächst alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgfältig aufbewahren. Bei einer unberechtigten Verweigerung der Entgeltfortzahlung können Sie Ihre Ansprüche auf verschiedenen Wegen durchsetzen.

Außergerichtliche Schritte

Sie können zunächst ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Bleibt dies erfolglos, sollten Sie Ihren Anspruch schriftlich geltend machen. Eine formelle Mahnung dokumentiert dabei Ihre Forderung und setzt eine Frist zur Zahlung.

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn die außergerichtlichen Bemühungen erfolglos bleiben, können Sie Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Dabei ist zu beachten:

Der Anspruch muss korrekt berechnet werden – eine falsche Berechnung kann zur Klageabweisung führen. Bei der Klage ist besonders auf die formalen Aspekte zu achten. So muss beispielsweise bei der Entgeltfortzahlung die korrekte Höhe (Brutto statt Netto) eingeklagt werden.

Besonderheiten während der Kündigungsfrist

Während der Kündigungsfrist gelten besondere Regelungen. Wenn Sie nach einer Kündigung erkranken, müssen Sie besonders sorgfältig dokumentieren. Der Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Krankschreibung zeitlich exakt mit der Kündigungsfrist zusammenfällt.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Entgeltfortzahlungsanspruch

Dieser Begriff bezeichnet das gesetzlich garantierte Recht eines Arbeitnehmers, während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiterhin seinen Lohn oder sein Gehalt zu erhalten. Rechtlich fundiert wird dieses Prinzip beispielsweise im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert. Es greift auch während einer Kündigungsfrist, sodass Beschäftigte bei nachgewiesener Erkrankung nicht umgehend ohne finanzielle Absicherung dastehen. Beispiel: Ein Mitarbeiter, der sich während der Kündigungsfrist krankmeldet, erhält weiterhin seine Bezüge, sofern er eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kann. Der Begriff umfasst somit zentrale Aspekte des Arbeitnehmerschutzes und der sozialen Sicherung im Arbeitsverhältnis.


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Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist der vertraglich oder gesetzlich festgelegte Zeitraum, der zwischen dem Zugang einer Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegt. Rechtlich geregelt beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stellt sie sicher, dass beide Parteien ausreichend Zeit haben, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustellen. Während dieser Frist bleiben sämtliche arbeitsvertragliche Pflichten, wie etwa der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unberührt. Beispiel: Wird ein Arbeitsverhältnis zum 15. Oktober gekündigt, muss der Arbeitnehmer bis zu diesem Termin seinen Arbeitsplatz verlassen, erhält aber weiterhin seinen Lohn, sofern er krankheitsbedingt ausfällt. Dieser Zeitraum unterstützt eine geordnete und faire Abwicklung der Vertragsbeendigung.


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Eigenkündigung

Eigenkündigung beschreibt den Vorgang, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis freiwillig und einseitig beendet, also selbst kündigt. Juristisch von Bedeutung ist hierbei, dass bei einer Eigenkündigung besondere Konsequenzen, etwa in Bezug auf Ansprüche und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III), zu beachten sind. Dabei handelt es sich um einen bewussten Schritt des Arbeitnehmers, der oft auch strategisch erfolgt, um eventuell andere Vorteile oder Verpflichtungen zu beeinflussen. Beispiel: Ein Mitarbeiter gibt sein Kündigungsschreiben ab, obwohl er noch Ansprüche wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während der Kündigungsfrist besitzt, was Fragen zur Ernsthaftigkeit der Erkrankung aufwerfen kann. Dieser Begriff ist zentral, um zwischen arbeitgeberseitiger und arbeitnehmerseitiger Vertragsbeendigung zu unterscheiden.


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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit bezeichnet den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage ist, die vereinbarte Arbeit zu erbringen. Wesentlich im Arbeitsrecht ist, dass dieser Zustand durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt wird, welche als Grundlage für Ansprüche wie die Entgeltfortzahlung dient. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt über medizinische Diagnosen und Untersuchungen, die auch als Beweis im gerichtlichen Verfahren verwendet werden können. Beispiel: Ein Mitarbeiter, der während der Kündigungsfrist krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird, muss eine Bescheinigung vorlegen, um seinen Lohn weiterhin zu erhalten. Der Begriff grenzt sich von langen krankheitsbedingten Abwesenheiten ab, die eventuell zu Kündigungen führen können.


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Beweisaufnahme

Die Beweisaufnahme ist ein wesentlicher Bestandteil gerichtlicher Verfahren, bei dem alle relevanten Beweise, wie Zeugenaussagen, Dokumente und ärztliche Gutachten, gesammelt und geprüft werden. Juristisch relevant nach den Zivilprozessordnungen (ZPO) dient sie dazu, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und eine fundierte gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Im Kontext arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, wie im vorliegenden Fall um die Entgeltfortzahlung, kann die Beweisaufnahme ausschlaggebend sein, um den tatsächlichen Verlauf der Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen oder zu widerlegen. Beispiel: Ein Arbeitsgericht erhebt Beweise, indem es die ärztlichen Atteste und Zeugenaussagen der behandelnden Ärztin heranzieht, um festzustellen, ob die Krankheit echt besteht. Dieser Prozess sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen systematisch geprüft und berücksichtigt werden.


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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt und dabei sowohl individuelle als auch kollektive Arbeitsverhältnisse umfasst. Zentral gesetzlich geregelt sind unter anderem das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz sowie das Entgeltfortzahlungsgesetz, die alle dazu beitragen, faire und gerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall bildet das Arbeitsrecht die Grundlage für die Beurteilung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung während der Kündigungsfrist, unabhängig davon, ob eine Eigenkündigung vorliegt oder nicht. Beispiel: Wird während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig krankgeschrieben, greift arbeitsrechtlicher Schutz, der dem Arbeitnehmer seinen Lohn sichert. Dieser Rechtsrahmen differenziert sich deutlich von anderen Rechtsgebieten, da er spezifische Regelungen zur Absicherung von Arbeitnehmerinteressen enthält.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG § 3): Dieses Gesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf Fortzahlung ihres Gehalts bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Nach § 3 haben Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie unverschuldet erkranken und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Im vorliegenden Fall war der Kläger während der Kündigungsfrist krankgeschrieben, wodurch sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG begründet ist.
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG § 5): § 5 EFZG bestimmt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Kündigungsfrist bei Krankheit. Auch nach Ausspruch einer Kündigung haben Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer der Kündigungsfrist. Der Kläger befand sich vom 28.09. bis 15.10.2022, also innerhalb der Kündigungsfrist, in Arbeitsunfähigkeit, was seinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung gemäß § 5 EFZG sichert.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 622): Dieser Paragraph regelt die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht und legt fest, wie lange die Kündigungsfrist beträgt. Der Kläger kündigte sein Arbeitsverhältnis mit Einhaltung der gesetzlichen Frist zum 15.10.2022, wodurch die Dauer seiner Kündigungsfrist und damit der Zeitraum, in dem er Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatte, klar festgelegt wurde.
  • Pflichten des Arbeitnehmers zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (§ 5 EFZG): Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung über ihre Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Im vorliegenden Fall hat der Kläger mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht, um seine Krankheitszeiten zu belegen, wodurch er seinen Verpflichtungen nach § 5 EFZG nachgekommen ist und seinen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts untermauert hat.
  • Beweislast und gerichtliche Beweiswürdigung (§ 286 ZPO): Bei Streitigkeiten über Arbeitsunfähigkeit entscheidet das Gericht nach den Grundsätzen der Beweiswürdigung gemäß der Zivilprozessordnung. Das Erstgericht beurteilte die vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als glaubwürdig und ausreichend, wodurch der Anspruch des Klägers auf Entgeltfortzahlung bestätigt wurde.

Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Nürnberg – Az.: 7 Sa 223/23 – Urteil vom 05.03.2024


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