Übersicht:
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Erschütterung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Implikationen im Arbeitsrecht
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Welche Indizien können den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern?
- Wie kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit beweisen, wenn der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifelt?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als nicht glaubwürdig eingestuft wird?
- Welche Rechte hat ein Arbeitgeber bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters?
- Wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, wenn sie während einer Krankschreibung Urlaub planen oder antreten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger verlangte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, eine Zielerreichungsprämie und Urlaubsgelder von seinem Arbeitgeber.
- Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis und stellte den Kläger sofort von der Arbeit frei, wobei unklar blieb, ob Urlaub genehmigt war.
- Der Kläger meldete sich nach einem Konflikt mit dem Geschäftsführer krank und reichte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
- Das Gericht entschied zugunsten des Klägers in Bezug auf einen Teil der Forderungen und wies den Großteil ab.
- Die Entscheidung des Gerichts beruhte auf der Bewertung der vorgelegten Beweise und der rechtlichen Grundlage der Ansprüche im Arbeitsrecht.
- Der Kläger trägt den größeren Teil der Kosten des Verfahrens, was sich auf zukünftige Ansprüche auswirken könnte.
- Die Revision wurde nicht zugelassen, sodass das Urteil rechtskräftig ist.
- Die Urteilsfestlegung könnte Präzedenzfälle für ähnliche zukünftige Streitigkeiten im Arbeitsrecht schaffen.
- Die Entscheidung gibt dem Kläger teilweise Recht, klärt jedoch auch, dass nicht alle Ansprüche erfüllt wurden.
- Arbeitnehmer sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten während Krankheit und Urlaubsansprüchen im Klaren sein.
Erschütterung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Implikationen im Arbeitsrecht

Die Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und spielt eine bedeutende Rolle in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Eine ärztliche Bescheinigung bescheinigt den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers und ist oft das entscheidende Beweismittel für die Nachweisführung der Arbeitsunfähigkeit. Dennoch kommt es vor, dass Arbeitgeber die Validität dieser Bescheinigungen anzweifeln, sei es aufgrund von Unstimmigkeiten oder einer fraglichen Arbeitsunfähigkeit. Die rechtliche Anerkennung einer solchen Bescheinigung kann somit in Frage gestellt werden, was sowohl sozialrechtliche Aspekte als auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berührt.
Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kann eine erschütterte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Leistungsbewertung des Arbeitnehmers erheblich beeinflussen. Gutachterliche Stellungnahmen und medizinische Gutachten spielen hierbei eine zentrale Rolle, um die Standpunkte der beiden Parteien zu klären. Das Thema gewinnt an Brisanz, wenn es zu einem Widerspruch gegen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt, was zu weiteren rechtlichen Herausforderungen führen kann. Um die Komplexität dieser Thematik besser zu verstehen, werden im Folgenden ein konkreter Fall und dessen rechtliche Implikationen zusammengefasst und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Gerichtsfall: Arbeitnehmer klagt auf Entgeltfortzahlung und Prämie
Ein 50-jähriger Außendienstmitarbeiter hatte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber geklagt. Der Streit drehte sich um Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, eine Zielerreichungsprämie und Urlaubsabgeltung. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen fällte am 31.05.2024 ein Urteil in dieser Sache.
Hintergrund des Falls
Der Kläger war seit Juli 2020 bei dem Unternehmen beschäftigt. Im November 2022 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2023. Nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess kehrte der Mitarbeiter am 20.04.2023 an seinen Arbeitsplatz zurück. Am 28.04.2023 kam es zu Differenzen bezüglich einer vom Kläger erstellten Präsentation und eines geplanten Urlaubs. Ab dem 02.05.2023 meldete sich der Mitarbeiter krank. Er kündigte das Arbeitsverhältnis schließlich selbst zum 31.05.2023.
Streitpunkte vor Gericht
Der Kläger forderte das Gehalt für den Monat Mai 2023 in Höhe von 4.586 Euro brutto, eine Zielerreichungsprämie von 4.000 Euro brutto sowie die Abgeltung von 11 Urlaubstagen. Der Arbeitgeber bestritt die Rechtmäßigkeit der Krankmeldung und zweifelte den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an.
Entscheidung des Gerichts
Das Landesarbeitsgericht gab der Berufung des Arbeitgebers weitgehend statt:
- Entgeltfortzahlung: Das Gericht erkannte lediglich einen Anspruch auf Feiertagsvergütung für den 01.05.2023 in Höhe von 173,91 Euro brutto an. Für den restlichen Monat Mai wurde die Entgeltfortzahlung abgelehnt, da der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als erschüttert angesehen wurde.
- Urlaubsabgeltung: Der Anspruch des Klägers auf Abgeltung von 11 Urlaubstagen in Höhe von 2.030,71 Euro brutto wurde bestätigt.
- Zielerreichungsprämie: Die Forderung des Klägers nach einer Prämie von 4.000 Euro brutto wurde abgewiesen.
Begründung des Urteils
Das Gericht sah den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als erschüttert an. Es verwies auf Unstimmigkeiten zwischen den angegebenen Beschwerden und den verwendeten Diagnosecodes sowie auf Verstöße gegen die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie. Der zeitliche Zusammenhang mit beruflichen Konflikten und der anschließende Segeltörn des Klägers wurden ebenfalls als Indizien gegen eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit gewertet.
Bezüglich der Zielerreichungsprämie entschied das Gericht, dass das vom Kläger vorgelegte Dokument nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden war. Die Parteien hatten andere Vereinbarungen schriftlich fixiert und das Arbeitsverhältnis jahrelang ohne Berücksichtigung der geforderten Prämie geführt.
Die Urlaubsabgeltung wurde zugesprochen, da der Arbeitgeber sich in der Freistellungserklärung einen Widerruf vorbehalten hatte und der Kläger somit nicht uneingeschränkt Urlaub nehmen konnte.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert werden kann, wenn Unstimmigkeiten und zeitliche Zusammenhänge Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit wecken. Es obliegt dann dem Arbeitnehmer, seine Arbeitsunfähigkeit konkret darzulegen. Zudem zeigt der Fall, dass nicht unterzeichnete Dokumente in der Regel nicht automatisch Vertragsbestandteil werden, selbst wenn sie bei Vertragsschluss übergeben wurden. Dies unterstreicht die Bedeutung schriftlicher und eindeutiger Vereinbarungen im Arbeitsrecht.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil ist für Arbeitnehmer von großer Bedeutung, insbesondere wenn Sie sich krankschreiben lassen müssen. Es zeigt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht immer als unantastbarer Beweis gelten. Wenn Ihr Arbeitgeber begründete Zweifel an Ihrer Krankschreibung hat, etwa wegen des Timings oder widersprüchlicher Aktivitäten, kann der Beweiswert Ihrer AU-Bescheinigung erschüttert werden. In solchen Fällen müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit detailliert belegen können. Seien Sie also vorsichtig mit Aktivitäten während einer Krankschreibung, die Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit wecken könnten, und dokumentieren Sie Ihre Erkrankung sorgfältig. Zudem unterstreicht das Urteil die Wichtigkeit schriftlicher Vereinbarungen im Arbeitsvertrag – mündliche Zusagen oder nicht unterschriebene Dokumente haben oft keine rechtliche Bindung.
FAQ – Häufige Fragen
Sie haben Fragen zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen? Die Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Arbeitsrecht ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. In dieser FAQ-Rubrik finden Sie verständliche und prägnante Antworten auf die häufigsten Fragen. Ob es um die Beweislast, die Anforderungen an die Bescheinigung oder um die rechtlichen Folgen geht – wir bieten Ihnen fundierte Informationen aus zuverlässigen Quellen.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Welche Indizien können den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern?
- Wie kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit beweisen, wenn der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifelt?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als nicht glaubwürdig eingestuft wird?
- Welche Rechte hat ein Arbeitgeber bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters?
- Wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, wenn sie während einer Krankschreibung Urlaub planen oder antreten?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Welche Indizien können den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern?
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) kann durch verschiedene Indizien erschüttert werden. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine AU-Bescheinigung vorlegen, sollten Sie sich dieser möglichen Anhaltspunkte bewusst sein:
Zeitliche Zusammenhänge
Ein auffälliger zeitlicher Zusammenhang zwischen der AU-Bescheinigung und bestimmten betrieblichen Ereignissen kann Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken. Dazu gehören:
- Eine AU-Bescheinigung, die unmittelbar nach einer Kündigung ausgestellt wird und genau bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht.
- Krankschreibungen, die regelmäßig nach abgelehnten Urlaubsanträgen oder vor bzw. nach Feiertagen oder Wochenenden erfolgen.
- Häufige Arbeitsunfähigkeiten von kurzer Dauer, insbesondere wenn sie am Beginn oder Ende einer Arbeitswoche auftreten.
Verhaltensbezogene Indizien
Ihr Verhalten während der Arbeitsunfähigkeit kann ebenfalls Zweifel hervorrufen:
- Wenn Sie während der Krankschreibung bei Tätigkeiten beobachtet werden, die mit der angeblichen Erkrankung unvereinbar sind.
- Falls Sie die Arbeitsunfähigkeit zuvor angedroht haben, etwa im Rahmen eines Konflikts am Arbeitsplatz.
Auffälligkeiten in der Bescheinigung
Unstimmigkeiten oder Besonderheiten in der AU-Bescheinigung selbst können den Beweiswert erschüttern:
- Wenn die Bescheinigung von einem Arzt ausgestellt wurde, der durch häufige Krankschreibungen auffällig geworden ist.
- Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen AU-Bescheinigungen oder anderen medizinischen Unterlagen.
Vorgeschichte des Arbeitnehmers
Ihre bisherige Krankengeschichte im Unternehmen kann ebenfalls eine Rolle spielen:
- Wenn Sie auffällig häufig arbeitsunfähig sind, insbesondere wenn dies in einem Muster erfolgt (z.B. immer montags).
- Bei einer Häufung von Kurzzeiterkrankungen ohne erkennbaren medizinischen Zusammenhang.
Reaktion auf Überprüfungsmaßnahmen
Ihre Reaktion auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit kann den Beweiswert beeinflussen:
- Wenn Sie sich weigern, an einer Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung teilzunehmen.
- Falls Sie nicht bereit sind, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, um eine Überprüfung zu ermöglichen.
Beachten Sie, dass diese Indizien für sich genommen nicht ausreichen, um den Beweiswert einer AU-Bescheinigung vollständig zu entkräften. Arbeitgeber müssen stets die Gesamtumstände des Einzelfalls betrachten. Wenn Sie eine AU-Bescheinigung vorlegen, die eines oder mehrere dieser Merkmale aufweist, sollten Sie damit rechnen, dass Ihr Arbeitgeber möglicherweise weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen anfordern könnte.
Wie kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit beweisen, wenn der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifelt?
Wenn Ihr Arbeitgeber Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit äußert, können Sie als Arbeitnehmer verschiedene Schritte unternehmen, um Ihre tatsächliche Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen:
Detailliertes ärztliches Attest vorlegen
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt ein ausführliches Attest ausstellen. Dieses sollte neben der Diagnose auch konkrete Angaben zu Ihren Einschränkungen und der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit enthalten. Je detaillierter das Attest ist, desto schwieriger wird es für den Arbeitgeber, den Beweiswert anzuzweifeln.
Arzt von Schweigepflicht entbinden
Sie können Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit er dem Arbeitgeber genauere Auskünfte über Ihre Erkrankung geben kann. Dies kann helfen, Zweifel auszuräumen, ohne dass Sie selbst sensible medizinische Details offenlegen müssen.
Zusätzliche medizinische Unterlagen bereitstellen
Wenn Sie über weitere medizinische Unterlagen verfügen, die Ihre Arbeitsunfähigkeit belegen, können Sie diese dem Arbeitgeber vorlegen. Dazu gehören beispielsweise Befunde von Fachärzten oder Ergebnisse medizinischer Untersuchungen.
Bereitschaft zur Untersuchung durch den Medizinischen Dienst
Zeigen Sie sich kooperativ, falls Ihr Arbeitgeber eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen anregt. Eine Bestätigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst hat einen hohen Beweiswert.
Dokumentation Ihres Verhaltens während der Arbeitsunfähigkeit
Führen Sie ein Tagebuch über Ihre krankheitsbedingten Einschränkungen und Ihre Genesung. Dies kann als zusätzlicher Nachweis dienen, falls der Arbeitgeber Ihr Verhalten während der Arbeitsunfähigkeit in Frage stellt.
Rechtliche Grundlagen kennen und anwenden
Beachten Sie, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur durch konkrete Tatsachen erschüttern kann, die Zweifel an Ihrer Erkrankung begründen. Die bloße Vermutung oder ein Verdacht des Arbeitgebers reichen nicht aus, um den Beweiswert zu erschüttern.
Wenn Sie diese Schritte befolgen, stärken Sie Ihre Position erheblich. Denken Sie daran, dass die Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bei Ihnen als Arbeitnehmer liegt, aber eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert hat.
Welche Konsequenzen drohen, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als nicht glaubwürdig eingestuft wird?
Wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) als nicht glaubwürdig eingestuft wird, können für Sie als Arbeitnehmer erhebliche Konsequenzen entstehen. Der Arbeitgeber hat in solchen Fällen verschiedene Möglichkeiten, auf die vermeintlich unberechtigte Krankmeldung zu reagieren.
Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung
Die unmittelbarste Folge einer erschütterten AU-Bescheinigung ist der mögliche Verlust Ihres Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn Ihr Arbeitgeber den Beweiswert der AU-Bescheinigung erfolgreich erschüttert, müssen Sie als Arbeitnehmer Ihre Arbeitsunfähigkeit anderweitig nachweisen. Gelingt Ihnen dies nicht, kann Ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. In diesem Fall erhalten Sie für den fraglichen Zeitraum kein Gehalt.
Arbeitsrechtliche Maßnahmen
Neben finanziellen Einbußen drohen Ihnen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen:
- Abmahnung: Ihr Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass Sie eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht haben.
- Kündigung: In schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholtem Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann sogar eine verhaltensbedingte Kündigung drohen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie trotz angeblicher Arbeitsunfähigkeit einer anderen Tätigkeit nachgehen oder Ihren Heilungsprozess vorsätzlich verzögern.
Beweislastumkehr
Wenn der Arbeitgeber den Beweiswert Ihrer AU-Bescheinigung erschüttert hat, kehrt sich die Beweislast um. Das bedeutet, Sie müssen nun selbst beweisen, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig waren. Dies kann eine erhebliche Herausforderung darstellen, da Sie möglicherweise detaillierte medizinische Informationen offenlegen oder Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden müssen.
Überprüfung durch den Medizinischen Dienst
Ihr Arbeitgeber kann bei Zweifeln an Ihrer Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse einschalten. Diese kann wiederum den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Überprüfung beauftragen. Sollte der MD zu dem Schluss kommen, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorlag, kann dies nicht nur zum Verlust der Entgeltfortzahlung führen, sondern auch Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nachhaltig beschädigen.
Schadensersatzforderungen
In extremen Fällen, wenn dem Arbeitgeber durch Ihr Verhalten ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, könnten sogar Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund Ihrer vorgetäuschten Abwesenheit wichtige Termine oder Projekte nicht wahrgenommen werden konnten.
Bedenken Sie, dass eine als unglaubwürdig eingestufte AU-Bescheinigung nicht nur rechtliche und finanzielle Folgen haben kann, sondern auch das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber erheblich belastet. Dies kann sich langfristig negativ auf Ihre berufliche Entwicklung und Ihre Position im Unternehmen auswirken.
Welche Rechte hat ein Arbeitgeber bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters?
Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters stehen dem Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der Arbeitgeber kann versuchen, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erschüttern. Dafür muss er tatsächliche Umstände darlegen und beweisen, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen. Solche Umstände können sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers oder aus der AU selbst ergeben. Wenn Sie beispielsweise einen Mitarbeiter beim Einkaufen sehen, obwohl dieser wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben ist, könnte dies den Beweiswert der AU erschüttern.
Einschaltung der Krankenkasse
Bei berechtigten Zweifeln kann der Arbeitgeber die Krankenkasse des Arbeitnehmers einschalten. Er hat das Recht, von der Krankenkasse zu verlangen, dass sie eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Die Krankenkasse darf dieses Verlangen nur ablehnen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben.
Verweigerung der Entgeltfortzahlung
Wenn der Arbeitgeber aufgrund konkreter Tatsachen ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, kann er die Entgeltfortzahlung verweigern. Allerdings trägt er dabei das Risiko, im Falle einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit zur Nachzahlung und möglicherweise zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Stellen Sie sich vor, Sie verweigern einem Mitarbeiter die Entgeltfortzahlung, weil Sie ihn für arbeitsfähig halten. Wenn sich später herausstellt, dass er tatsächlich krank war, müssen Sie das Entgelt nachzahlen.
Durchführung von Kontrollen
Der Arbeitgeber hat das Recht, Kontrollen durchzuführen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Dies kann in Form von Hausbesuchen oder der Beauftragung eines Detektivs geschehen. Dabei müssen jedoch die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beachtet werden. Solche Maßnahmen sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Anforderung einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag
Normalerweise muss ein Arbeitnehmer erst ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeit schon ab dem ersten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Dies kann für einzelne Mitarbeiter oder generell für alle Beschäftigten festgelegt werden.
Kündigung bei Verdacht des Arbeitszeitbetrugs
In besonders schwerwiegenden Fällen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, kann eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommen. Hierfür müssen jedoch sehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, und es sollte in der Regel zunächst eine Abmahnung erfolgen.
Bei der Ausübung dieser Rechte müssen Arbeitgeber stets die gesetzlichen Vorgaben und die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer beachten. Die Maßnahmen sollten verhältnismäßig sein und auf konkreten Verdachtsmomenten basieren.
Wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, wenn sie während einer Krankschreibung Urlaub planen oder antreten?
Wenn Sie während einer Krankschreibung Urlaub planen oder antreten möchten, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten:
Ärztliche Rücksprache halten
Konsultieren Sie unbedingt Ihren behandelnden Arzt, bevor Sie eine Reise antreten. Besprechen Sie, ob der geplante Urlaub Ihrer Genesung förderlich oder hinderlich sein könnte. Lassen Sie sich im Idealfall schriftlich bestätigen, dass die Reise Ihrer Erholung dient und nicht im Widerspruch zur Krankschreibung steht.
Arbeitgeber informieren
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Reiseabsichten. Eine Mitteilungspflicht besteht zwar nicht, aber eine offene Kommunikation kann spätere Missverständnisse vermeiden. Erklären Sie, dass die Reise Ihrer Genesung nicht im Wege steht und eventuell sogar förderlich ist.
Erreichbarkeit sicherstellen
Stellen Sie sicher, dass Sie für Ihren Arbeitgeber oder die Krankenkasse erreichbar bleiben. Dies gilt insbesondere, wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind und Krankengeld beziehen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Krankenkasse über die Reise informieren und deren Zustimmung einholen.
Aktivitäten anpassen
Passen Sie Ihre Urlaubsaktivitäten an Ihren Gesundheitszustand an. Vermeiden Sie Tätigkeiten, die den Eindruck erwecken könnten, Sie seien nicht wirklich arbeitsunfähig. Wenn Sie beispielsweise wegen Rückenproblemen krankgeschrieben sind, sollten Sie keinen Tauchurlaub oder eine anstrengende Bergwanderung unternehmen.
Dokumentation führen
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, wie ärztliche Bescheinigungen, Reisedokumente und eventuelle Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Diese können im Falle von Unstimmigkeiten wichtig sein.
Beachten Sie, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern kann, wenn Ihr Verhalten im Urlaub im deutlichen Widerspruch zu Ihrer Krankschreibung steht. In einem solchen Fall könnten arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung): Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein ärztliches Dokument, das bestätigt, dass ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Sie dient als Nachweis für den Arbeitgeber und hat bedeutende Auswirkungen auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sollte der Arbeitgeber Zweifel an der Gültigkeit der Bescheinigung haben, kann er deren Beweiswert in Frage stellen, was bedeutet, dass es nicht mehr als ausreichender Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit angesehen wird.
- Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der Beweiswert einer AU-Bescheinigung bezieht sich auf deren Fähigkeit, als verlässliches Beweismittel vor Gericht anerkannt zu werden. Wenn der Beweiswert erschüttert wird, bedeutet dies, dass Zweifel an der Richtigkeit und Authentizität der Krankmeldung bestehen. Dies kann durch Unstimmigkeiten in den Diagnosen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers geschehen, die im Widerspruch zu den geltend gemachten Beschwerden stehen, wie z.B. Urlaubsreisen während der angeblichen Krankheit.
- Entgeltfortzahlung: Hierbei handelt es sich um das fortgezahlte Gehalt eines Arbeitnehmers, der krankheitsbedingt seiner Arbeit nicht nachkommen kann. Laut deutschem Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer oft Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit. Sollte jedoch die Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber oder das Gericht in Frage gestellt werden, kann dieser Anspruch verweigert werden.
- Urlaubsabgeltung: Dies ist ein finanzieller Ausgleich, den Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihren Urlaub nicht nehmen können, etwa weil das Arbeitsverhältnis endet. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung tritt an die Stelle des Anspruchs auf Urlaub. Im vorliegenden Text wurde dem Kläger diese Abgeltung zugesprochen, da er urlaubsreife Tage hatte, die er nicht nehmen konnte, bevor sein Arbeitsverhältnis endete.
- Zielerreichungsprämie: Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung, die an das Erreichen bestimmter Leistungsvorgaben oder Ziele geknüpft ist. Diese Prämie wird oft vertraglich vereinbart und ist ein Anreiz für Arbeitnehmer, bestimmte Arbeitsleistungen zu erbringen. Im besprochenen Fall wurde die Zielerreichungsprämie nicht gezahlt, da das Gericht entschied, dass sie nicht Teil des Arbeitsvertrages war.
- Kündigungsschutzprozess: Dies ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehren kann, um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Der Kläger im Text hatte einen solchen Prozess erfolgreich geführt, wodurch er wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren konnte. Ein erfolgreicher Kündigungsschutzprozess kann die Kündigung rückgängig machen und dem Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz wiedergeben.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 361 BGB (Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall):
- Dieser Paragraph regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von maximal sechs Wochen.
- Der Kläger meldete sich am 2. Mai 2023 krank und war bis zum 31. Mai 2023 arbeitsunfähig. Die Beklagte ist daher verpflichtet, dem Kläger für diesen Zeitraum sein Entgelt fortzuzahlen.
- § 616 BGB (Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit):
- Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer ohne triftigen Grund längerfristig arbeitsunfähig ist und der Betrieb dadurch erheblich beeinträchtigt wird.
- Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 30. November 2022. Im Kündigungsschreiben heißt es, dass der Kläger „mit sofortiger Wirkung“ von der Arbeit freigestellt werde. Dies könnte auf eine Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit hindeuten.
- § 106 GewO (Urlaub):
- Dieser Paragraph regelt die Höhe des Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers. Der Kläger hat Anspruch auf 26 Urlaubstage pro Jahr.
- Der Kläger hat Urlaub für die Zeit vom 5. Juni bis 9. Juni 2023 gebucht. Die Beklagte hat jedoch den Urlaubsbeginn des Klägers abgelehnt, da der Kläger seine Präsentation nicht zufriedenstellend vorlegte.
- § 92 BetrVG (Betriebsvereinbarung):
- Dieser Paragraph ermöglicht es den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber, durch Betriebsvereinbarungen bestimmte Fragen des Arbeitsverhältnisses zu regeln, beispielsweise die Berechnung von Prämien.
- Der Kläger hat über eine feste Provision von 1.000,00 Euro brutto hinaus Anspruch auf eine variable Vergütung, deren Höhe sich möglicherweise aus einer Betriebsvereinbarung ergibt.
- § 626 BGB (Kündigung des Arbeitsvertrages):
- Dieser Paragraph regelt das Recht des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn der Arbeitgeber vertragswidrig handelt oder dem Arbeitnehmer die weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist.
- Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis am 26. Mai 2023. Dies könnte auf einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB hindeuten, z. B. ein vertragswidriges Verhalten der Beklagten.
Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Niedersachsen – Az.: 14 Sa 618/23 – Urteil vom 31.05.2024
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.
