Über 345.000 Menschen haben 2023 eine Erwerbsminderungsrente beantragt, fast die Hälfte davon erhielt eine Ablehnung. Für die Betroffenen geht es um die finanzielle Existenz. An diesem Punkt entscheidet sich, ob jemand die Ablehnung hinnimmt oder sie mit den richtigen Mitteln angreift. Die Kanzlei Kotz GbR vertritt Arbeitnehmer seit 1983 in solchen Auseinandersetzungen, bundesweit.
Wer bei der Erwerbsminderungsrente einen Anwalt einschaltet, holt sich Unterstützung dort, wo die meisten Verfahren entschieden werden: bei der Beurteilung des Gutachtens und bei den Fristen. Allein durchgekämpft, scheitern viele berechtigte Ansprüche an formalen Fehlern.
Wir kennen die typischen Ablehnungsgründe der Rentenversicherung und wissen, wie man ihnen begegnet. Fünf Punkte zeigen, wo anwaltliche Hilfe den Unterschied macht.
Kostenlose Prüfung Ihres Falls
Sie haben einen Ablehnungsbescheid erhalten oder sind unsicher, ob sich ein Widerspruch lohnt? Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir bewerten unverbindlich, welche Chancen Sie haben und welche Schritte sinnvoll sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Hohe Ablehnungsquote: Fast jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird zunächst abgelehnt. Eine Ablehnung ist jedoch keine endgültige Entscheidung.
- Maßgebliches Restleistungsvermögen: Über die Bewilligung entscheidet vor allem, wie viele Stunden täglich Sie laut Gutachten noch arbeiten können.
- Kurze Fristen: Gegen einen Ablehnungsbescheid bleibt nur ein Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG). Wird diese Frist versäumt, ist der Bescheid bestandskräftig.
- Anwaltlicher Mehrwert: Eine anwaltliche Vertretung nimmt Akteneinsicht, deckt Schwachstellen im Gutachten auf und führt das Verfahren bis vor das Sozialgericht.
- Kostenrisiko überschaubar: Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei, im Erfolgsfall trägt die Rentenversicherung die Anwaltskosten.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen, um eine erste Einschätzung vom Fachanwalt zu erhalten.
Warum die Kanzlei Kotz der richtige Partner ist
Hans Jürgen Kotz ist seit 1983 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auf diese Schnittstelle kommt es hier an. Denn eine Erwerbsminderungsrente betrifft fast nie nur die Rentenversicherung.
Sobald die Rente bewilligt oder abgelehnt wird, steht meist auch das Arbeitsverhältnis zur Debatte: Kündigung, Befristung, Abfindung. Wer nur den Rentenantrag im Blick hat, übersieht diese Folgen. Genau hier setzen wir an, als Familienkanzlei mit kurzen Wegen und bundesweiter Vertretung. Unsere Haltung dabei: Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Grund 1: Eine Ablehnung ist kein Schlusspunkt
Viele Antragsteller geben nach einem ablehnenden Bescheid auf. Ein Fehler. Im Widerspruchsverfahren haben rund 20 Prozent der Betroffenen Erfolg, vor dem Sozialgericht steigt die Quote auf über 30 Prozent (Sozialverband VdK).
Häufig beruhen Ablehnungen schlicht auf unvollständigen Unterlagen oder einer besonders strengen Auslegung durch die Behörde. Ein Fachanwalt prüft, ob die Begründung überhaupt trägt, und weiß, welche Argumente die Rentenversicherung überzeugen und welche ins Leere laufen. Die wichtigsten Grundlagen zur Erwerbsminderungsrente haben wir an anderer Stelle ausführlich dargestellt.
Grund 2: Das Gutachten ist der eigentliche Streitpunkt
Über die Erwerbsminderungsrente entscheidet nicht Ihre Diagnose, sondern Ihr Restleistungsvermögen, also die Frage, wie viele Stunden täglich Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können.
Die Grenzen sind eindeutig (§ 43 SGB VI). Unter drei Stunden gibt es die volle Rente, bei drei bis unter sechs Stunden die halbe, ab sechs Stunden meist nichts.
Das Problem: Der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung kommt oft zu einem höheren Stundenwert als Ihre behandelnden Ärzte. Und diese schildern in ihren Berichten zwar Diagnosen, treffen aber selten eine stundengenaue Aussage zur Arbeitsfähigkeit. Genau diese Lücke nutzt die Behörde zur Ablehnung.
Eine anwaltliche Vertretung beantragt Akteneinsicht, prüft das zugrundeliegende Gutachten und sorgt dafür, dass Ihre Einschränkungen mit gezielten neuen Belegen nachvollziehbar werden.

Grund 3: Fristen entscheiden über Ihren Anspruch
Gegen einen Ablehnungsbescheid bleibt nur ein Monat (§ 84 SGG). Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, muss die Ablehnung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre.
Zwischen Krankheit und Bürokratie verstreicht dieser Monat schnell. Viele glauben zudem, sie müssten den Widerspruch sofort ausführlich begründen, und verlieren darüber Zeit. Ein Anwalt legt zunächst fristwahrend Widerspruch ein und liefert die Begründung später nach. So bleibt der Anspruch gesichert, ohne dass unter Zeitdruck Fehler entstehen.
Grund 4: Ihr Arbeitsplatz steht oft mit auf dem Spiel
Eine Erwerbsminderungsrente greift direkt in Ihr Arbeitsverhältnis ein. Bei einer unbefristeten vollen Rente kann es automatisch enden, sofern Arbeits- oder Tarifvertrag dies als auflösende Bedingung vorsehen. Bei einer befristeten Rente ruht es dagegen meist nur und lebt nach Ablauf der Befristung wieder auf.
An diesem Unterschied hängt Ihre weitere wirtschaftliche Absicherung, geprüft wird er im Antragsverfahren aber selten. Wir prüfen deshalb beide Seiten: den Rentenanspruch und die Folgen für Ihren Arbeitsvertrag. Manchmal ist ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung die bessere Lösung als eine krankheitsbedingte Kündigung.
Grund 5: Das Kostenrisiko ist kleiner als gedacht
Die Angst vor hohen Kosten hält viele vom Anwalt ab. Meist zu Unrecht. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei.
Setzt sich Ihr Anspruch durch, trägt die Rentenversicherung die Anwaltskosten. Wer rechtsschutzversichert ist, greift auf seine Deckung zurück, bei geringem Einkommen kommt Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht. Dem überschaubaren Kostenrisiko steht eine Rente gegenüber, die über Jahre Ihre finanzielle Grundlage bildet.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die meisten abgelehnten Anträge scheitern nicht an der Krankheit selbst, sondern an einem unvollständig begründeten Widerspruch oder einer versäumten Frist. Wer den Bescheid nicht hinnimmt und das Gutachten gezielt prüfen lässt, holt sich am Ende oft doch die Rente, die ihm zusteht.
So gehen wir für Sie vor
Nach Ihrer Anfrage bewerten wir Ihre rechtliche Ausgangslage. Liegt schon ein Ablehnungsbescheid vor, nehmen wir Akteneinsicht, legen fristwahrend Widerspruch ein und begründen ihn mit den passenden medizinischen Nachweisen. Wie hoch die Erfolgsaussichten beim Widerspruch sind, hängt vor allem von der Qualität dieser Belege ab.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, klagen wir vor dem Sozialgericht, das in der Regel ein eigenes, unabhängiges Gutachten einholt. Die arbeitsrechtlichen Folgen behalten wir dabei im Blick, damit Sie nicht an einer Stelle gewinnen und an anderer verlieren. Ob sich Widerspruch oder Klage in Ihrem Fall lohnen, klären wir vorab in der Ersteinschätzung.
Kostenlose Ersteinschätzung für Ihren Fall
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