Übersicht:
- Wie funktioniert die 6-Stunden-Grenze bei der EM-Rente?
- Wann gibt es trotz 6 Stunden eine Erwerbsminderungsrente?
- Was passiert, wenn Sie mit EM-Rente 6 Stunden arbeiten?
- Rechenbeispiel: Volle vs. halbe EM-Rente im Vergleich
- Gutachten bescheinigt 6 Stunden: Ihre Handlungsoptionen
- Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
- Warum sich anwaltliche Unterstützung lohnt
- Kostenlose Ersteinschätzung für Ihren Fall
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ist eine Erwerbsminderungsrente trotz 6 Stunden Arbeitsfähigkeit möglich?
- Wann bekomme ich trotz 6 Stunden Arbeit eine volle Erwerbsminderungsrente?
- Was tun, wenn mein Antrag auf EM-Rente wegen 6 Stunden abgelehnt wird?
- Was passiert, wenn ich mit Erwerbsminderungsrente 6 Stunden arbeite?
- Wann ist anwaltliche Unterstützung bei EM-Renten-Ablehnung sinnvoll?
Erwerbsminderungsrente trotz 6 Stunden Arbeit: Ist das möglich? Diese Frage stellen sich Betroffene vor allem dann, wenn das Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein Leistungsvermögen von sechs Stunden oder mehr bescheinigt und der Antrag abgelehnt wird. Viele Betroffene empfinden sich als deutlich stärker eingeschränkt, als das Gutachten nahelegt, und fragen sich, ob sie wirklich keine Chance auf eine EM-Rente haben.
Dabei zeigt ein Blick auf die Statistik, dass die 6-Stunden-Grenze keineswegs so starr ist wie oft angenommen: Nur etwa 12 Prozent der neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten sind Teilrenten (bpb/DRV). Etwa jeder siebte Neuzugang erhält eine sogenannte Arbeitsmarktrente, also eine volle EM-Rente, obwohl das Leistungsvermögen eigentlich nur eine teilweise Erwerbsminderung begründen würde. Wer die rechtlichen Ausnahmen kennt, kann auch bei einem Gutachten mit 6 Stunden noch berechtigte Ansprüche durchsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundregel: Wer mindestens 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, hat nach § 43 SGB VI grundsätzlich keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
- Arbeitsmarktrente: Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden kann eine volle EM-Rente gewährt werden, wenn kein Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann.
- Summierung: Auch bei 6 Stunden und mehr kann ein Rentenanspruch bestehen, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen den Arbeitsmarkt faktisch verschließt.
- Berufsschutz: Für vor dem 2. Januar 1961 Geborene gelten nach § 240 SGB VI erweiterte Schutzregelungen.
- Widerspruch: Nach einer Ablehnung haben Sie genau einen Monat Zeit für den Widerspruch. Versäumen Sie diese Frist nicht.
- Sozialgericht: Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht fallen für Versicherte keine Gerichtskosten an.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Lassen Sie Ihren Fall von unserem Fachanwalt für Sozialrecht prüfen.

Wie funktioniert die 6-Stunden-Grenze bei der EM-Rente?
Wer mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann, hat nach § 43 SGB VI grundsätzlich keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Das gilt sowohl für die volle als auch für die teilweise EM-Rente.
Das Gesetz unterscheidet drei Stufen des Leistungsvermögens, die über die Rentenart entscheiden:
- Weniger als 3 Stunden täglich: Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente.
- 3 bis unter 6 Stunden täglich: Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente (halbe Rente).
- 6 Stunden oder mehr: Kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Entscheidend ist dabei nicht Ihre tatsächliche Arbeitszeit, sondern Ihr medizinisch festgestelltes Leistungsvermögen. Die DRV prüft, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt irgendeine leichte Tätigkeit ausüben könnten, unabhängig von Ihrem erlernten Beruf oder Ihrer Qualifikation. Ein Ingenieur wird also genauso an der Fähigkeit gemessen, einfache Bürotätigkeiten auszuüben, wie eine Pflegekraft.
Von dieser Grundregel gibt es jedoch Ausnahmen.
Wann gibt es trotz 6 Stunden eine Erwerbsminderungsrente?
Die gesetzliche Grenze von 6 Stunden ist nicht das letzte Wort. Allerdings muss man genau unterscheiden: Die Arbeitsmarktrente greift nur, wenn das Gutachten 3 bis unter 6 Stunden bescheinigt. Wer laut Gutachten genau 6 Stunden oder mehr arbeiten kann, braucht andere Ansatzpunkte, etwa die Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder den Berufsschutz.
Arbeitsmarktrente bei verschlossenem Teilzeitmarkt
Die wichtigste Ausnahme betrifft Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden: Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1976 erhalten sie die volle Erwerbsminderungsrente, wenn ihnen kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann. Der Arbeitsmarkt gilt dann als „verschlossen“.
Konkret heißt das: Die DRV oder die Agentur für Arbeit muss einen konkreten Teilzeitarbeitsplatz benennen, der dem eingeschränkten Restleistungsvermögen entspricht. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird die volle EM-Rente gewährt, obwohl das Gutachten nur eine teilweise Erwerbsminderung begründet. Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Teilzeitmarkt grundsätzlich als verschlossen, solange kein konkreter Arbeitsplatz benannt wird. So sprach etwa das Sozialgericht Karlsruhe einer Zahntechnikerin die volle EM-Rente zu, obwohl sie noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten konnte.
Wichtig: Wer bereits einen Teilzeitarbeitsplatz hat und diesen freiwillig aufgibt, kann sich nicht auf die Arbeitsmarktrente berufen. Zudem wird die Arbeitsmarktrente wegen ihrer Kopplung an die Arbeitsmarktlage grundsätzlich befristet bewilligt.

Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen
Diese Ausnahme ist weniger bekannt, kann aber auch bei einem Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr greifen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine volle Erwerbsminderung vorliegen kann, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt faktisch verschließt (BSG, Urteil vom 11.12.2019, Az. B 13 R 7/18 R).
Das bedeutet: Einzelne Einschränkungen wie kein Heben schwerer Lasten, keine Überkopfarbeit, kein Publikumsverkehr, keine Akkordarbeit oder keine Nachtschicht begründen für sich genommen keine Erwerbsminderung. Kommen jedoch so viele qualitative Einschränkungen zusammen, dass praktisch kein Arbeitsplatz mehr in Frage kommt, kann auch bei einem Gutachten mit „6 Stunden leichte Tätigkeit“ die volle EM-Rente bewilligt werden. Die DRV prüft diesen Aspekt allerdings selten von sich aus. Hier ist anwaltliche Unterstützung häufig entscheidend.
Einen Sonderfall bildet die fehlende Wegefähigkeit: Wer gesundheitsbedingt keine 500 Meter mehr zu Fuß zurücklegen kann und kein eigenes Fahrzeug nutzen kann, gilt nach der Rechtsprechung ebenfalls als voll erwerbsgemindert, selbst wenn das Gutachten ein Restleistungsvermögen von 6 Stunden oder mehr bescheinigt.
Berufsschutz für vor 1961 Geborene
Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, genießen nach § 240 SGB VI einen erweiterten Berufsschutz. Sie können eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, selbst wenn sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch 6 Stunden oder mehr arbeiten könnten. Entscheidend ist allein, dass sie ihren bisherigen Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit nicht mehr ausüben können. Diese Regelung wird zunehmend seltener relevant, da die betroffene Altersgruppe mittlerweile mindestens 65 Jahre alt ist.

Was passiert, wenn Sie mit EM-Rente 6 Stunden arbeiten?
Wer trotz EM-Rente regelmäßig 6 oder mehr Stunden arbeitet, riskiert eine Überprüfung durch die DRV und den möglichen Wegfall des Rentenanspruchs.
Viele Betroffene verwechseln dabei zwei verschiedene Grenzen: Die Hinzuverdienstgrenze regelt, wie viel Sie finanziell neben der Rente verdienen dürfen. Bei voller EM-Rente liegt sie 2026 bei bis zu 20.763,75 Euro jährlich. Das Leistungsvermögen hingegen bestimmt, wie viele Stunden Sie arbeiten dürfen, ohne den Rentenanspruch zu gefährden. Wer die Hinzuverdienstgrenze einhält, aber deutlich über sein festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeitet, gibt der DRV einen Anlass zur Überprüfung.
In solchen Fällen kann das Argument der Raubbauarbeit helfen: Wer nachweislich auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet, etwa mit unzumutbarer Willensanstrengung oder unter erheblichen Schmerzen, muss nicht automatisch die Rente verlieren. Auch das Argument, dass die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung nicht dem Leistungsvermögen entspricht (etwa weil Kollegen Arbeit übernehmen), kann relevant sein.
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es zudem die Möglichkeit einer Arbeitserprobung: EM-Rentner können bis zu sechs Monate lang eine Tätigkeit ausprobieren, ohne dass die Rente allein wegen der Arbeitsaufnahme entzogen wird. Erst wenn die Erprobung eine gesteigerte Arbeitsfähigkeit zeigt, kann die DRV die Rente anpassen.
Rechenbeispiel: Volle vs. halbe EM-Rente im Vergleich
- Durchschnittliche volle EM-Rente: ca. 1.050 Euro/Monat
- Teilweise EM-Rente (Rentenartfaktor 0,5): ca. 525 Euro/Monat
- Differenz: 525 Euro monatlich
Über eine typische Befristung von drei Jahren (§ 102 SGB VI) ergibt sich ein Unterschied von knapp 19.000 Euro. Ob die volle oder nur die halbe EM-Rente bewilligt wird, entscheidet oft über die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen.

Gutachten bescheinigt 6 Stunden: Ihre Handlungsoptionen
Bescheinigt das DRV-Gutachten ein Leistungsvermögen von 6 Stunden oder mehr, ist das zunächst ein Ablehnungsgrund. Doch Gutachten sind nicht unfehlbar. Häufig unterschätzen Gutachter qualitative Einschränkungen, bewerten psychische Begleiterkrankungen nicht ausreichend oder ignorieren die Wechselwirkungen mehrerer Krankheiten.
Schritt 1: Widerspruch einlegen. Nach Zustellung des Ablehnungsbescheids haben Sie genau einen Monat Zeit für den Widerspruch. Legen Sie ihn notfalls zunächst „fristwahrend“ ohne Begründung ein und reichen Sie die Begründung nach Akteneinsicht nach. Diese Frist ist zwingend. Wird sie versäumt, wird der Ablehnungsbescheid bestandskräftig.
Schritt 2: Gutachten kritisch prüfen lassen. Ein Fachanwalt kann das Gutachten auf Schwachstellen prüfen: Wurden alle Befundberichte berücksichtigt? Stimmen die dokumentierten Angaben mit dem überein, was Sie tatsächlich gesagt haben? Wurden die Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen und die Arbeitsmarktrente geprüft?
Schritt 3: Klage vor dem Sozialgericht. Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie Klage erheben. Im Verfahren vor dem Sozialgericht haben Sie das Recht, ein Gegengutachten nach § 109 SGG zu beantragen. Das Gericht beauftragt dann einen von Ihnen gewählten Sachverständigen, unabhängig von der DRV. Und: In der ersten Instanz fallen für Versicherte keine Gerichtskosten an.
Praxisbeispiel aus unserer Kanzlei: Ein Mandant erhielt einen Ablehnungsbescheid, weil das DRV-Gutachten „6 Stunden leichte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ bescheinigte. Im Widerspruchsverfahren konnten wir durch ergänzende fachärztliche Stellungnahmen nachweisen, dass eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorlag: Kein Publikumsverkehr, keine Bildschirmarbeit über 30 Minuten, keine Stresssituationen, kein Heben über 5 kg, keine Überkopfarbeit. In der Gesamtschau war der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen. Die volle EM-Rente wurde bewilligt.
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
„Ein Gutachten mit ‚6 Stunden‘ bedeutet nicht zwangsläufig das Ende Ihres Rentenanspruchs. In vielen Fällen werden qualitative Einschränkungen unterschätzt oder die Arbeitsmarktrente wird gar nicht erst geprüft. Gerade bei der Summierung von Leistungseinschränkungen erleben wir, dass juristische Argumentation den entscheidenden Unterschied macht. Wer den Ablehnungsbescheid einfach hinnimmt, verschenkt häufig berechtigte Ansprüche.“
Warum sich anwaltliche Unterstützung lohnt
Rund 44 Prozent aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt. Die DRV entscheidet restriktiv. Gleichzeitig belegen die Erfolgsquoten im Widerspruchs- und Klageverfahren, dass viele Ablehnungen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht erkennt Ansatzpunkte, die Laien regelmäßig übersehen. Er prüft, ob das Gutachten inhaltlich angreifbar ist, ob die Arbeitsmarktrente in Frage kommt und ob eine Summierung von Leistungseinschränkungen vorliegt, die die DRV nicht berücksichtigt hat. Darüber hinaus wahrt er die einmonatige Widerspruchsfrist und formuliert eine fundierte Begründung. Im Klageverfahren stellt er die richtigen Beweisanträge und beantragt bei Bedarf ein Gegengutachten nach § 109 SGG.
Angesichts der erheblichen finanziellen Einbußen bei einer halben statt einer vollen EM-Rente sollte kein Ablehnungsbescheid ungeprüft bleiben.

Kostenlose Ersteinschätzung für Ihren Fall
Hat die DRV Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, weil das Gutachten 6 Stunden oder mehr bescheinigt? Geben Sie nicht vorschnell auf. Als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht mit über 40 Jahren Erfahrung prüft Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz, ob in Ihrem Fall Ausnahmen greifen: von der Arbeitsmarktrente bis zur Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen.
Schildern Sie uns Ihre Situation über das Anfrageformular. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist eine Erwerbsminderungsrente trotz 6 Stunden Arbeitsfähigkeit möglich?
Ja, eine Erwerbsminderungsrente kann trotz sechs Stunden Arbeitsfähigkeit bestehen. Zwar gilt die Arbeitsmarktrente nur bei unter sechs Stunden Leistungsvermögen, doch Ausnahmen wie die Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder der erweiterte Berufsschutz für vor 1961 Geborene sind entscheidend. Sie können den Arbeitsmarkt faktisch verschließen.
Das Gesetz schaut tiefer als nur auf die reine Stundenzahl. Juristen nennen das eine differenzierte Betrachtung der qualitativen Einschränkungen. Wenn beispielsweise mehrere kleine Einschränkungen – etwa kein Heben, keine Nachtschicht, kein Publikumsverkehr – zusammenkommen, kann der Arbeitsmarkt faktisch verschlossen sein, selbst wenn theoretisch sechs Stunden möglich wären. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) berücksichtigt diese Feinheiten oft nicht von sich aus.
Ein passender Vergleich ist ein Sieb: Einzelne Löcher lassen nur wenig durch, doch viele kleine Löcher machen es unbrauchbar. So ist es auch mit den Leistungseinschränkungen. Ein klassisches Beispiel dafür ist die fehlende Wegefähigkeit: Wer gesundheitsbedingt keine 500 Meter mehr zu Fuß zurücklegen kann, gilt nach der Rechtsprechung als voll erwerbsgemindert, unabhängig von der reinen Stundenzahl des Restleistungsvermögens.
Geben Sie einen Ablehnungsbescheid der DRV nicht vorschnell auf; eine genaue Prüfung der Ausnahmen lohnt sich immer.
Wann bekomme ich trotz 6 Stunden Arbeit eine volle Erwerbsminderungsrente?
Eine volle Erwerbsminderungsrente ist auch bei einem attestierten Leistungsvermögen von sechs Stunden oder mehr möglich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen den allgemeinen Arbeitsmarkt faktisch verschließt oder Sie eine nachgewiesene fehlende Wegefähigkeit haben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) lehnt Anträge oft ab, doch diese Ausnahmen bieten entscheidende Ansatzpunkte.
Der Grund: Einzelne Einschränkungen, wie kein schweres Heben oder keine Überkopfarbeit, reichen für sich genommen selten aus. Doch wenn sich viele solcher qualitativen Hürden summieren – etwa kein Publikumsverkehr, keine Bildschirmarbeit über 30 Minuten, keine Stresssituationen und kein Heben über 5 kg – dann ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Sie faktisch nicht mehr zugänglich. Juristen nennen das die Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen. Ein weiteres Beispiel: Wer gesundheitsbedingt keine 500 Meter mehr zu Fuß zurücklegen kann und kein eigenes Fahrzeug nutzt, gilt ebenfalls als voll erwerbsgemindert, selbst bei sechs Stunden Restleistungsvermögen. Die Arbeitsmarktrente hingegen greift nur bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden und ist hier nicht anwendbar.
Lassen Sie Ihr Gutachten von einem Fachanwalt prüfen, um diese entscheidenden Ausnahmen zu nutzen.
Was tun, wenn mein Antrag auf EM-Rente wegen 6 Stunden abgelehnt wird?
Wird Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wegen angeblich sechs Stunden Arbeitsfähigkeit abgelehnt, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Die Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind nicht unfehlbar und übersehen oft entscheidende qualitative Einschränkungen, die Ihren Rentenanspruch trotzdem begründen können. Viele Ablehnungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
Der Grund: Ein Gutachten mag Ihnen sechs Stunden Restleistungsfähigkeit attestieren, doch die Summe kleiner, scheinbar harmloser Einschränkungen kann den Arbeitsmarkt faktisch verschließen. Juristen nennen das „Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen“. Wenn Sie beispielsweise keine schweren Lasten heben, keine Überkopfarbeit leisten und weder Publikumsverkehr noch Akkordarbeit zumuten können, schrumpft die Zahl der potenziellen Arbeitsplätze drastisch. Ähnlich verhält es sich, wenn psychische Begleiterkrankungen oder die Wechselwirkungen mehrerer Leiden nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Nach Zustellung des Ablehnungsbescheids haben Sie genau einen Monat Zeit für den Widerspruch. Legen Sie ihn notfalls zunächst „fristwahrend“ ohne Begründung ein und reichen Sie die Begründung nach Akteneinsicht nach. Diese Frist ist zwingend. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig, und Ihre Chancen schwinden erheblich. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann das Gutachten auf Schwachstellen prüfen und die richtigen Argumente für Ihren Widerspruch finden.
Akzeptieren Sie den Ablehnungsbescheid nicht ungeprüft.
Was passiert, wenn ich mit Erwerbsminderungsrente 6 Stunden arbeite?
Wer trotz Erwerbsminderungsrente regelmäßig sechs Stunden oder mehr arbeitet, riskiert eine Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und den möglichen Wegfall des Rentenanspruchs. Entscheidend ist dabei nicht nur die Hinzuverdienstgrenze, sondern vor allem Ihr medizinisch festgestelltes Leistungsvermögen.
Viele Rentner verwechseln oft die Hinzuverdienstgrenze mit dem eigentlichen Leistungsvermögen. Während Sie 2026 bis zu 20.763,75 Euro jährlich neben der vollen EM-Rente verdienen dürfen, sagt dies nichts über Ihre tatsächliche Arbeitsfähigkeit aus. Überschreiten Sie Ihr festgestelltes Restleistungsvermögen durch regelmäßige Sechs-Stunden-Tätigkeit, signalisieren Sie der DRV eine mögliche Besserung Ihres Gesundheitszustands.
Klingt nach einer Falle? Nicht immer. Juristen kennen die sogenannte Raubbauarbeit: Wer nachweislich unter Schmerzen oder mit unzumutbarer Willensanstrengung arbeitet, um den Lebensunterhalt zu sichern, muss die Rente nicht automatisch verlieren. Ein weiterer Schutz ist die seit 2024 mögliche Arbeitserprobung. Bis zu sechs Monate können Sie eine neue Tätigkeit testen, ohne dass die Rente sofort entzogen wird. Erst bei einer nachweisbaren, dauerhaften Leistungssteigerung greift die DRV ein.
Arbeiten Sie niemals ohne vorherige Klärung mit der DRV oder einem Fachanwalt über Ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus.
Wann ist anwaltliche Unterstützung bei EM-Renten-Ablehnung sinnvoll?
Anwaltliche Unterstützung bei einer Ablehnung der Erwerbsminderungsrente ist fast immer sinnvoll, denn Fachanwälte für Sozialrecht erkennen entscheidende juristische Ansatzpunkte, die Laien regelmäßig übersehen. Sie prüfen Schwachstellen im Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und identifizieren, ob eine Arbeitsmarktrente oder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt, die der Bescheid ignoriert. Diese Expertise kann die Erfolgschancen im Widerspruchs- und Klageverfahren signifikant erhöhen.
Warum ist diese Unterstützung so wichtig? Die DRV entscheidet oft restriktiv; rund 44 Prozent aller Anträge werden abgelehnt. Ein erfahrener Anwalt wahrt nicht nur die knappe einmonatige Widerspruchsfrist, sondern formuliert auch eine rechtlich fundierte Begründung, die dem Fall Gewicht verleiht. Er kann beispielsweise nachweisen, dass qualitative Einschränkungen – etwa kein Heben schwerer Lasten, keine Überkopfarbeit oder kein Publikumsverkehr – in ihrer Summe den Arbeitsmarkt faktisch verschließen, selbst wenn das Gutachten noch sechs Stunden Restleistungsvermögen bescheinigt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt eine Ablehnung, obwohl er unter multiplen, scheinbar kleineren Einschränkungen litt. Durch präzise Argumentation und ergänzende fachärztliche Stellungnahmen konnte der Anwalt aufzeigen, dass die Kombination dieser Einschränkungen den allgemeinen Arbeitsmarkt für ihn unzugänglich machte. Die volle EM-Rente wurde daraufhin bewilligt. Vor dem Sozialgericht fallen für Versicherte in der ersten Instanz zudem keine Gerichtskosten an, und ein Anwalt kann ein unabhängiges Gegengutachten beantragen.
Angesichts der erheblichen finanziellen Einbußen bei einer halben statt vollen EM-Rente sollten Sie einen Ablehnungsbescheid niemals ungeprüft lassen.

