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Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein nicht absichtlich herbeigeführtes, zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper eines Versicherten einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall ist nur möglich, wenn das Ereignis im Rahmen einer versicherten Tätigkeit stattgefunden hat. Hierzu zählen auch der direkte Weg zur Arbeit (Wegeunfall). Arbeitsunfälle fallen unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung, der versicherte Personenkreis wird § 2 SGB VII definiert. Die Unfallversicherung haftet für alle finanziellen Folgen, die aus dem Unfall resultieren. Hierzu zählen beispielsweise eine Entschädigung für den Verdienstausfall, die Kosten für medizinische Behandlungen, die berufliche Wiedereingliederung oder die Zahlung einer Unfallrente (Verletztenrente).

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