Skip to content

Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist die institutionalisierte Form einer Arbeitnehmervertretung, die es in Betrieben, Unternehmungen oder Konzernen geben kann und die dort als Organ der Mitbestimmung der Arbeitnehmer fungiert. Der Betriebsrat vertritt dabei die Rechte der Arbeitnehmer und hat zugleich die Aufgabe, den Unternehmer in allen relevanten Fragen zu beraten. Grundlage der Tätigkeit eines Betriebsrates ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es verpflichtet Betriebsrat und Unternehmer zum Wohle der Arbeitnehmer, unter Beachtung geltender Tarifverträge und in Kooperation mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften, zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Unternehmen.

Weitere Rechte des Betriebsrates sind im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) festgeschrieben. Ab einer bestimmten Betriebsgröße (bei mindestens 5 ständig beschäftigten Arbeitnehmern) haben die Arbeitnehmer das gesetzlich festgeschriebene Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Eingeleitet und durchgeführt wird jede Betriebsratswahl durch einen Wahlvorstand, den die Betriebsversammlung bestimmt und nominiert. Wahlberechtigt sind jeweils alle Arbeitnehmer, auch Auszubildende, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. In den Betriebsrat wählbar sind Mitarbeiter mit mindestens sechsmonatiger Zugehörigkeit zum Betrieb. Leitende Angestellte (siehe § 5 Absatz 3 und § 4 BetrVG) sind vom Recht ausgenommen, an der Wahl eines Betriebsrates teilzunehmen oder selbst zum Mitglied eines Betriebsrates gewählt zu werden. Bei Unternehmen, in denen mehrere Betriebsräte existieren, ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Arbeitsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht. Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Arbeitsrecht einfach erklärt

Weitere interessante arbeitsrechtliche Urteile

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!