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Die Zeugnisnote im Arbeitszeugnis

Die wichtigste Aussage des Arbeitszeugnisses, die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers, steckt in der so genannte Zufriedenheitsformel. Hier bedienen sich manche Arbeitgeber wohlklingender Standardformeln um eine negative Zeugnisnote zu verbergen. Bei der Zufriedenheitsformel ist jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, die Formulierung: „Seine Leistungen waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht beispielsweise einer glatten 1, während die Aussage: „zu unserer vollen Zufriedenheit“ eine lediglich durchschnittliche Arbeitsleistung bescheinigt. Der Beurteilte hat ein Anrecht auf eine mindestens befriedigende Zeugnisnote, es sei denn, der Arbeitgeber kann seine schlechtere Bewertung nachvollziehbar begründen. Notfalls kann der Arbeitnehmer ein besseres Arbeitszeugnis vor Gericht einklagen. Wenn er eine bessere Note als „befriedigend“ haben möchte, muss er allerdings nachweisen, dass er eine bessere Bewertung verdient hat.

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