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Gleitende Arbeitszeit

Arbeitgeber und Betriebsräte können im Rahmen einer Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeiten für die Belegschaft festlegen. Statt starrer Arbeitszeiten, etwa von 8.00 bis 16.30 Uhr, gibt es dann lediglich eine Kernarbeitszeit, beispielsweise von 10.00 bis 15.00 Uhr zu der alle Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz sein müssen und eine täglich oder monatliche abzuleistende Mindestarbeitsstundenzahl. Die Mitarbeiter können durch die Gleitzeit ihren Arbeitstag flexibel gestalten indem sie früher anfangen oder später Feierabend machen. Die tatsächlich abgeleisteten Arbeitsstunden eines jeden Arbeitnehmers werden erfasst und seinem persönlichen Arbeitskonto gutgeschrieben. Hat er länger gearbeitet als vom Arbeitgeber gefordert, kann er die angesammelten Plusstunden durch kürzere Arbeitstage oder komplett freie Tage abbauen, im Gegenzug muss er Minusstunden durch Mehrarbeit im nächsten Arbeitszeiterfassungszeitraum ausgleichen.

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