Die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts im Arbeitsrecht wurde nötig, als ein Hotel für den verlorenen Generalschlüssel einer Mitarbeiterin 15.900 Euro veranschlagte. Überraschend setzte das Landesarbeitsgericht den Mehrwert nicht nach der Drohsumme fest, sondern reduzierte das Schadensrisiko auf einen Bruchteil.
Übersicht:
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet es für meine Anwaltsgebühren, wenn ich eine Abgeltungsklausel im Vergleich unterschreibe?
- Welche Haftung habe ich bei Schlüsselverlust wegen innerbetrieblichem Schadensausgleich?
- Nach welchen Kriterien bewertet das Arbeitsgericht den tatsächlichen Wert einer Schadensersatzdrohung?
- Was passiert, wenn mein Arbeitgeber eine unrealistisch hohe Summe als Schadensersatz für einen verlorenen Gegenstand fordert?
- Wie kann ich sicherstellen, dass der Vergleichsmehrwert bei ungewissen Ansprüchen fair festgesetzt wird?
- Glossar
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ta 14/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
- Datum: 15.05.2025
- Aktenzeichen: 2 Ta 14/25
- Verfahren: Beschwerdeverfahren über Streitwertfestsetzung
- Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Arbeitsrecht, Schadensersatz
- Das Problem: Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses war der Verbleib eines Generalschlüssels ungeklärt. Der Arbeitgeber drohte mit möglichen Austauschkosten von 15.900 Euro. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde der Streit über diese mögliche Schadensersatzforderung beigelegt.
- Die Rechtsfrage: Muss die Einigung über den verlorenen Schlüssel als eigener Geldwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren gewertet werden? Und wenn ja, wie hoch ist dieser Wert festzusetzen?
- Die Antwort: Ja, die Einigung beseitigt eine Ungewissheit und begründet daher einen eigenen wirtschaftlichen Wert für die Gebührenberechnung. Das Gericht setzte diesen sogenannten Vergleichsmehrwert auf 3.975 Euro fest.
- Die Bedeutung: Einigungen über unsichere Schadensersatzforderungen (Abgeltungsklauseln) im Arbeitsrecht haben einen eigenen Wert für die Anwaltskosten. Dieser Wert wird stark reduziert, wenn das Gericht das tatsächliche Schadensrisiko und die Haftung (z. B. wegen Fahrlässigkeit) als gering einschätzt.
Der Fall vor Gericht
Wie wird aus einer Drohung mit 15.900 Euro ein handfester Streitwert?
Es begann mit einer E-Mail, die wie eine Drohung klang. 15.900 Euro, so schrieb der Geschäftsführer eines Hotels an die Anwälte seiner ehemaligen Mitarbeiterin, würde der Austausch der kompletten Schließanlage kosten.

Der Grund: Ein Generalschlüssel war nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses unauffindbar. Monate später, vor dem Arbeitsgericht, schien die Sache mit einer Pauschalregelung in einem Vergleich beigelegt. Doch die Zahl von 15.900 Euro schwebte weiter wie ein Geist über dem Verfahren. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg musste klären, wie man eine solche Drohkulisse in einen handfesten juristischen Wert umrechnet.
Warum stritten die Parteien weiter, obwohl der Fall doch erledigt war?
Der ursprüngliche Streit drehte sich um klassische Forderungen wie Urlaubsabgeltung. Die Parteien schlossen einen Vergleich, um diese Punkte zu beenden. In diesen Vergleich bauten sie eine Klausel ein, die auch alle Ansprüche wegen des verlorenen Schlüssels „abgelten“ sollte. Damit war der Fall für die Angestellte und das Hotel erledigt. Nicht aber für ihre Anwälte.
Die Gebühren eines Anwalts richten sich nach dem Streitwert – dem Geldbetrag, um den gestritten wird. Eine solche zusätzliche Abgeltungsklausel kann den Wert des Vergleichs erhöhen. Dieser sogenannte „Vergleichsmehrwert“ führt zu höheren Anwaltsgebühren. Der Arbeitgeber argumentierte, die Regelung zum Schlüssel sei kaum etwas wert, da ein Schaden nie konkret eingetreten sei. Die Anwälte der Angestellten sahen das anders. Sie verwiesen auf die vom Arbeitgeber selbst genannte Summe von 15.900 Euro. Der Streit landete vor dem Landesarbeitsgericht, das nun den fairen Wert dieser Klausel festsetzen musste – eine Entscheidung, die direkt die Höhe der Anwaltsrechnung beeinflusste.
Nach welchen Kriterien bewertet ein Gericht den Wert einer solchen Einigung?
Das Gericht griff nicht einfach die genannte Summe auf. Es schätzte auch nicht ins Blaue hinein. Stattdessen folgte es einer etablierten juristischen Methode, die sich am Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit orientiert. Um den Wert einer Einigung über einen ungewissen zukünftigen Schaden zu bestimmen, stellt ein Gericht drei zentrale Fragen:
- Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts: Wie realistisch ist es, dass der verlorene Schlüssel missbraucht wird und tatsächlich ein Schaden entsteht?
- Die Höhe des erwarteten Schadens: Wenn ein Schaden eintritt, wie hoch wäre er dann wirklich? Hierbei spielt auch der sogenannte innerbetriebliche Schadensausgleich eine Rolle – ein Grundsatz, der besagt, dass ein Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit oft nicht den vollen Schaden tragen muss.
- Das Risiko der Inanspruchnahme: Selbst wenn ein Schaden möglich ist, wie wahrscheinlich ist es, dass der Arbeitgeber die ehemalige Mitarbeiterin tatsächlich erfolgreich auf Schadensersatz verklagen würde?
Diese drei Faktoren wiegt das Gericht gegeneinander ab. Es geht nicht um eine mathematisch exakte Formel, sondern um eine fundierte, pauschale Schätzung.
Wie wendete das Gericht diese Kriterien auf den verlorenen Schlüssel an?
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg zerlegte den Fall entlang dieser drei Fragen. Seine Analyse pulverisierte die ursprüngliche Drohkulisse von fast 16.000 Euro.
Zuerst prüfte es die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Die Richter stuften sie als gering ein. Ihr Argument war bestechend einfach: Wäre das Sicherheitsrisiko für das Hotel wirklich so gravierend gewesen, hätte die Geschäftsführung die Schließanlage längst ausgetauscht. Das war aber bis zum Gerichtstermin nicht geschehen. Die Gefahr schien also eher theoretischer Natur.
Danach widmete sich das Gericht der Höhe des Schadens. Die genannten 15.900 Euro waren lediglich der Betrag aus einem Kostenvoranschlag. Das ist noch kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch. Das Gericht betonte, dass die volle Summe ohnehin kaum von der Angestellten zu fordern wäre. Bei einem versehentlichen Verlust greift fast immer der innerbetriebliche Schadensausgleich, der die Haftung des Arbeitnehmers stark reduziert.
Zuletzt bewertete das Gericht das Risiko der Inanspruchnahme. Auch dieses Risiko sah es als gering an. Da die Schließanlage nicht ausgetauscht wurde, war kein echter Schaden entstanden, den das Hotel hätte einklagen können. Ein Prozess wäre für den Arbeitgeber mit einem hohen Risiko verbunden gewesen.
Aus dieser Gesamtschau zogen die Richter ihren Schluss. Sie verwarfen die komplizierte Prozentrechnung der Vorinstanz und wählten einen klaren Schnitt. Eine pauschale Quote von einem Viertel (25 %) der ursprünglich genannten Summe sei angemessen, um alle Unsicherheiten und Risiken abzubilden. Das Gericht setzte den Vergleichsmehrwert auf 3.975 Euro fest – 25 Prozent von 15.900 Euro.
Die Urteilslogik
Gerichte unterziehen monetäre Forderungen der Parteien einer strengen Risikoprüfung, um den tatsächlichen juristischen Wert einer Einigung festzusetzen.
- Wirkliche Wertschätzung ersetzt Drohkulisse: Die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts bemisst sich nicht nach dem vom Gegner genannten potenziellen Schaden oder Kostenvoranschlägen, sondern nach einer fundierten gerichtlichen Schätzung der Wahrscheinlichkeit und des Risikos der tatsächlichen Inanspruchnahme.
- Haftung des Arbeitnehmers begrenzen: Der Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs reduziert die Haftung des Arbeitnehmers bei fahrlässigem Verlust erheblich, weshalb Forderungen des Arbeitgebers selten die volle Schadenshöhe erreichen.
- Glaubwürdigkeit des Schadens beurteilen: Zeigt der Arbeitgeber trotz behauptetem hohem Sicherheitsrisiko keine umgehenden Sicherungsmaßnahmen (wie den Austausch der fraglichen Anlage), stuft das Gericht die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Schadenseintritts als gering ein.
Die transparente Bewertung von Risiken und Haftungsbegrenzungen sichert die Verhältnismäßigkeit der Streitwertfestsetzung und gewährleistet die korrekte Bemessung der Anwaltsgebühren.
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Experten Kommentar
Wer kennt es nicht: Ein Schlüssel ist weg, und plötzlich steht der Chef mit einer irrsinnig hohen Forderung im Raum. Dieses Urteil zieht eine klare rote Linie unter solche Drohkulissen. Denn das Gericht schaut nicht auf den Betrag, den der Arbeitgeber in den Raum stellt, sondern bewertet sachlich das tatsächliche Risiko und die Wahrscheinlichkeit eines Schadens. Entscheidend war hier, dass die Richter die Haftung des Arbeitnehmers wegen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs massiv reduziert haben. Wer in einem Prozessvergleich eine solche Abgeltung festschreibt, darf realistischerweise nur mit einem Bruchteil des geforderten Maximalwerts als Vergleichsmehrwert rechnen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet es für meine Anwaltsgebühren, wenn ich eine Abgeltungsklausel im Vergleich unterschreibe?
Wenn Sie einen Rechtsstreit durch einen Vergleich beenden, fühlen Sie sich oft erleichtert. Doch die oft beigefügte Abgeltungsklausel, die alle zukünftigen oder ungewissen Ansprüche umfasst, kann die Anwaltskosten erhöhen. Sie schafft einen sogenannten Vergleichsmehrwert, der direkt den Streitwert des gesamten Verfahrens anhebt. Die Gebühren Ihres Anwalts berechnen sich nach diesem höheren Wert.
Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich immer nach dem Streitwert des juristischen Verfahrens. Wird im Vergleich zusätzlich eine Abgeltungsklausel vereinbart, um auch Ansprüche zu regeln, über die ursprünglich nicht gestritten wurde – etwa der mögliche Schaden durch einen verlorenen Schlüssel –, entsteht ein eigener Gebührenfaktor. Obwohl diese Ansprüche vielleicht nur theoretisch sind, ordnet die Rechtsprechung ihnen einen Wert zu. Diese zusätzliche Bemessungsgrundlage führt unweigerlich zu einer höheren Rechnung für Sie.
Nehmen wir an, Sie einigen sich in einem Verfahren über 2.000 Euro. Wird nun zusätzlich die Abgeltung eines potenziellen Schadens von 15.000 Euro vereinbart, kann der Streitwert durch den Vergleichsmehrwert plötzlich auf über 5.000 Euro steigen. Das Risiko liegt darin, dass Gerichte den Mehrwert oft anhand der maximal genannten Drohsumme schätzen. Ohne eine klare Begrenzung kann diese scheinbar harmlose Standardklausel die Gesamtkosten massiv beeinflussen.
Bitten Sie Ihren Anwalt vor der Unterzeichnung des Vergleichs, den geschätzten Vergleichsmehrwert für die Abgeltungsklausel schriftlich zu beziffern und zu bestätigen, wie dieser die Gesamtkosten beeinflusst.
Welche Haftung habe ich bei Schlüsselverlust wegen innerbetrieblichem Schadensausgleich?
Der Grundsatz des innerbetrieblicher Schadensausgleichs schützt Arbeitnehmer davor, bei einem versehentlichen Verlust den vollen Schaden zu tragen. Wenn Ihnen ein Schlüssel aus Versehen verloren geht, entfällt Ihre Haftung oft vollständig oder wird stark reduziert. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber das unternehmerische Betriebsrisiko tragen muss und es nicht auf den einzelnen Mitarbeiter abwälzen kann.
Der Schadensausgleich mildert die Konsequenzen für Angestellte, besonders bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit. Gerichte berücksichtigen, dass ein gewisses Betriebsrisiko, wie der ungewollte Verlust eines Arbeitsmittels, dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Die Forderung der vollen Kosten für den Austausch einer Schließanlage, wie die beispielhaften 15.900 Euro, ist bei leichter Fahrlässigkeit nahezu ausgeschlossen. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Haftung des Arbeitnehmers stark reduziert wird oder vollständig entfällt.
Selbst wenn Ihr Arbeitgeber mit einem hohen Kostenvoranschlag droht, reduziert das Gericht diese Forderung aktiv. Die volle Summe gilt als theoretisch, da die Gerichte den innerbetrieblichen Schadensausgleich anwenden. Dieser Grundsatz dient als zentrales Kriterium bei der juristischen Bewertung und senkt den erwartbaren, durchsetzbaren Schaden erheblich. Er stellt sicher, dass Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig für betriebliche Risiken zur Kasse gebeten werden.
Dokumentieren Sie sofort detailliert und schriftlich die genauen Umstände des Schlüsselverlusts, um nachzuweisen, dass maximal leichte Fahrlässigkeit vorlag.
Nach welchen Kriterien bewertet das Arbeitsgericht den tatsächlichen Wert einer Schadensersatzdrohung?
Ein Arbeitsgericht nimmt überzogene Schadensersatzforderungen nicht wörtlich, da diese oft nur eine Drohkulisse darstellen. Um den tatsächlichen Wert einer Schadensersatzdrohung – etwa im Rahmen einer Abgeltungsklausel – zu bestimmen, folgt das Gericht einer etablierten, dreistufigen Methode. Es geht nicht um die willkürlich genannte Summe, sondern um eine objektive Schätzung anhand des Streitwertkatalogs. Entscheidend sind drei zentrale Faktoren, die das juristische Risiko für den Arbeitnehmer abbilden.
Zuerst prüfen Richter die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts: Wie realistisch ist es, dass der verlorene Gegenstand missbraucht wird und tatsächlich ein messbarer Schaden entsteht? Fehlen konkrete Beweise dafür, dass der Arbeitgeber aktiv geworden ist, etwa durch den Austausch der Schließanlage, wird dieser Faktor als gering eingestuft. Eng damit verbunden ist die rechtliche Höhe des Schadens. Hier greift der Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, der die Haftung des Arbeitnehmers bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit massiv reduziert und so die durchsetzbare Summe senkt.
Zuletzt bewertet das Gericht das Prozessrisiko für den Arbeitgeber. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Arbeitgeber die Forderung tatsächlich erfolgreich einklagen würde? Da die Beweislast beim Arbeitgeber liegt und die Haftung des Arbeitnehmers oft gering ist, stufen Richter das Risiko der Klage als minimal ein. Diese Abwägung aller Unsicherheiten führt dazu, dass der Wert der ursprünglichen Drohung auf einen Bruchteil reduziert wird, um das Ungewisse pauschal abzugelten.
Dokumentieren Sie stets alle Fakten, die belegen, dass die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gering und Ihre Fahrlässigkeit leicht war.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber eine unrealistisch hohe Summe als Schadensersatz für einen verlorenen Gegenstand fordert?
Wenn der Arbeitgeber eine stark überzogene Schadensersatzsumme, etwa 15.900 Euro, fordert, entwertet das Arbeitsgericht diesen Betrag in der Regel massiv. Gerichte betrachten solche Drohsummen meist als theoretische Forderungen, solange kein realer Schaden entstanden ist. Ihre Verhandlungsposition verbessert sich stark, wenn der Arbeitgeber trotz des angeblich gravierenden Risikos keine konkreten Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Das Fehlen von Konsequenzen signalisiert eine geringe Wahrscheinlichkeit für den tatsächlichen Schadenseintritt.
Ein Gericht prüft stets die Ernsthaftigkeit und Notwendigkeit der Schadensersatzforderung. Die genannte Summe basiert oft nur auf einem Kostenvoranschlag und stellt keinen tatsächlichen Schaden dar, da die Kosten für den Austausch noch nicht angefallen sind. Die Richter ziehen aus der Untätigkeit des Arbeitgebers wichtige Schlüsse. Bleibt beispielsweise eine teure Schließanlage unverändert, obwohl der verlorene Schlüssel angeblich ein großes Sicherheitsrisiko darstellt, schließt das Gericht daraus, dass die Geringfügigkeit des Risikos überwiegt.
Konkret: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg urteilte in einem Fall, dass das Fehlen eines Austausches der Schließanlage ein bestechendes Argument war. Wäre die Gefahr tatsächlich so gravierend gewesen, hätte die Geschäftsführung die Anlage längst erneuert. Da kein echter finanzieller Verlust entstanden ist, bewertet das Gericht das Prozessrisiko des Arbeitgebers als extrem gering. Dies bedeutet, dass die volle Summe ohnehin kaum von Ihnen zu fordern wäre, selbst wenn der Schaden eintritt.
Sichern Sie Beweise oder Zeugenaussagen, die bestätigen, dass der Arbeitgeber die angeblich gefährdete Anlage nach der Drohung nicht ausgetauscht oder erneuert hat.
Wie kann ich sicherstellen, dass der Vergleichsmehrwert bei ungewissen Ansprüchen fair festgesetzt wird?
Um eine faire Festsetzung des Vergleichsmehrwerts zu erreichen, sollten Sie auf eine einfache Pauschalquote der maximal geforderten Summe drängen. Diese Methode des Landesarbeitsgerichts Nürnberg ersetzt komplizierte Einzelberechnungen. Gerichte sehen oft eine pauschale Risikoreduktion von einem Viertel, also einer Pauschalquote von 25 Prozent, der ursprünglichen Drohsumme als angemessen an. Diese Quote dient als juristische Obergrenze, welche alle Unsicherheiten und das geringe Prozessrisiko abbildet.
Diese juristisch akzeptierte Quote bildet das geringe Prozessrisiko des Arbeitgebers ab. Sie berücksichtigt, dass ungewisse Ansprüche – wie ein möglicher Schaden durch einen verlorenen Schlüssel – nur eine theoretische Gefahr darstellen. Zudem mildert der Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs die Haftung des Arbeitnehmers stark ab. Der Arbeitgeber müsste den vollen Schaden bei leichter Fahrlässigkeit ohnehin kaum durchsetzen können. Ohne diese fundierte Gegenargumentation riskieren Sie eine höhere, willkürliche Festsetzung des Mehrwerts.
Nehmen wir an, die ursprüngliche Drohsumme beträgt 15.900 Euro. Statt das Risiko detailliert in Prozent zu berechnen, wählten die Richter den klaren Schnitt der 25 %-Regel. Dies führte zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts von 3.975 Euro. Diese pauschale Festlegung verhindert willkürliche oder überhöhte Schätzungen durch die Gegenseite und schafft eine klare Obergrenze für die zusätzliche Gebührenbasis, die Ihre Anwaltskosten beeinflusst.
Verankern Sie im Vergleichstext explizit einen Höchstwert für den Vergleichsmehrwert, der sich an dieser juristischen Praxis orientiert.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Abgeltungsklausel
Eine Abgeltungsklausel ist eine vertragliche Regelung innerhalb eines gerichtlichen Vergleichs, die festlegt, dass alle denkbaren, zukünftigen oder ungewissen Ansprüche zwischen den Parteien mit der Einigung erledigt sind. Diese Klausel dient dazu, abschließend Rechtssicherheit zu schaffen und spätere Prozesse wegen alter, unklarer Sachverhalte zu verhindern.
Beispiel: Die Parteien nutzten die Abgeltungsklausel, um nicht nur die Urlaubsabgeltung, sondern auch den möglichen Schadensersatz wegen des verlorenen Schlüssels in den Vergleich einzubeziehen.
Drohkulisse
Juristen nennen eine Drohkulisse eine unrealistisch hohe, aber explizit genannte Schadensersatzforderung, die primär dazu dient, die Gegenseite psychologisch unter Druck zu setzen und die Verhandlungsposition zu verbessern. Im Verfahrensrecht ist es essenziell, den tatsächlichen, gerichtlich durchsetzbaren Wert hinter dieser Kulisse zu erkennen, da sie oft nur auf einem Kostenvoranschlag beruht und keinen realen Schaden darstellt.
Beispiel: Obwohl das Hotel 15.900 Euro als Drohkulisse für den Austausch der Schließanlage nannte, pulverisierte das Landesarbeitsgericht diese Summe, da die Anlage tatsächlich nicht erneuert wurde.
innerbetrieblicher Schadensausgleich
Der innerbetriebliche Schadensausgleich ist ein zentraler Grundsatz im Arbeitsrecht, der die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die er im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht, bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit massiv reduziert oder ganz ausschließt. Dieses Prinzip schützt den Arbeitnehmer vor dem unkalkulierbaren Risiko betriebstypischer Gefahren und weist das unternehmerische Betriebsrisiko dem Arbeitgeber zu.
Beispiel: Wegen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs hätte die ehemalige Mitarbeiterin die 15.900 Euro für den verlorenen Schlüssel selbst bei mittlerer Fahrlässigkeit nicht in voller Höhe tragen müssen.
Streitwert
Der Streitwert ist der in Geld bezifferte Betrag, um den im gerichtlichen Verfahren tatsächlich gestritten wird, und dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Die Festsetzung des Streitwerts sorgt für eine transparente und objektive Bemessungsgrundlage für die Kosten eines Rechtsstreits.
Beispiel: Der ursprüngliche Streitwert umfasste die Forderung nach Urlaubsabgeltung, wurde aber später durch den Vergleichsmehrwert signifikant erhöht, was die Anwaltsrechnung beeinflusste.
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit
Dieser Katalog ist eine wichtige Orientierungshilfe für Gerichte, die konkrete Richtlinien und Empfehlungen für die Festsetzung des Streitwerts bei typischen arbeitsrechtlichen Verfahren (Kündigungsschutz, Zeugnisse, etc.) enthält. Er gewährleistet eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung von Verfahrensgegenständen, insbesondere wenn keine exakten Geldbeträge im Raum stehen.
Beispiel: Zur Bestimmung des Wertes der Abgeltungsklausel orientierte sich das Landesarbeitsgericht Nürnberg methodisch an den Vorgaben des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Vergleichsmehrwert
Als Vergleichsmehrwert bezeichnen Juristen den zusätzlichen Wert, der entsteht, wenn die Parteien in einem Vergleich weitere Ansprüche, die nicht Gegenstand der ursprünglichen Klage waren, zusätzlich abgelten. Dieser Mehrwert erhöht den gesamten Streitwert des Verfahrens und löst damit höhere Gebühren für die am Vergleich beteiligten Rechtsanwälte aus.
Beispiel: Die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts auf 3.975 Euro aufgrund der Abgeltungsklausel sorgte dafür, dass die Anwälte der Angestellten eine höhere Vergütung erhielten.
Das vorliegende Urteil
LAG Nürnberg – Az.: 2 Ta 14/25 – Beschluss vom 15.05.2025
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